Flügelbremse

[101] Flügelbremse (Flügelfänger) ist eine Vorrichtung, die das Auftreten harter Stöße beim Herabfallen der Signalflügel verhindern soll. Abb. 9397 zeigen eine solche Bremse nach einer Ausführungsform der Firma Siemens & Halske.

In dem mit Öl oder Glyzerin gefüllten Gehäuse 80 (Abb. 93 u. 94) befindet sich ein Kolben 63. Steht das Signal auf »Halt«, so hat der Hebel 64 eine um etwa 45° gegen die Senkrechte geneigte Stellung und hält durch den Daumen 66 den Kolben in der in Abb. 93 dargestellten Lage fest. Wird der Signalflügel auf Fahrt gezogen, so wird der Hebel 64 von dem in der Grundstellung auf ihn wirkenden Flügelgewicht frei und die Feder 68 schiebt den Kolben vor, bis er in die in Abb. 94 angegebene Lage kommt. Der Mitnehmer 77 (Abb. 95) hat sich dabei in der Schleife 71 frei abwärts bewegt. Fällt nun der Signalflügel auf »Halt«, so wird in dem letzten Teil des Fallweges der Hebel 64 angehoben, weil der Mitnehmer 77 sich in dem oberen Teil der Schleife 71 fängt (Abb. 96). Die Bewegung des Hebels 64 und also auch des Flügels kann aber nur langsam vor sich gehen, weil sich das hinter dem Kolben 63 befindende Öl oder Glyzerin durch die engen Schraubenwindungen des Kolbens drängen muß.

Auf den preußisch-hessischen Staatsbahnen ist die in Abb. 99 dargestellte Luftbremse in Gebrauch. Fällt der Flügel aus der Fahrtlage, bei der der Kolben die punktiert angedeutete Lage einnimmt, so entweicht die Luft zunächst aus dem in der Mitte des Zylinders in den [103] Seitenwandungen angebrachten Öffnungen e, so daß eine Bremsung im Anfang des Fallens nicht eintritt. Während des weiteren Fallens muß die vor dem Kolben befindliche Luft sich durch das verschieden einstellbare Ventil a auf den Deckel des Zylinders drängen, wodurch der Flügel gebremst wird. Die Anbringung der Luftbremse am Signal zeigt Abb. 98. Derartige Flügelbremsen werden auf den preußischen Staatsbahnen bei Signalflügeln verwendet, die auf Halt fallen müssen, also bei Signalen mit elektrischer Flügelkuppelung. Bei mehrflügeligen derartigen Signalen bleibt die Anbringung solcher Bremsen auf den obern Flügel beschränkt. Bei Signalen, deren Flügel stets zwangweise auf »Halt« gestellt werden, sollen sie nicht angebracht werden. Bei diesen Signalen soll das Flügelgewicht vollständig ausgeglichen werden.

Hoogen.

Abb. 93.
Abb. 93.
Abb. 94.
Abb. 94.
Abb. 95., Abb. 96., Abb. 97.
Abb. 95., Abb. 96., Abb. 97.
Abb. 98.
Abb. 98.
Abb. 99.
Abb. 99.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 101-104.
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