Frachtbriefnote

[121] Frachtbriefnote, die im Frachtbrief stark umrahmte Rechnung, die die Berechnung der Fracht mit dem abgerundeten Gewicht, der Tarifklasse und dem Frachtsatz für 100 kg, ferner die Nebengebühren und Nachnahmegebühren sowie den Frachtbetrag selbst enthält. Im internationalen Verkehr heißt sie einfach Note.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 121.
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