Nebengebühren

[317] Nebengebühren, jene tarifmäßigen Vergütungen für besondere, bei der Beförderung erwachsende Leistungen und gemachte Auslagen, die eine Eisenbahn von dem sie benutzenden Publikum außer den eigentlichen, im Tarif festgesetzten Frachtpreisen einzuheben berechtigt ist. Es gilt im allgemeinen der Grundsatz, daß die N. nur mit den Selbstkosten in Rechnung zu stellen und von allen Beförderungsgegenständen gleichmäßig zu tragen sind. Zu den N. gehören Auf- und Abladegebühr, Auf- und Ablegegebühr, Aufnahmsscheingebühr, Benachrichtigungsgebühren, Deckengebühr, Desinfektionsgebühren, Gebühr für die Abstemplung und die Ausfüllung der Frachtbriefe, Gebühr für Angabe des Interesses an der Lieferung, Fütterungs- und Tränkungsgebühren, Krangebühr, Lagergeld, Manipulations- (Expeditions-, Stations-) Gebühr, Nachnahmeprovision, Reexpeditionsgebühr, Reugeld, Rollgeld, Schutzwagengebühr, Signierungsgebühr, Standgeld, Gebühr für die Ausfüllung statistischer Anmeldescheine, Stempelgebühren, Überladegebühr, Versicherungsgebühren, Zählgebühr, Waggebühr, Wagenstrafmiete, Zollabfertigungsgebühren u.a. (s. die Einzelartikel und Gütertarife).

Die Höhe der zur Einhebung gelangenden N. ist entweder in den Tarifen festgesetzt oder wird fallweise nach Maßgabe der Auslagen der Bahn (z.B. für Fütterung) bestimmt.


Die N. sind innerhalb desselben Staats meist einheitlich geregelt, so z.B. in Deutschland im »Deutschen Eisenbahngütertarif«, Teil I, gültig vom 1. April 1913, in Österreich-Ungarn im Eisenbahn-Gütertarif, Teil I, gültig vom 1. Januar 1910, in Belgien durch die reglementarischen Bestimmungen vom 1. März 1910, in der Schweiz durch das »Reglement und Tarif für den Bezug der Nebengebühren« (1. Mai 1910), in Italien durch die »Tarife und Bedingungen für Transporte auf den Eisenbahnen«, in Rußland durch das Verzeichnis der Maximalnebengebühren, in Frankreich durch die Verordnung betreffend die Erhebung von Nebengebühren bei den französischen Hauptbahnen (27. Oktober 1900, ergänzt durch Verordnung vom 24. Februar 1914).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 317.
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