Rechtsbureau

[183] Rechtsbureau (contentieux; legale), Rechtsabteilung, Rechtsreferat, Rechtsdezernat, Justiziarat, Bezeichnung derjenigen Dienstabteilung einer Zentralstelle (Ministerium, Generaldirektion) oder einer mittleren Verwaltungsstelle (Eisenbahndirektion, Betriebsdirektion), der die Behandlung von Rechtsangelegenheiten, so die Vertretung vor Gericht, die Erstattung von Rechtsgutachten, der Abschluß wichtigerer Verträge, die Behandlung von Exekutionsangelegenheiten, Haftpflichtversicherungen, Kautionssachen u.s.w. obliegt.

Vielfach ist dem R. auch die Behandlung der Steuer- und Gebührenangelegenheiten, Grundeinlösungen sowie sonstiger Geschäfte zugewiesen.

Die Bezeichnung R. kommt u.a. bei österreichischen und ungarischen, schweizerischen, französischen und italienischen Bahnen vor.


Im preußischen Ministerium für öffentliche Arbeiten besteht für Eisenbahnangelegenheiten ein allgemeines Justiziarat. Bei den preußischen Eisenbahndirektionen ist der Justiziar der mit der Bearbeitung der Rechtsangelegenheiten beauftragte Dezernent. Er hat bei den Geschäften der übrigen Abteilungen mitzuwirken, sofern diese den Abschluß von Verträgen, die Führung von Prozessen und verwaltungsgerichtlichen Streitsachen oder zweifelhafte Rechtsfragen betreffen. Er ist bei den unter seiner Mitwirkung erledigten Angelegenheiten für die formelle Rechtsgültigkeit aller Rechtsakte, durch die für die Verwaltung Rechte erworben oder aufgegeben und Pflichten übernommen werden sollen, sowie für die eingehende Prüfung der Rechtsfragen nach den geltenden Gesetzen und Rechtsgrundsätzen verantwortlich.

Im bayerischen Verkehrsministerium fallen zur Zuständigkeit des Rechtsreferats Rechtsangelegenheiten, Pfändungen, Beschlagnahmen, Wasserrechtsfragen, Verwaltung des Grundeigentums unter Mitwirkung des Neubaureferats, Immobilieninventar, Steuern und Umlagen, allgemeine Dienstvorschriften, Bearbeitung von Eisenbahngesetzen, Disziplinar- und strafrechtliche Gegenstände, Konzessionierung und Verstaatlichung von Transportunternehmungen, allgemeine Angelegenheiten der obersten Aufsicht über den Bau und Betrieb von Privateisenbahnen, Mitwirkung bei allen Angelegenheiten, die reichsverfassungsmäßige Bestimmungen berühren, Gegenstände, an denen das Ministerium für Verkehrsangelegenheiten als Teil des Gesamtministeriums mitzuwirken hat.

Im österreichischen Eisenbahnministerium besteht ein besonderes Departement für den Eisenbahnbetrieb betreffende und sonstige Rechtsangelegenheiten sowie für Gebührenangelegenheiten und bei den Staatsbahndirektionen eine Abteilung für Rechts- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten.

Bei der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen besteht ein Rechtsdepartement und außerdem ein R. bei jeder Kreisdirektion. Letzterem obliegt insbesondere auch die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten im inneren Güterverkehr der schweizerischen Eisenbahnen sowie die Erledigung von Reklamationen aus demselben.

Röll.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 183.
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