Standbahnen

[145] Standbahnen. Eisenbahnen, bei denen der Schwerpunkt der Fahrzeuge oberhalb der auf festem Erd- oder Brückenunterbau angeordneten Bahn liegt, zum Unterschied von den Schwebe- oder Hängebahnen, bei denen der Schwerpunkt unterhalb der Bahn gelegen ist. Die Standbahnen können ein-, zwei-, auch mehrschienig sein; in der Regel sind sie zweischienig (Spurbahnen) mit verschiedenen Spurweiten (s.d.); sie bilden das größte Netz der Dampf und elektrischen Voll-, Neben- und Schmalspurbahnen.

Dolezalek.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 9. Berlin, Wien 1921, S. 145.
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