Nutzbare Gleislänge

[376] Nutzbare Gleislänge ist die Länge, die in einem Bahnhofshauptgleis für einen haltenden Zug (s. Art. Bahnhöfe), in einem Nebengleis für einen hineingezogenen Verschiebezug oder für Aufstellung von Eisenbahnfahrzeugen vorhanden ist. Grenzen der Nutzbarkeit bilden die Zungenspitzen oder die Merkzeichen (s.d.), einer Weiche, der Grubenrand einer Drehscheibe oder Schiebebühne, bei einem stumpf endenden Gleis der Prellbock. Die Nutzbarkeit kann aber auch durch andere Umstände begrenzt oder beschränkt werden, so durch einen Planübergang, eine bewegliche Brücke u.s.w. und wird ferner in einem Hauptgleis nicht über den Standort des Ausfahrsignals reichend angenommen.


Die N. ist maßgebend für die Gleisausgestaltung der Zwischenstationen. Auf eingleisigen Strecken müssen in Stationen, die ein Vorfahren oder Kreuzen von Zügen zulassen sollen, mindestens 2 Hauptgleise vorhanden sein, deren N. der größten in Betracht kommenden Zuglänge entspricht. Je mehr Züge eine Station gleichzeitig aufzunehmen in der Lage sein soll, umsomehr Gleise mit der erforderlichen N. müssen vorhanden sein.

Cauer.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 376-377.
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