Reklamationskonferenzen

[195] Reklamationskonferenzen, Zusammentretungen der Vorstände der Reklamationsbureaus oder der sonstigen Leiter des Reklamationsdienstes von im direkten Verkehr stehenden Eisenbahnen zu dem Zweck, um mit Vermeidung jedes zeitraubenden Schriftwechsels die Reklamationsfälle zum Austrag zu bringen, über die zwischen den beteiligten Verwaltungen in bezug auf die Höhe des Entschädigungsbetrags oder in bezug auf die Übernahme des Ersatzes auseinandergehende Ansichten bestehen.

Derartige R. treten u.a. für den innerstaatlichen Verkehr regelmäßig mehrmal im Jahr in Österreich, in der Schweiz, in Italien, in England u.s.w. zusammen. Außerdem sind wiederkehrende R. in einer Anzahl von internationalen Verbänden, so u.a. im deutsch-italienischen, österreichisch-ungarisch-italienischen, österreichisch-ungarisch-schweizerischen Güterverband, im Verkehr zwischen Deutschland und Österreich einerseits, den Balkanstaaten anderseits u.s.w. vorgesehen.

Eine ähnliche Aufgabe wie die R. erfüllt im VDEV. der Ausschuß für Angelegenheiten des Güterverkehrs.

Erfolgt in der R. keine Einigung über die Art der Verteilung einer Entschädigung, so ist zuweilen ein Schiedsgericht vorgesehen. Tritt dieser Fall bei den von Verbänden eingesetzten R. ein, so erfolgt die Vorlage der Angelegenheit an die Verbandkonferenz.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 195.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: