Eisenbahndepartement

[56] Eisenbahndepartement, Bezeichnung für das mit der Ausübung der Oberaufsicht über die schweizerischen Eisenbahnen betraute besondere Departement des Bundesrates. Seit 1880 ist dem E. auch das Post- und Telegraphenwesen unterstellt. Seine offizielle Bezeichnung lautet nunmehr »Schweizerisches Post- und Eisenbahndepartement« (s. Aufsichtsrecht).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 56.
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