Generalbureau

[275] Generalbureau, Bezeichnung der Bureauabteilung von Eisenbahnbehörden, in der die allgemeinen Angelegenheiten bearbeitet werden, weshalb diese Bureauabteilung auch »Allgemeines Bureau« genannt wird. Da in der Bureauabteilung der Regel nach alle Geschäftssachen einlaufen und von dort verteilt werden, so wird sie nicht selten auch »Zentralbureau« genannt.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 275.
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