Ruhestromschaltung

[247] Ruhestromschaltung, die Schaltung elektrischer Anlagen, bei der der Betriebsstrom im Ruhestand den Stromkreis durchfließt, im Arbeitszustand aber unterbrochen ist, im Gegensatz zur Arbeitsstromschaltung, bei der im Ruhezustand die Leitung stromlos, aber im Arbeitszustand vom Strom durchflossen ist. Während im letzteren Fall der Strom selbst die Nutzbarkeit leistet, wird sie bei der R. von einer dem Strom entgegenwirkenden Kraft (Feder oder Gewicht) geleistet.

In der Telegraphie kommen beide Schaltungen vor. Die R. wird für den Betrieb solcher Leitungen verwendet, die eine größere Anzahl von Betriebsstellen umfassen. Bei der Arbeitsstromschaltung müßte jede Betriebsstelle mit einer so großen Batterie ausgestattet sein, daß der durch sie erzeugte Strom im stande ist, sämtliche Schreibwerke des Leitungskreises zum Ansprechen zu bringen; bei R. genügt, da sie mit Stromunterbrechung arbeitet, eine solche Batterie, deren Elemente auf die einzelnen Betriebsstellen des Leitungskreises verteilt werden können. Die R. ist daher auch die gegebene Schaltung für Eisenbahntelegraphenanlagen.

Ferner ist die R. angebracht für alle die selbsttätigen Fernmeldeanlagen, mit denen Warnungs- oder Gefahrmeldungen gegeben werden, weil bei ihr jede Leitungsstörung sofort die Warnungs- oder Gefahrmeldung hervorruft. Zu diesen Anlagen gehören u.a. Einbruchsicherungen, Feuermelder, Wasserstands- und Gasstandsmelder, Signalmelder in Eisenbahnsicherungsanlagen.

Fink.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 247.
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