Zonentarif

[484] Zonentarif, ein Tarif, bei dem eine größere, mit zunehmender Entfernung wachsende Längeneinheit zu grunde gelegt ist und über eine bestimmte Entfernung (Endzone) hinaus nur mehr der für diese sich ergebende Tarifsatz berechnet wird. Der Z. hat nur im Personen- und Gepäckverkehr und auch hier bloß vereinzelt Anwendung gefunden.

Ein Tarif, bei dem lediglich die Gebührensätze auf weitere Entfernungen nach einer fallenden Skala berechnet werden, ist an sich noch kein wirklicher Z. (Vgl. Gepäck-, Güter- und Personentarife).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 484.
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