Tunnelsignale

[437] Tunnelsignale (tunnel signals; signaux de tunnel; segnali di galleria) zur Deckung der Züge während der Fahrt im Tunnel sowie zur Verständigung der Tunnelwärter und Arbeiter untereinander und mit den nächstgelegenen Stationen.

In der Regel ist die Bestimmung getroffen, daß sich in einem Tunnel nie 2 oder mehr Züge gleichzeitig hintereinander bewegen dürfen, weil die Züge zur Tageszeit für kleinere Tunnel keine Nachtsignale haben, diese aber in größeren Tunneln, wo sie vorgeschrieben sind, infolge des Rauches leicht übersehen werden können.

Für kleinere Tunnel genügt es, die Austeilung der Blockposten so zu treffen, daß der Tunnel ganz in eine Blockstrecke zu liegen kommt; damit ist die Einfahrt eines Zuges in diese allenfalls noch besetzte Blockstrecke verhindert.

Solche kürzere Tunnel bedürfen dann keiner besonderen Signaleinrichtungen. Es genügt die Beleuchtung der Kilometer- und Hektometerzeichen sowie der Neigungszeiger. An besonders[437] wichtigen Gefällsbrüchen wird es sich überdies empfehlen, Rasselwerke aufzustellen.

Bei langen Tunneln wird es zweckmäßig sein, sie als eine besondere Blockstrecke zu betrachten und an beiden Eingängen eigene Blockposten zu errichten. Überdies erheischt aber die Sicherheit des im Tunnel beschäftigten Personals, dieses vom Verkehr der Züge zu verständigen und ihm die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander sowie mit den nächstgelegenen Bahnhöfen in Verbindung setzen zu können. Dies erfordert die Anbringung zahlreicher Glockensignale und Telephonstellen im Tunnel. Die Telephone werden am besten in den größeren Tunnelnischen untergebracht.

Die Anlage von Blockposten im Innern langer Tunnel ist nicht immer günstig. Sie erscheint bei elektrischem Betrieb der Bahn weniger bedenklich und läßt sich bei Untergrundbahnen nicht vermeiden.

Im Simplontunnel ist eine Blockstation vorhanden, ebenso im neuen Hauensteintunnel.

Liegt ein Bahnhof so nahe an der Tunnelmündung, daß das Einfahrtssignal nicht in der vorgeschriebenen Entfernung vom Einfahrtswechsel außerhalb des Tunnels angebracht werden kann, so muß es in den Tunnel verlegt werden. In diesem Fall kann das Einfahrtssignal nur als Nachtsignal ausgebildet und muß so gebaut werden, daß es sich den beschränkten Raumverhältnissen anpaßt, jedoch hinreichende Lichtwirkung besitzt.

Vielfach wird heute in solchen Fällen von Blinklichtsignalen Anwendung gemacht.

Da Holz und Eisen in den Tunneln rasch zu grunde gehen, empfiehlt es sich, bei der Herstellung der T. diese Baustoffe tunlichst zu vermeiden und sie durch Messing, Kupfer, Hartbronze und Hartgummi soweit als möglich zu ersetzen. Ferner muß, der nachteiligen Einflüsse der zumeist sehr feuchten Luft wegen, auf guten Abschluß aller Apparate nach außen hin sowie auf sorgfältige Isolierung aller Leitungen und Verbindungsteile gesehen werden.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 9. Berlin, Wien 1921, S. 437-438.
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