7. Grundlagen der Entwicklung in der Kaiserzeit.

[253] Auch in der Kaiserzeit hat die Polis ihren Siegeszug durch die antike Welt fortgesetzt. Wie die Mazedonen mit der Gründung[253] von »Alexandreschata« die Grenze Turkestans berührten, so hat die Römerherrschaft, mit den Synoikismen der Lusitanier, den Koloniegründungen und der noch wichtigeren städtischen Organisation der Untertanen in Britannien, Gallien und Mauretanien, am Rhein und der Donau, wo immer sie möglich schien, der Polis eine ähnliche Siegeslaufbahn im Okzident bereitet. Auch hier, und hier noch mehr als im Hellenismus, sind es oft riesige Landgebiete, welche den Städten »attribuiert« werden. Durch Verlegung der Verwaltung in die Zentralstadt, weiterhin durch Schaffung eines privilegierten Dekurionenstaates aus den Höchstbesteuerten, wird die Zusammensiedelung möglichst aller, mindestens aber eines Teils der großen Grundbesitzer in der Stadt indirekt (zuweilen auch direkt) erzwungen. Wie im synoikisierten Athen die »Eupatriden« diejenigen Grundbesitzer waren, welche »αὐτὸ τὸ ἄστυ οἰκοῦντες« sind, so wohnen nach Strabon die »ἐπιφανέστατοι« der Allobroger in Vienne, im Gegensatz gegen die γεωργοῦντες, welche in den κῶμαι die ländliche »plebs« bilden. Auf die ersteren stützt sich die Römerherrschaft, sie haben die Chance, allmählich zum Bürgerrecht aufzusteigen. Und im Anschluß an den Staat hat in der christlichen Kaiserzeit auch die Kirche an die Polis angeknüpft. Ihre Anhängerschaft war dem Schwerpunkt nach von jeher – bis das Prinzip »coge intrare« zur Geltung kam – städtisch (kleinbürgerlich): der Ausdruck »paganus«, der im Altertum allmählich seinen despektierlichen Beigeschmack vom Standpunkt des Stadtbürgers her empfangen hatte, wurde nun, wie im Jargon der Militärmonarchie auf den »Zivilisten«, so in der Kirche auf den »Heiden« angewendet. Und als die Kirche sich offiziell als Staat im Staat zu organisieren begann, führte sie zunehmend streng den Grundsatz durch, daß ein Bischof nur in einer Stadt residieren kann. – Auch in den römischen Synoikismen standen politische Interessen oft in Konflikt mit ökonomischen: wie die »Dioikismen« von Mantineia und Patrai dem Wunsch der Grundbesitzer, auf ihren Gütern zu leben, entgegenkommen, so zeigt sich der Widerstand gegen den Synoikismos in der Kaiserzeit oft, und je länger je mehr, namentlich in den Binnenstädten, wo die Stadt keine Chancen der Kapitalanlage im Seeverkehr bot. Jedenfalls aber ist überall Sklavenarbeit oder Kolonenpacht bei einem starken Maß von Absentismus eine Folge, welche die Schaffung von Städten, zumal mit großen Binnenlandgebieten unvermeidlich mit sich brachte. Seit dem 3. Jahrh., und seitdem dauernd, stößt dann der Fortschritt der Stadtorganisation auf offenbar steigende Schwierigkeiten. Ehe deren Gründe berührt werden überschauen wir zum Abschied noch einmal die Eigenart der antiken Polis und fragen hier vor allem: wie sie sich denn zur »Stadt« des Mittelalters verhält. Die Kombination von Grundbesitz und Teilnahme am Markt als Grundlagen des Bürgertums, die allmähliche Akkumulation von Grundbesitz mittelst der Handelsgewinnste, die Behandlung der Grundbesitzlosen als »Gäste« (Metöken), die Bürgerleiturgien gegenüber dem Stadtherrn, militärische Organisation der Bürgerschaft, speziell:[254] der für Militärzwecke wichtigen Gewerbe, die soziale Scheidung zwischen Reitern und Fußvolk, – dies alles findet sich in den Anfängen mittelalterlicher Städte ebenso, wie wir es in der Frühzeit der antiken Polis beobachteten. Aber im übrigen sind die Unterschiede ganz gewaltige. Freilich ist zunächst sehr nachdrücklich daran zu erinnern, wie verschieden, in ihrer sozialen Struktur, die Städte des Mittelalters untereinander sind. Um gleich einen wichtigen Punkt vorwegzunehmen: das Verhältnis zum ritterlichen Adel, der ja in der antiken Stadt überall und immer den Kern der Städteentwicklung ausmacht, – so verhalten sich z.B. Genua, für dessen Anfänge in gewissem Sinne das gleiche zutrifft, Florenz, wo die Bürgerschaft das »incasa mento« des Landadels erzwang und zeitweise eine Art von politischer »Strafversetzung in den Adelsstand« kannte, sodann jene zahlreichen Städte, welche den Adel direkt oder indirekt zum Eintritt in die Zünfte nötigten, andererseits Freiburg i. B. und andere Orte, wo dem Adel die Niederlassung in der Stadt verboten war, und schließlich jene zahlreichen Städte (die Mehrzahl der großen), welche das Aufsteigen eines ritterlichen Patriziats aus dem Bürgertum heraus erlebt haben, offensichtlich recht verschieden voneinander. Ganz allgemein läßt sich wohl sagen: daß die mittelländischen Seestädte mit ihrem Ueberwiegen reiner Handelsinteressen und Handelsvermögen dem Stadttypus der antiken Großstadt am nächsten stehen und daß auch die (sekundären) reinen Ackerbürgerstädtchen den antiken Kleinstädten immerhin ähnlich sind, während dagegen die Industriestädte einen von der antiken Polis stark abweichenden Typus zeigen. So flüssig diese Unterschiede – wie alle noch so großen ökonomischen Differenzen – sind, so liegt doch, trotz Goldschmidts Widerspruch, in Lastigs These, daß die spezifischen Neuschöpfungen auf dem Gebiet des gewerblichen Kapitalrechts vornehmlich von den Industriestädten, wie Florenz, getragen werden, sehr viel Richtiges. Daß das Arbeitsrecht, die soziale Macht der Zünfte und die zünftige Ordnung des Arbeitsverhältnisses, die erste Organisation freier Arbeit also, – zu der sich im Altertum mancherlei Ansätze finden, aber eben: Ansätze, nichts Fertiges, – wesentlich diesen »Industriestädten« verdankt wird, liegt auf der Hand. – Das Karolingerreich kennt und reguliert den Sklavenmarkt. In den Binnengebieten Osteuropas blieb der Sklavenhandel ebenso bestehen wie in den mittelländischen Seestädten (Genua), – er schwand dagegen in den industriellen Binnenstädten. Nicht daß diesen etwa die Leibeigenschaft von Anfang an fremd gewesen wäre. Im Gegenteil: die Handwerker und auch die Händler, welche in eine neu konzessionierte Stadt ziehen, sind zu einem recht beträchtlichen Teil Leibeigene, die der Herr – wie der antike Sklavenbesitzer seine »χωρὶς οἰκοῦντες« – in die Stadt entläßt, um an ihren Abgaben und Hinterlassenschaften zu profitieren, und die erst allmählich (teilweise nach Jahrhunderten) persönlich ganz frei werden. Wie die Sklaven des Altertums, von denen der Herr »ἀποφορά« bezieht,[255] gehen auch diese Leibeigenen neben ihren freien Berufsgenossen ihrem Erwerb nach; – der Unterschied aber ist: daß dies Gemenge von Freien und Unfreien hier einen »Zweckverband« bildete, der die Standesdifferenzen innerhalb seines Bereichs ignorierte und aus dem weiterhin eine autonome Gemeinde mit bestimmten Freiheitsrechten erwuchs – daß also sie, die von ihrem Boden oder ihrem Leibe Zinsenden, und nicht, wie in der Antike, die Herrn, die »Stadt« darstellen, – wenigstens in jenem Typus der »industriellen Binnenstadt«, überhaupt in allen den Städten, in welchen die Zünfte bestimmenden Einfluß gewannen. »Binnenstadt« ist dabei natürlich nicht etwa gleich: »Stadt in einem nach außen gänzlich verkehrlosem Gebiet« zu verstehen: – in einem solchen Gebiet gibt es nirgends eine Stadtentwicklung. Sondern es ist gemeint als eine Stadt, deren Produktion und Konsum dem Schwerpunkt nach auf lokaler Marktbildung beruht. Und »Industriestadt« ist im Mittelalter selbstredend nicht eine Stadt, deren Bedarf an Landwirtschaftsprodukten nur durch Absatz eigener gewerblicher Produkte gedeckt wird, sondern eine solche, bei der die Konzentration des freien Gewerbes wesentliche Grundlage des Nahrungsspielraums und zugleich das Spezifikum gegenüber dem platten Lande bildet. Städte, deren Existenz auf binnenländischen Boden- und Sklavenrenten beruht, wie Moskau bis in dieses Jahrhundert, und ihr ökonomischer Gegenpol: Städte, welche, wie Genua, auf Seehandelsgewinn, überseeischer Kapitalanlage und kolonialer Plantagenwirtschaft basieren, stehen beide der antiken Polis näher als das, was zwischen diesen Extremen liegt: die mittelalterliche Industriestadt im eben erläuterten Sinne. Daß Industriestadt und Handelsstadt immer wieder ineinanderfließen (Venedig und, erst recht, Flandern und viele oberdeutsche und rheinische Städte) ist ebenfalls ganz zweifellos, und daß im Altertum das Gewerbe von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung der Polis sein konnte, ebenso. Gleichwohl bleibt der Unterschied ganz gewaltig. Und, was das Wichtigste und Entscheidende ist: die Position des antiken Gewerbes – soziale wie ökonomische – steigt nicht mit der Entwicklung des Reichtums, erreicht nirgends die Höhe der großen mittelalterlichen Gewerbezentren, während die ganze spezifisch moderne kapitalistische Entwicklung, die des gewerblichen Kapitalismus, an die von eben jenen »Industriestädten« geschaffenen Rechtsformen, also an das, was der antiken Polis fehlt, anknüpft. Der »Demiurg« der Frühzeit der antiken Polis sinkt mit der Entwicklung der Sklavenkapitalien. Jenes Gemenge freier und unfreier kleiner Leute dagegen, welches zu Beginn des Mittelalters, ganz ebenso verachtet wie im Altertum, ganz ebenso wie damals, gegenüber den Kaufleuten, von den Aemtern ausgeschlossen, die »Handwerke« konstituiert, steigt ökonomisch und politisch auf. Gewiß kennt das Altertum, wie uns die Bücher von Liebenam und Ziebarth zeigen, Handwerkerkorporationen. Aber, während – ganz wie im[256] Mittelalter – die militärisch wichtigen Handwerker der Frühzeit politische Wehr- und Stimmkörper bilden, fehlt jede irgend erhebliche Bedeutung der Handwerkerverbände gerade der »klassischen« Zeit der Antike gänzlich. Erst mit dem Schrumpfen der relativen Bedeutung des Kaufsklaventums begegnen Handwerkerverbände von sozialer Erheblichkeit, – aber ohne die typischen Rechte der mittelalterlichen Zünfte, für die vielmehr erst in der allerspätesten Zeit, nach dem völligen Untergang des Kapitalismus, Ansätze hervortreten, auf die L.M. Hartmann mit Recht hingewiesen hat.

Wie der antiken Polis gerade das Charakteristischste an der Stadtentwicklung des Mittelalters: die Zunft mit ihrem Kampf gegen den Patriziat und die Konstituierung von spezifischen Zunftstädten, fehlt, so fehlt der mittelalterlichen Stadt so gut wie jede Analogie für die charakteristischste Erscheinung in der freien Städteentwicklung des Altertums: den Kampf der Bauern gegen den Patriziat und die Konstituierung dessen, was oben als »Hoplitenpolis« bezeichnet worden ist: der Herrschaft der wehrfähigen Bauern über die Stadt. Die typische mittelalterliche Stadt schließt anfangs den Bauer vom Anteil am Bürgerrecht prinzipiell aus, – und als sie ihn später als »Ausbürger« unter ihren Schutz nehmen will, wird sie durch Adel und Fürsten daran gehindert. Und der Grundbesitz, den die reich werdenden Bürger erwerben, bedeutet nicht eine Erweiterung des Landgebietes. Natürlich finden sich »Uebergänge« auch hier wie überall in der Geschichte. Daß im Altertum die »Hoplitenpolis« nirgends wirklich rein ausgeprägt erscheint, weder in Athen nach Kleisthenes und Ephialtes noch in Rom nach dem hortensischen Gesetz noch irgendwo, ergab die vorstehende Skizze; und ferner ist natürlich nicht aus dem Auge zu verlieren, daß die »Hoplitenschaft« eben doch als sehr wesentlichen Bestandteil die städtischen Kleinbürger – speziell: Hausbesitzer – mit umschloß. (Von den »Demiurgen« und ihrer Rolle ist ja in der Darstellung die Rede gewesen.) Andererseits soll auch die Bedeutung der kleinen Ackerbürger im Mittelalter und die verwaltungsrechtliche Rolle der »Sondergemeinden« in den Städten nicht vergessen werden, vollends nicht die Rolle des Landgebietes in italienischen Stadtstaaten. Aber wer nicht die ausschließliche Aufgabe der »Geschichte« darin erblickt, sich selbst durch den Nachweis, daß »alles schon dagewesen« und alle oder doch fast alle Unterschiede solche des Maßes seien, – was gewiß richtig ist, – überflüssig zu machen, der wird den Nachdruck auf die Verschiebungen legen, die, trotz aller Parallelen, hervortreten, und die Gleichartigkeiten nur benutzen, um die Eigenart jedes von beiden Entwicklungskreisen gegenüber dem anderen zu ermitteln. Diese ist aber wahrlich groß genug. Wo im Mittelalter die Zünfte die Stadtherrschaft erobern und zu politischen Zwecken den Stadtadel wie jeden, der politische Rechte ausüben will, zwingen, sich in eine Zunft ein schreiben, von ihr besteuern und kontrollieren zu lassen,[257] da steht im Altertum der δῆμος, das Dorf, welches – z.B. fast im ganzen Umkreis der attischen Herrschaft – zu politischen Zwecken den gleichen Zwang übt. Wo das Altertum nach Grundrenteklassen die Ausrüstungspflicht abstuft, da das Mittelalter nach Zünften. Der Unterschied ist außerordentlich auffallend und zeigt allein schon, daß »die mittelalterliche« d.h.: die dem Mittelalter spezifische, Stadt ökonomisch und sozial in entscheidenden Punkten gänzlich anders konstituiert war als die antike. Und zwar in dem Sinne, daß das Mittelalter unsrer kapitalistischen Entwicklung längst vor dem Auftauchen kapitalistischer Organisationsformen näher stand als die Polis. Das tritt in den Frontstellungen der sozialen Kämpfe hier und dort hervor. Im Altertum ist der typische Gegensatz einfach der Vermögensgegensatz: Grundherr – Kleinbesitzer. Der Kampf dreht sich zunächst um politische Gleichstellung und Lastenverteilung. Wo er eine ökonomische Spannung zwischen den Klassen in sich schließt, ist er, abgesehen von den Fragen des öffentlichen Landes, letztlich fast gänzlich auf die Gegensätze zu bringen: 1. Landbesitzer – Deklassierter, oder aber 2. die Vorstufe dazu: Gläubiger – Schuldner. Schuldner ist dabei, zwar nicht nur, aber sehr wesentlich, der Bauer draußen vor der Stadt. Nun ist der Gegensatz der Zünfte gegen die Geschlechter anfangs auf der Höhe unseres Mittelalters (13./14. Jahrh.) mit den Kämpfen der Polis des antiken »Mittelalters« immerhin noch vergleichbar: politische Entrechtung, finanzpolitische Bedrückung und Benachteiligung im Allmendgenuß stehen im Vordergrunde. Aber nicht die Bauern draußen vor der Stadt, sondern die Handwerker drinnen stellen die Kerntruppe der Opposition. Und als dann die beginnende kapitalistische Entwicklung eingreift, handelt es sich bei den nun entstehenden Kämpfen keineswegs mehr, wie in der Antike, um bloße Gegensätze der Besitzgröße oder einfacher Gläubiger-(Schuldner-)Beziehungen. Sondern, je klarer sich spezifisch ökonomische Spannungen herausarbeiten, desto bestimmter prägt sich der im Altertum in dieser Art gar nicht praktische Gegensatz aus: Kaufmann – Handwerker. Der antike Bauer will nicht Schuldknecht und damit landwirtschaftliche Arbeitskraft eines stadtsässigen Grund- und Geld-Rentnerssein. Der Handwerker der spätmittelalterlichen Städte will nicht Hausindustrieller und damit gewerbliche Arbeitskraft eines kapitalistischen »Unternehmers« werden. Nach dem Siege der Zünfte aber tritt überdies noch ein neuer sozialer Kontrast hervor, den das Altertum nicht kannte: der zwischen »Meister« und »Geselle«. Der antike Fronarbeiter im Orient »streikt« mit dem Schrei: »gib uns unser (traditionelles) Brot«. Der antike Landsklave empört sich, um wieder ein Freier zu werden, – von Empörungen und Kämpfen der antiken Gewerbesklaven dagegen hören wir nichts. Gerade das Gewerbe war in der Antike ja der Lage des Sklaven günstig: es bot ihm, im Gegensatz zur Landwirtschaft, die Chancen des Loskaufs. Vollends für soziale Forderungen[258] freier »Handwerksgesellen« fehlt (s.o.) jedes Objekt, weil die »Gesellen« selbst fehlen (oder doch, wo sie etwa existierten41: keine sozial relevante Klasse bildeten). Fast alle antiken sozialen Kämpfe sind, und zwar gerade: in den Stadtstaaten, letztlich Kämpfe um Bodenbesitz und Bodenrecht, – ein Problem, welches in dieser Art und gar als ein spezifisch städtisches, im Mittelalter gar nicht existiert, sondern wesentlich den Konflikten zwischen landsässigen Klassen: dem Bauern und den ihm übergelagerten nicht städtischen Schichten: je nachdem: Grundherrn oder politische Herren, angehört, wie sie in den wechselvollen, meist unglücklichen, Freiheitskämpfen der Bauern in England, Frankreich, Deutschland zum Austrag kamen. Gewiß: die Städte haben in diesen Gegensätzen oft Partei genommen, in Italien den Feudalismus niedergeworfen, in Deutschland ihn (auf die Dauer vergebens) bekämpft. Aber nur in einzelnen der größeren (italienischen) Stadtstaaten war dies ein Kampf innerhalb der Stadtgemeinschaft oder ihres Gebiets42. Das Ringen der Hoplitenschaften des okzidentalen Altertums gegen den Stadtadel fände daher im Mittelalter seine Parallele nur etwa in den Kämpfen der Schweizer Gewalthaufen gegen die feudale Ritterschaft und die Territorialherren43. Diesem Unterschied liegt einer der wichtigsten Gegensätze antiker und mittelalterlicher Städteentwicklung zugrunde: der Unterschied des Sitzes und Charakters des Adels und der Fürsten. Während die antike Polisentwicklung mit dem Stadtkönigtum beginnt und zuerst dessen Verdrängung durch den Stadtadel, dann aber die politische Emanzipation des Landes und dessen Herrschaft über die Stadt bringt, steht an der Spitze der mittelalterlichen Entwicklung ein landsässiger Grundherrenadel und ein spezifisch ländliches Königs- und Fürstentum und ist die mittelalterliche Stadtentwicklung Emanzipation der städtischen Bürger aus grundherrlicher und öffentlich-rechtlicher Abhängigkeit[259] von jenen nicht städtischen Gewalten. Zwar darf man auch hier den Gegensatz nicht verabsolutieren. Gerade die großen Handelsstädte am Südrande der Städteentwicklung des Mittelalters, wie Pisa, Venedig, Genua, und ebenso viele große französische und spanische Städte, sind in hohem Maße Sitze des Adels gewesen und erst recht: geworden, in Italien schließlich derart, daß man im 18. Jahrh. in Toscana die »città« vom »borgo« und »castello« außer nach der kirchlichen Qualifikation (Bischofssitz oder nicht) auch geradezu nach dem Range des Adels schied, der darin seinen Wohnsitz hatte. Und die Eidverbrüderungen, durch welche in solchen Städten – z.B. in Genua durch die »compagna communis« – die Autonomie der Stadt usurpiert wurde, könnten trotz aller Unterschiede in ihrer sozialen Zusammensetzung, sehr wohl an die Synoikismen der antiken Städte erinnern. Wenigstens kann man sie damit vergleichen: auch in diesen romanischen Städten des frühen Mittelalters ist der Adel, und zwar führend, mit dabei. Und – was damit zusammenhängt – es ist auch die ökonomische Basis des neu entstehenden Städtepatriziats dieser Städte im Prinzip dem der antiken Polisgeschlechter verwandt: Ueberseehandel, diskontinuierlich in der Form der commenda (wie im alten Orient), kombiniert mit bedeutendem und, infolge der Handelsgewinnste, wachsenden Grundbesitze. Diese letzterwähnte Aehnlichkeit in der ökonomischen Struktur des Stadtpatriziats mit dem Patriziat der Frühantike ist sogar den Städten des Mittelalters ziemlich generell eigen. Dagegen ist die Beziehung zu den eigentlichen feudalen Gewalten bei der großen Mehrzahl der mittelalterlichen Städte, zumal der nordeuropäischen und der kontinentalen Gewerbestädte, sowohl nach der Art der Entstehung wie nach ihrer späteren Entwicklung ganz abweichend von der freien Polis des Altertums. Dies ist die Folge des Umstandes, daß die Stadtentwicklung des Mittelalters in zwar sehr locker zusammenhängende, aber eben doch immerhin zusammenhängende, große Lehensstaaten eingebettet war, von Fürsten und Grundherren konzessioniert und privilegiert, rundum von ihrem Gebiet umgeben und, auch wo die Abhängigkeit sich noch so stark lockerte, dennoch in Maß und Art ihrer Entfaltung gebunden, weil immer wieder auf Kompromisse mit ihnen angewiesen. Gerade hieraus folgte ein sehr viel ausgeprägter »bürgerlicher«, auf den Erwerb durch Gewerbemonopolisierung und Kleinhandel gegründeter Charakter, als bei den Schöpfungen des mittelländischen Seehandelspatriziats. Sie unterscheiden sich durch diesen weit spezifischer »ökonomischen« Charakter von Anfang an sehr stark von der antiken Polis der klassischen Zeit, – während die hellenistischen Städte und diejenigen der Spätantike ihnen gerade darin näher stehen. Die breite Masse der mittelalterlichen Städte ist entstanden durch Ansiedelung auf dem Terrain eines Fürsten oder Grundherren, der davon Bodenzinse, Marktgebühren, Gerichtsgefälle erhoffte, – eine geradlinige Fortbildung der bloßen »Markt«-konzessionen, die bereits den gleichen Zweck verfolgten. Die Spekulation[260] schlug bei den Städte-, wie vorher bei den Marktgründungen, zuweilen fehl. Gelang sie, so wurde das vom Herrn hergegebene Terrain besiedelt von einem Gemenge von freien und unfreien Zuzüglern, welche Hausgrund, Garten, Allmendnutzung und das Verkehrsrecht auf dem Markt der Stadt, bald auch Verkehrsprivilegien: Stapel, Bannmeile usw. erhielten. Diese Ansiedelung wird durchweg alsbald oder im Laufe kurzer Zeit Festung und gewinnt allmählich ein, freilich im Einzelfall sehr verschieden großes, Maß von Unabhängigkeit gegenüber ihrem Gründer, zuweilen volle Loslösung, zuweilen auch bloße ökonomische und Polizei-Autonomie, in den großen Städten aber der Regel nach: volle innere und, der Tatsache nach, äußere Autonomie unter Aufrechterhaltung von Grundzinsrechten und Gerichtsherrlichkeit des Stadtherrn, der also zwar auch politisch, aber doch überwiegend ökonomisch (als Gebühren- und Zinsenperzipient) an ihnen interessiert bleibt. Daß die Stadtbürgerschaft ihre Autonomie innerhalb der staatlichen Verbände bis etwa in das 15. Jahrh. hinein zunehmend erweiterte – während die hellenistischen und römischen Städte die ihre innerhalb der monarchischen Staaten zunehmend verloren, – hat seinen Grund in dem Gegensatz der Struktur der Staatengebilde, in welche die eine und die andere eingebettet waren. Der monarchische Staat des Altertums ist oder wird: bureaukratischer Staat. In Aegypten ist, wie wir sahen, aus der Königsklientel schon im 2. Jahrtausend die universelle Herrschaft der Bureaukratie herausgewachsen. Diese Herrschaft und die Theokratie haben gemeinsam im Orient die Entwicklung der freien Polis erdrückt; das Römerreich ging unter der Monarchie (s.u.) den gleichen Gang. Im mittelalterlichen Okzident geht die Umbildung der Ministerialität in die Amtsverfassung parallel mit der Ausbildung der Territorialgewalt, die, im wesentlichen, seit dem 13. Jahrh. beginnt, im 16. endgültig befestigt ist und seitdem, schon mit dem 15. Jahrh. anfangend, die Autonomie der Städte zunehmend beseitigt, sie dem dynastischen bureaukratischen Staat eingliedert. Während des ganzen früheren und auf der Höhe des Mittelalters aber ist der sich entwickelnden Stadt Raum zur Entfaltung ihrer entscheidenden Eigenarten gegeben: sie ist in dieser Zeit nicht nur die Hauptträgerin der Geldwirtschaft, sondern, damit zusammenhängend, auch der Verwaltung kraft amtlicher Pflicht, und sie ist rings umgeben von der Hierarchie, der auf Lehens- und Dienstbeziehungen ruhenden Machtverhältnisse, an denen (generell gesprochen) ihre Bürger als solche nicht teilhaben. Das hat gewichtige Konsequenzen: in der Polis, mit ihrer Gliederung in Phylen, Phratrien und ökonomisch abgestuften Wehrklassen, bei welcher der Militarismus schlechthin alles durchdringt, Militärleistung und Bürgerrecht einfach identisch sind, hängt auch schlechthin alles: Handelsmonopole, Chancen des Bodenwuchers, letztlich und vor allem: Bodenbesitz am militärischen Erfolge in dem chronischen Kriegszustand der einen Stadt[261] gegen – im letzten Grunde – alle anderen Städte. Die Polis ist in der klassischen Periode die vollkommenste Militärorganisation, die das Altertum hervorgebracht hatte. Sie ist wesentlich zu Militärzwecken gegründet, ebenso wie die Masse der mittelalterlichen Städte wesentlich zu ökonomischen Zwecken gegründet sind. Zu dem Militarismus und dem rücksichtslosen kriegerischen Umsichgreifen der antiken Polis finden sich Analogien in den Seestädten Italiens: die erbarmungslose Vernichtung Amalfis durch Pisa, die Lahmlegung Pisas durch Genua, der Kampf Genuas gegen Venedig sind nach Ziel und Mitteln durchaus »antike« Polispolitik. Es finden sich Analogien auch im Binnenland: Zerstörung Fiesoles, Unterwerfung Arrezzos, Lahmlegung Sienas durch Florenz, und auch die Politik der Hanse bietet Anklänge. Im ganzen aber, zumal im kontinentalen französisch-deutschen Binnenlande und in England, ist eine kriegerische Beutepolitik als Stadtpolitik von Anfang an nicht durchführbar. Die Stadt ist nicht, wie im frühen Altertum, der vollkommenste Militärorganismus: Binnenlandstädte können in der Periode des Ritterkampfs, im eigentlichen Mittelalter, nur ihre Unabhängigkeit und den Landfrieden für ihre Verkehrsinteressen erwerben und behaupten und dies nur im Bunde miteinander. Erst die Zeit der Condottieri und der Soldheere gibt, selbst in Italien, ihrer Geldmacht das Uebergewicht da, wo der Kapitalismus hinlänglich entwickelt ist, um die Mittel zu liefern (auch der Unabhängigkeitskampf der niederländischen Städte ist zu Lande – von der Verteidigung der Mauern abgesehen – gänzlich mit Soldheeren durchgeführt worden, ganz ebenso wie die Expansion von Florenz). Die Stadt (im Binnenland) ist bei allem Gewicht, welches auf die Wehrhaftigkeit der Bürger gelegt werden mußte, doch von Anfang an, und zunehmend, »bürgerlichen« Charakters, auf friedlichen Markterwerb zugeschnitten. Der »Bürger« ist im Mittelalter von Anfang an in weit höherem Maße »homo oeconomicus« als der Bürger einer antiken Polis es sein will oder kann. Es fällt vor allen Dingen, im schärfsten Gegensatz zur antiken Polis, Landeroberung zum Zweck von Kleruchien normalerweise gänzlich außerhalb seines Gesichtskreises, schon einfach weil keine Reflektanten für solche: keine deklassierten, ihres Bodenbesitzes beraubten, verschuldeten oder Bodenbesitz für ihre Nachfahren suchenden Bauern als treibendes Element der Stadtpolitik in ihr vorhanden sind, mochte auch das städtische Patriziat, ganz wie im Altertum, sein Geld häufig in Landgütern anlegen. – Auch für das Vordringen der Bauern selbst, in den Urwald und nach Osten hin, war ja eine erobernde Expansion zur Landokkupation nach Art des Altertums im Mittelalter durch ihre Einfügung in die feudale Organisation ausgeschlossen. Jene Expansion lag jetzt in den Händen der Grund- und Territorialherren. Als Ziel der Politik einer (normalen) mittelalterlichen Stadt wäre die »Kleruchie« ebensosehr eine militärische wie ökonomische[262] Unmöglichkeit, – während sie der antiken Polis normal ist. Das Interesse der mittelalterlichen Bürgerschaft – außerhalb der wenigen großen Städte, welche Uebersee beziehungen handelnd und kolonisierend ausbeuten – wird und bleibt instradiert in der Richtung auf friedliche Erweiterung des – lokalen und interlokalen – Warenabsatzes. Natürlich: seine ganz großen Gewinnchancen fand (wie Sombart mit Recht betont) in der zweiten Hälfte des Mittelalters der entstehende Kapitalismus auch jetzt da, wo ihm Staatspachten (Genua, Florenz) oder, vor allem, die Deckung königlichen Finanzbedarfs in die Hände gerieten. Aber: dieser Vorgang und alle jene Gestalten, welche an ihm hängen: – die Acciajuoli, Bardi, Peruzzi, Medici, Fugger usw. – sind nichts Neues gegenüber dem Altertum, welches sie seit den »Geldmännern« Hammurabis bis zu Crassus ganz ebenso kennt; nicht hier, und nicht in der Frage nach der Art der Akkumulation der ersten großen Geldvermögen liegt das Problem von der Herkunft der Eigenart der spätmittelalterlichen und neuzeitlichen Wirtschaftsverfassung, schließlich also auch: des modernen Kapitalismus, beschlossen. Sondern die entscheidenden Fragen liegen einerseits in der Entwicklung des Marktes: wie entwickelte sich im Mittelalter die Abnehmerschaft für die später kapitalistisch organisierten Gewerbe? – auf der anderen in der Richtung der Ordnung der Produktion: wie geriet das Verwertungsstreben des Kapitals in die Bahn der Schaffung derjenigen Organisationen »freier« Arbeit, welche das Altertum nicht gekannt hat? Diese Probleme sind hier nicht zu erörtern. Nur einige Bemerkungen über den Gegensatz der mittelalterlichen zur antiken Entwicklung, soweit agrarische Bedingungen mitspielen, sind dem bisher Gesagten noch hinzuzufügen. Die langsame, aber stetige Hebung der ökonomischen Lage der mittelalterlichen Bauernschaft, die erst mit dem Stocken der inneren Kolonisation, im Walde und nach Osten zu, ihr Ende erreicht, die aber im Mittelalter das Entstehen eines langsam sich erweiternden Marktes für die Städte, – wie umgekehrt die Städteentwicklung das Entstehen von Absatzmöglichkeit für bäuerliche Produkte, – bedeutete, hängt, wie schon die letzten Bemerkungen vermuten ließen, letztlich ebenso wie jene vorher besprochene spezifisch »bürgerliche« Entwicklung der mittelalterlichen im Gegensatz zu den antiken Städten, an den Lebensbedingungen, welche in jener Zeit die außerhalb der Städte etablierte feudale Gesellschaftsorganisation dem kontinentalen Bauern gewährte. Ein Blick auf ihren Gegensatz zu Parallelerscheinungen des Altertums scheint am Platz.

Wir sahen die große Bedeutung feudaler Elemente während des ganzen Altertums. Wir sahen die Allherrschaft des religiös gefärbten Klientelverhältnisses in Aegypten, und bei der ungeheuren Macht des Religiösen im Alltagsleben der Antike, wo auch die künstlichsten, rein rationalen, Phylenbildungen u. dgl. alsbald religiöse Bedeutsamkeit attrahieren, darf auch für die spätere Zeit[263] die Zähigkeit feudaler Treuverhältnisse nicht unterschätzt werden. Auch ist der Ausgangspunkt der feudalen Entwicklung in beiden Fällen ein gemeinsamer. Am Anfang der Entwicklung steht im Mittelalter wie im Altertum die Gefolgschaft (trustis) des Gaufürsten, die, in größerem Maßstabe, wiederkehrt als Gefolgschaft des Königs, hier wie im Altertum oft angesehen als landfremd oder jedenfalls außerhalb des Landrechts stehend, durch die königliche Banngewalt gedeckt. Hier wie dort finden sich die Ansätze zu einer königlichen Magazinverwaltung, Versorgung des Heeres aus den Magazinen (Cap. de villis), Teuerungspolitik usw. Hier wie dort ist es der, letztlich, aus jener Gefolgschaft – wenn auch unter Verwertung mannigfacher außerhalb des speziellen Gefolgschaftswesens liegender Rechtsinstitute – sich entwickelnde ritterliche Adel, dessen Machtstellung und Unentbehrlichkeit den König zunehmend bindet, von sich abhängig macht, zuweilen zum reinen Wahlkönig degradiert und das Land beherrscht. Aber wie der König kein Stadtkönig ist, so ist auch der Adel kein Stadtadel und ist es auch – im kontinentalen Gebiet wenigstens, im teilweisen Gegensatz zum mittelländischen, – im Mittelalter nicht geworden. Ebenso die Grundherrschaften. Im Altertum sind sie bis in die Kaiserzeit die Basis städtischer Rentnerexistenzen. Dies zunächst einfach deshalb, weil das, was wir Altertum nennen, ein Küstenkulturgebiet umspannt: schon die thessalische Grundherrschaft trägt, scheint es, einen dem Mittelalter näher stehenden Charakter, – von den eigentlichen Binnenlandflächen erfahren wir erst in der hellenistischen und besonders der Kaiserzeit etwas (s.u.). Im Mittelalter rückt dagegen der Schwerpunkt jenes historischen Kontinuum, welches von den Pharaonen zu unsrer Kultur führt, in das Binnenland. Die Masse der Grundherrschaften sind nicht suburbane, sondern ländliche Gebilde, welche landsässigen Existenzen mit ihrem Anhang (Fürsten und freie Vasallen mit ihren ritterlichen Ministerialen) tragen sollen. Diese Funktion versehen nun die Grundherrschaften keineswegs ausschließlich, die großen nicht immer vorwiegend, in naturalwirtschaftlicher Form. Im Gegenteil: der König, die Fürsten, die großen Vasallen, sie alle wollen auch hier am Verkehr profitieren. Die Gründungen von Märkten und Städten sind ja, wie schon erwähnt, fürstliche und grundherrliche Gebühren- und Rentenspekulationen. Aber: Adel und Grundherren sind nicht, wie im Altertum, als solche Stadtbürger, – im Gegenteil: sie suchen ihre Herrenhöfe gegen die Einbeziehung in die »freie« Genossenschaft der Stadt, isolierend, zu schützen, den Städten das Recht, »Ausbürger« sich anzugliedern, zu nehmen. Ländliche und städtische Interessenkreise suchen sich also zu scheiden. Daß sie das nicht entfernt vollkommen erreichen, versteht sich, aber sie nähern sich dem immerhin in einem Maße, wie das in der Polis des Altertums: dem militärischen Exerzierplatz und Standlager, nie und nimmer möglich war. Und auch die innere soziale Gliederung der feudalen Schichten ist eine andere als im Altertum.[264] Die Lehensträger der orientalischen Fürsten, die Heloten, Oikees, Klienten, Prekaristen und Kolonen der mittelländischen Grundherren sind in der Zeit des antiken Rittertums, wie wir sahen, kleine Leute, die als Troß und, allenfalls, leichte Fußkämpfer einen zu Wagen in die Schlacht fahrenden Einzelkämpfer begleiten. In der Zeit des Hoplitenheeres braucht der gepanzerte Vollhoplit lediglich ein bis zwei Leute (Heloten, Sklaven) als Träger und zur Bedienung. Die (bis in die klassische Zeit hineinsteig bügellose!) Reiterei des Altertums dagegen steht technisch tief bis in die Partherzeit. Dagegen das Lehensheer des Mittelalters ist ein Reiterheer von Anfang an und solange es besteht, mit steigender Vervollkommnung der Panzerung, Bewaffnung und Disziplin. Solche bäuerlichen κλῆροι, wie sie die μάχιμοι usw. des Orients oder (wahrscheinlich!) die Klienten in Rom bewirtschaften, überhaupt eine derartig gedrückte soziale Stellung, wie sie die im antiken Klientelverband stehenden Lehensleute einnehmen, konnte daher selbst den in der Lehenshierarchie am untersten Ende stehenden Ministerialen, wenn sie gewappnet mit in den Krieg ziehen sollten, nicht geboten werden. Ihr Leben mußte ihnen immer die »ritterliche« Lebensweise gewähren. Alles, was »Bauer« ist, bleibt unter dieser Schicht, die notwendig wesentlich Rentnerschicht ist44.

Und recht wesentlich mit darauf, daß schon die unterste, dem Bauern übergelagerte, Schicht ein Rentnerstand ist, mit Standesinteressen, welche dem Oekonomischen abgekehrt sind, während andererseits die Bauern selbst eine zunehmend unkriegerische Klasse werden, ruht die Art der Entwicklung der kontinentalen Bauernschaft im frühen Mittelalter. Diese Bauernschaft hat territoriale Eroberungen größten Stils gemacht, so groß, wie die irgendeines antiken Hoplitenheeres, aber, ebenso wie die Stadt, im wesentlichen friedlich und überdies: wesentlich im Dienste feudaler Rentner. Die Rodung des Waldes und die Besetzung des Kolonisationsbodens des Ostens vollzogen sich beide unter Einwirkung des Renteninteresses der Herrenschicht. Weil nun für dies gewaltige Werk »innerer Kolonisation« die Sklaven 1. quantitativ gemangelt hätten, 2. die Ernährung von Sklaven höhere (und steigende) Kosten gemacht hätte, 3. weil – das Entscheidende – qualitativ Sklavenarbeit zur Schaffung von Bauernnahrungen »von wilder Wurzel aus« oder auf dem östlichen Sandboden nicht mit Vorteil brauchbar war, so bedeutete jene Siedelung eine mächtige Expansion »freier«, d.h. hier: wesentlich feste Abgaben leistender, Bauern, wirkte das individualistische Squatter-Recht des germanischen »Bifanc« im Urwald genau umgekehrt wie das Okkupationsrecht auf den eroberten Terrains Roms (wo es die Plantagen schaffen half) und vollends entgegengesetzt gegenüber der, notwendig bureaukratisch gelenkten, Schaffung von Neuland durch Kanalbau in[265] den orientalischen Staaten der Frühzeit. Die Bauernschaft des Mittelalters war so lange eine expansive, aufsteigende Klasse, als die rein feudale, Renten und nicht Marktgewinn suchende, Herrenschicht des reinen Lehensstaates über ihr stand. Die Wucht der Naturalwirtschaft auf den, für die Verkehrsmittel der Vergangenheit, ungeheuren Binnenge bieten hielt das Tempo der Entwicklung von Fernabsatzchancen für landwirtschaftliche Produkte lange genug nieder, um der Bauernwirtschaft Zeit zur Eroberung Mitteleuropas zu geben. Gegen Ende des Mittelalters ist der grundherrliche, aber (normalerweise!) wesentlich nur mit traditionellen Abgaben belastete, Bauer der Typus des Landwirts, die nahe Stadt sein normaler Markt, er selbst, da die Stadt das Gewerbe für sich nach Möglichkeit monopolisiert, die »Störer« und Landgewerbetreibenden tunlichst ekrasiert hat, der normale, aber sichere Abnehmer der Masse der städtischen gewerblichen Produkte. Das Lehensheer und der Lehensstaat haben den rein ökonomisch expansiven Bauer und die rein ökonomisch expansive Stadt des Mittelalters schaffen helfen. – An diesen Zustand knüpft das Eingreifen des modernen Kapitalismus im Gewerbe wie in der Landwirtschaft an. Gewiß: indem er ihn allmählich auflöste. Aber: man möge doch ja nicht die Existenz dieser, durch tausendfältig miteinander verzahnte Berechtigungen, Privilegien, genossenschaftliche Bildungen, Zwangs-, Stapel-, Bann- und Marktrechte usw., vor allem durch die traditionellen oder oktroyierten Preisregulierungen geschaffenen Verkehrsunterlagen für die Entwicklung des Kapitalismus unterschätzen. Sie sind ihm Hemmnis seines Profitstrebens, aber Stütze seines Kalküls, der nicht auf dem absoluten Flugsand orientalischen Feilschens hätte bauen können. Denn auf jeden Fall ist die durch tausend Fäden zusammenhängende Güterverkehrs-Organisation des Mittelalters, wie sie sich innerhalb des theokratisch-feudalen Gehäuses der damaligen Welt entwickeln konnte, eine der Komponenten eines dem Kalkül zugänglichen Gütermarktes, ebenso wie die in jener Organisation verklammerte Schicht freier, bäuerlich-kleinbürgerlicher Existenzen jenen breiten, relativ stabilen Abnehmerkreis darstellte, dessen der moderne Kapitalismus für seine Waren bedurfte.

Der Gegensatz, der in der Entwicklung von Bürgertum und Bauernwirtschaft im okzidentalen Mittelalter gegenüber dem Altertum sich zeigt, ist also in erster Linie bedingt durch den Wechsel des geographischen Schauplatzes, in zweiter, damit durch die verschiedensten Ursachenreihen zusammenhängender, durch die abweichende militärische Entwicklung des Mittelalters. Während das Ritterheer im Mittelalter die feudale Gesellschaftsordnung erzwang, und seine Ablösung durch das Landknechtsheer und dann (seit Moritz von Oranien) die disziplinierte moderne Truppe den Sieg der modernen Staatsordnung mit herbeiführte, hat das Altertum zwei große militär-technische Umwälzungen erlebt: die[266] Einführung des Pferdes, von Osten (sei es Iran, sei es Turan) her, schuf (wie im Mittelalter) die Burg, den orientalischen Erober ungsstaat und die mittelländische ritterliche Gesellschaft. Das Eisen45, die Stoßwaffe, der disziplinierte Nahekampf gepanzerter Hopliten, schuf das Großbauern- und Kleinbürgerheer und damit die antike »Bürgerpolis«. – Alles weitere ist dann Konsequenz des Schauplatzes, auf welchem diese tätig wurde. Denn kriegerisch, erobernd, Handelsmonopole und Tributuntertanen, daneben aber Land zur Versorgung des Nachwuchses der Hopliten oder Gelegenheit zur Vermehrung der Renten der Kleinbürger suchend, war sie, wo immer sich ihr Chancen boten, von Anfang an und ist es immer und überall geblieben, wo nicht ihr Umsichgreifen durch politische Uebermacht gehemmt wurde. Die Oekonomik und Technik der Wirtschaft hat dagegen in den Zeiten seit den Ramessiden und Assurbanipal, mit Ausnahme der Erfindung der Münze, im Altertum offenbar relativ geringe Fortschritte gemacht. Wieviel – oder wie wenig – die im Licht der Geschichte liegende Zeit des Altertums an technischen Neuerungen geschaffen hat, wird sich erst entscheiden lassen, wenn einmal eine dem heutigen Quellenstand entsprechende Industriegeschichte Aegyptens und Mesopotamiens (für die Technik: vornehmlich Aegyptens) vorliegt. Es ist sehr möglich, daß alsdann der Orient, – wie er der Vater aller bis gegen Ende unseres Mittelalters hinein herrschenden Handelsformen (Babylon), ferner der Fronhöfe (Aegypten), der unfreien Heimarbeit (Aegypten), des Leiturgiesystems (Aegypten), der Bureaukratie (Aegypten), der Kloster- und anderer kirchlichen Organisationen (Aegypten, Juden) war, – auch als Schöpfer der größten Mehrzahl aller technischen Neuerungen erscheint, welche auf dem Gebiete des Gewerbes bis zum Ende des Mittelalters gemacht worden sind. Auf landwirtschaftstechnischem Gebiet sind im Lauf des Altertums einzelne Umgestaltungen zu verzeichnen, welche der Vergrößerung der, mit einem gegebenen Quantum Arbeit in gegebener Zeit zu bewältigender Fläche, also der Arbeitsersparung, dienten (bessere Dresch-, Pflüge- und Erntewerkzeuge – die letzteren beiden charakteristischerweise erst nach Schluß der klassischen Epoche und im nordischen Binnenland). Im Gewerbe ist, wenn, wie billig, von den Kriegsmaschinen und den ihnen verwandten Hebevorrichtungen u. dgl. wesentlich bei öffentlichen Arbeiten verwandten Instrumenten abgesehen wird, der Fortschritt, soviel erkennbar, hauptsächlich ein der Spezialisierung des Einzelarbeiters, nicht oder doch nicht im wesentlichen Maß, der Arbeitsvereinigung dienender. Und Aehnliches sehen wir auf dem Gebiet der Oekonomik des Gewerbes. Beides kann, nach der Natur der inneren Gliederung des[267] antiken Gewerbes und des Verwertungsinteresses des Sklavenbesitzes, nicht Wunder nehmen. – Auf dem Boden der mittelalterlichen Handels- und Gewerbeorganisation, teils neben ihr, teils innerhalb ihrer, immer aber, trotz allen Kampfes gegen die Zünfte, unter Benützung der durch sie geschaffenen Geleise und Rechtsformen, schuf sich der moderne Kapitalismus die Bedingungen seines Wachstums. Aus der den Handel von Hammurabi bis in das 13. Jahrh. beherrschenden commenda schuf er die Kommanditgesellschaft (Ansätze im Altertum nur – charakteristischerweise – bei Staatspachtgesellschaften). Die im Altertum nur in rohen Artjel-artigen Formen vorhandene Solidarhaft von Teilhabern wird in die schon sehr feinen Formen des spätmittelalterlichen Rechts der Handels- und Industriegesellschaften: Sondervermögen, Firma usw. sublimiert. Es entstehen, m. a. W., jetzt die Rechtsformen für den kontinuierlichen kapitalistischen Handels- und Gewerbebetrieb, während das Altertum, im reinen Privatverkehr jedenfalls, bei Rechtsformen stehen geblieben war, die auf diskontinuierliche Gelegenheitsanlage von Kapital zugeschnitten waren46. Im Mittelalter beginnt das Kapital, sobald es das Gebiet der gewerblichen Produktion ergreift, alsbald die Synthese der kleinen Handwerkerbetriebe. Von der Organisation des Absatzes und, weiterhin, der Beschaffung des Rohstoffes schreitet sie unaufhaltsam in das Innere des Produktionsprozesses fort und kombiniert allmählich neue, der Rationalisierung der Technik angepaßte, künstliche, von der Familie sich zunehmend loslösende Betriebseinheiten von zunehmender Größe und – generell gesprochen – zunehmender innerer Gliederung durch Arbeitszerlegung und -vereinigung. Im Altertum bemerken wir, auf dem Gebiet der rein privaten Betriebe, derart nichts47. Wir haben gesehen, daß die Zusammenballung von Dutzenden, ja selbst von Tausenden von Sklaven in einzelnen Vermögen, auch da, wo die Sklaven derselben gewerblichen Branche angehören, keine Schaffung von »Großbetrieben« im ökonomischen Sinn war, so wenig wie etwa heute die Anlage eines Vermögens in Aktien verschiedener Brauereien die Schaffung einer neuen Brauerei bedeutet48. Denn um eine Anlage von Vermögen handelte es[268] sich auch dort, wie wir sahen: – die Oekonomik und Technik der Produktion wird davon gar nicht berührt, die Sklaven bleiben, was sie waren: Kleinhandwerker, die ein vermögender Mann als Rentenquelle, oder: – das ist das Maximum der Annäherung an einen kapitalistischen »Großbetrieb«, – ein Importeur (Demosthenes) als Verarbeiter seines Rohstoffs verwertet. Wir sahen, wie labil, bei der geringen Bedeutung »stehenden Kapitals«, diese Zusammenballungen waren, wie vollkommen beherrscht das Schicksal des »Betriebes« vom Schicksal des Vermögens ist, und es ist abschließend hier noch eins hinzuzufügen: Wenn wir in den Sklavenvermögen des Altertums auf Zusammenhäufungen von ganz heterogenen Handwerkern stoßen (Timarchos), so ist das ebensowenig ein Zufall, wie wenn wir etwa in dem Wertpapierbestand eines modernen Vermögens äußerst heterogene, in ihren Verzinsungschancen unter ganz entgegengesetzten Bedingungen stehende Aktien antreffen. Eine solche Anlage in möglichst heterogenen Papieren ist, wie jedermann weiß, ein Gebot der Vorsicht, – ganz das gleiche aber gilt im Altertum für die Vermögensanlage in Sklaven, soweit es sich nicht um Arbeiter für so absolut stetige Gewerbe wie Edelmetallbergwerke (Nikias) oder um Verwertung eigenen Kaufmannsgutes (Demosthenes) handelte. Es war, in anderen Fällen, direkt ein Gebot der Vorsicht, heterogene Handwerker zusammenzukaufen, – eine Versicherung gegen Verlust, wie wir sie auf dem Gebiet der Mietsrenten in der Beteiligung desselben Mannes an dem Besitz von Anteilen möglichst vieler verschiedener Häuser antrafen. Daraus aber folgt: Der »Kapitalismus« auf dem Gebiet des Gewerbes war im Altertum, weil er Rentenkapitalismus war, in gewissem Sinne direkt gegen die Schaffung von »Großbetrieben«, die ein spezifisches Produkt herstellen, interessiert. Dazu hatte der Absatz gewerblicher Produkte, mindestens der Absatz nach außen, viel zu sehr den Charakter des Gelegenheitsabsatzes, der von zahllosen politischen Peripetieen, vor allem aber, in einem in dieser Art seit dem Spätmittelalter nur selten vorkommenden Maße, von den Schwankungen des Getreidepreises abhängig war (s.o.): der Spielraum, den bei der Masse – und deren Bedürfnisse sind es, die der moderne Kapitalismus deckt – im Altertum die Ausgaben für das absolut Unentbehrliche übrig ließen, ihre Kaufkraft für gewerbliche Produkte, blieb so eng und labil, daß auf dieser schmalen Basis kein sozial mächtiges zünftiges Gewerbe, noch weniger große »Hausindustrien« oder gar »Fabriken« existieren konnten. – Mit diesen – notgedrungen, wenn die nun einmal zweifellos vorhandenen Unterschiede hervortreten sollten, – etwas pointierten Ausführungen soll gewiß nicht bestritten werden, daß die gewerblichen Betriebe des Altertums hier und da eine gewisse Annäherung an einen rationalen »Großbetrieb« bedeutet haben[269] mögen: das verlohnte sehr eine besondere Untersuchung. Aber das für das Altertum Charakteristische ist jene gerade entgegengesetzte Entwicklung, die sich dem modernen gewerblichen Kapitalismus nicht annähert, sondern sich von ihm entfernt. Es ist ganz wesentlich auch die Tatsache, daß das Verwertungsstreben des Kapitals im Altertum auf Sklavenarbeit stieß, welche diese Entwicklung instradiert hat. Daß dies im Mittelalter anders war, beruhte, neben rein historischen Gründen, doch vor allem wiederum auf der Verlegung des geographischen Schauplatzes der kapitalistischen Entwicklung. Die, klimatisch bedingte, ganz andersartige Entwicklung des Bedürfnisstandes49, die klimatische Hausgebundenheit des nordischen Menschen während langer Jahreszeiten im Gegensatz zur Aushäusigkeit, zum ἀγοράζειν, des antiken (dem etwa das Caféleben der heutigen Spanier und Italiener entspricht), die – auch ohne jegliche »Rassen«-Hypothesen50 – schon direkt aus den für jede neue Generation wiedergegebenen klimatischen Lebensbedingungen erklärlichen »Temperaments«-Differenzen, vor allem die zahlreichen Binnenverkehrszentren mit ihrer alles Sprunghafte ausschließenden stetigen Expansion von Konsum und Produktion, – das alles sind neue Bedingungen, in welche die technischen Traditionen des Altertums hineingezogen wurden und mit denen das wieder erwachende Verwertungsstreben des Kapitals zu rechnen hatte. Nicht nur war die Verwendung von Sklavenarbeit, infolge der höheren Erhaltungskosten, an sich im Norden benachteiligt, sondern die oben geschilderte militärische Struktur des Mittelalters schloß gerade auch die Sitze des Gewerbes: die Städte, von Sklavenraubkriegen nach Art der Poleis des Altertums aus, und die Fehden der Ritterschaft des Binnenlandes ergaben als Kampfpreis den Wechsel des Herrn der abgabepflichtigen Bauernschaft, die Ausdehnung der eigenen Grund- und Territorialhoheit auf Kosten der eines anderen, aber nicht die Fortschleppung der Menschen, wie in den Seeraubkriegen der antiken Küstenkultur. Die Sklaverei ging, mit steigender Kultur des Binnenlandes, mindestens relativ, zurück, während die Entwicklung »freier« Arbeit aus all jenen oben aufgezählten Momenten (die nähere Begründung führte zu weit) Vorteile zog. Endlich: während in den Kämpfen der Poleis des Altertums bis zum Ende der römischen Republik jeder Krieg im Prinzip die gewaltsame Vernichtung des ganzen Bodenbesitzstandes, riesige Konfiskationen und Neusiedelungen bedeutete, die Polis also in dieser Hinsicht auf dem Standpunkt der germanischen Völkerwanderung verharrte, – war das Mittelalter in aller seiner Fehdelust, und vollends[270] die beginnende Neuzeit, dennoch eine, am antiken, etwa hellenischen, Maßstab gemessen, »befriedete« Völkergemeinschaft51. Gewiß hat der moderne Kapitalismus im Mittelalter und in der Neuzeit – wie schon oben erwähnt – seine gewaltigsten Gewinne aus dem »Kriegsbedarf« gezogen. Aber das, was neu war: die kapitalistische Organisation der gewerblichen Güterproduktion, ruhte doch auf jener »Befriedung«, welche unter allen politischen Peripetien dennoch die Kontinuität der ökonomischen Entwicklung erhielt und an welcher neben den großen Lehenstaaten vor allem auch die gemeinsame Kirche ihren Anteil hatte. Im Altertum dagegen war schon die Gründung der Polis ein politischmilitärisch motivierter Akt, und ebenso hing ihre Fortentwicklung an militärischen Vorgängen; und darum lebte der Kapitalismus dort letztlich allein vom Politischen, er war, sozusagen, nur indirekt ökonomisch: das politische Auf und Ab der Polis mit seinen variierenden Chancen von Staatspachten, Menschen- und (speziell in Rom) Bodenraub war sein Element. Als, im Hellenismus und im römischen Reich, die Oikumene befriedet wurde, da haben auch auf dem Boden der antiken Stadt, die nunmehr zur Trägerin ausschließlich ökonomischer Interessen wurde, die vorher nur in Ansätzen vorhandenen Berufsvereine der Händler und Handwerker sich reich entwickelt. Sie lassen sich, vom spätantiken Staat für seine Zwecke ausgenutzt, bis zum Einsetzen der ersten Anfänge der mittelalterlichen Zünfte verfolgen. Aber für den antiken Kapitalismus hatte die Todesstunde geschlagen: der Friede und der monarchische Staat, der Uebergang von der Küsten- zur Binnenkultur erdrückten ihn, wie er nun einmal war, statt ihm, wie man a priori glauben sollte, erst recht zur Blüte zu verhelfen. Jenen Uebergang zum Frieden und zur Binnenkultur aber hat endgültig die römische Kaiserzeit vollzogen.

Das Kaiserreich brachte, vorläufig unter Tiberius, endgültig seit Hadrian, den Frieden und das Aufhören der Boden- und Menschenraubkriege, und zugleich die Einbeziehung großer Binnenlandflächen: Galliens, der Rhein- und Donauländer, Illyriens und (zu der alten Provinz Mazedonien) auch des ganzen Innern der Balkanhalbinsel, in das Reich. Der Friede bedeutete das allmähliche Versiegen der Sklavenzufuhr: für einen Menschenverschleiß, wie ihn die Plantagen, nach Varros Ideal, betreiben sollten, und wie ihn die Bergwerke bedurften, war die spekulative Sklavenaufzucht und der friedliche Sklavenhandel nicht ausreichend. Der Sklavenpreis stieg anfangs rapide, – weil die[271] Versorgung des Marktes mangelte, – in der Spätzeit des Reiches steht er umgekehrt außerordentlich niedrig, – weil inzwischen der Bedarf durch Umgestaltungen in der Wirtschaftsorganisation tief gesunken war. Ich habe dies Moment der Sklavenmarktverhältnisse früher etwas exklusiv überschätzt, – man möge es aber nicht unterschätzen. Der Zerfall der Sklavenkasernen, die Herstellung des Familienlebens des Sklaven, damit das Schrumpfen des Kapitalismus in den landwirtschaftlichen Großbetrieben, ist Tatsache und hängt auch und sicher in starkem Maß (die Quellen lassen die »Leutenot« erkennen) mit jenen Verschiebungen zusammen. Die großen Besitzungen der riesigen verkehrsschwachen Binnenlandflächen des Nordens konnten ohnehin nicht nach dem Muster der karthagisch-römischen Plantage bewirtschaftet werden. Schon Tacitus (oder sein Gewährsmann) hat, wahrscheinlich bei den Fürsten der Ubier an der Rheingrenze, die Naturalrentengrundherrschaft gesehen, wie sie in der Frankenzeit das Feld behauptet, und stellt sie zu den römischen Sklavenkasernen mit ihrer militärischen Robotordnung in Gegensatz. – Langsam begann die römische villa mit ihrer immerhin hohen Kultur nach Norden, schließlich bis an die Grenze Schottlands, vorzudringen. Diese villa ruht dabei – auch das lassen die Quellen erkennen – auf einer immer breiteren Grundlage und muß dies tun, weil das, was für eine »herrschaftliche« Existenz nötig wird, ein immer größeres Areal erfordert. Der Prozeß der Vergrößerung der Großgrundbesitzungen, der schon in der Republik im Gange war, setzt sich fort, und damit zugleich ihre allmähliche Loslösung vom Markt, der für ihre Bedarfsdeckung immer entbehrlicher wird, – ein Prozeß, von dem in dem Art. »Kolonat« noch zu reden sein wird52. Gewaltsam sucht die Monarchie, – wie die Quellen erkennen lassen, gegen immer stärkeren Widerstand der Possessoren – diese zu synoikisieren. Aber die Stadtflucht behält die Oberhand. Die Aristokratie wird in starkem Maße landsässig, und das heißt: das Mittelalter bereitet sich vor, die Bedeutung der Städte sinkt, sozial wie ökonomisch. Absolut hat der Güterverkehr, etwa in den 31/2 Jahrhunderten von Gracchus bis Caracalla, im Gebiet des in der Kaiserzeit vom Römerreich umspannten orbis terrarum sicherlich ganz gewaltig zugenommen. Relativ[272] aber, bei Vergleich seiner Umsätze mit dem Ausmaß der in den spezifischen antiken Kulturkreis als Bürger oder Untertanen einbezogenen Gebiete und Menschen dürfte das gleiche nicht der Fall sein. Denn dieser Kreis hatte sich riesig erweitert. Die antike Kultur begann aus einer Küstenkultur eine Binnenlandkultur zu werden und, nach Maßgabe der gegebenen Verkehrsmittel, mußte das eine relative Abnahme der Verkehrsintensität bedeuten. In den Küstengebieten wurde der Unterhalt und die Kleidung der Sklaven in den großen Oikoi ganz oder teilweise auf dem Markt gedeckt. Die Sklaven oder Kolonen des Possessors im Binnenlande leben selbstredend naturalwirtschaftlich: nur die dünne Herrenschicht hat hier Bedürfnisse, die zum Einkauf Anlaß geben, und durch Verkauf von Ueberschüssen des Guts gedeckt werden. Dieser Verkehr ist ein dünnes Fadennetz über der naturalwirtschaftlichen Unterlage. Die Massen der großen Hauptstädte andererseits versorgt nicht der Privatverkehr, sondern die staatliche Annona. Diese Entwicklung schloß natürlich durchaus nicht etwa eine absolute Zunahme der Besiedelung und des Anbaus des Bodens in den neuangegliederten Binnengebieten aus: nichts ist vielmehr sicherer, als daß beides in starkem Maße stattfand. Aber eben dies steigerte die Wirkung der Kulturverschiebung. Der Binnenkulturcharakter tritt in zweierlei am markantesten hervor: – in der Entwaffnung der Polis, der endgültigen Beseitigung ihrer selbständigen Politik, damit aber auch all der kapitalistischen Interessen und Gewinnchancen, die an ihr gehangen hatten, – und in dem Hervortreten des binnenländischen Großgrundbesitzerstandes und seiner Interessen in der Reichspolitik. Dies letztere hat gewichtige auch rein politische Konsequenzen. Die Abnahme der Offensivkraft des römischen Heeres, wie sie so augenfällig in der Verzettelung der geschlossenen Heerkörper über die ganze weite Nordgrenze hin hervortritt, hat jedenfalls auch ihren Grund in der Zunahme des Kulturstandes der provinziellen landsässigen Possessoren, welche von dem Heere vor allem Schutz und Bewachung ihres Besitzes, also defensive Aufgaben verlangen. Damit verbindet sich der monarchische Charakter des Staates, der alle typischen Konsequenzen der Monarchien des Altertums mit sich führt. Der italische Städtebund hatte seinerzeit mit seinem Bürgeraufgebot die Kelten zu Boden geworfen, – deren[273] Stärke reichlich derjenigen der Goten und Vandalen (je 15000 bis 20000 Krieger etwa) gleichkam, und hatte im hannibalischen Kriege eine Heeresmacht auf die Beine gebracht, für welche die Bewältigung der sog. »Völkerwanderung« eine Bagatelle gewesen wäre. Aber – ganz abgesehen von der Frage, ob die soziale Schichtung der Kaiserzeit noch eine Gründung der Wehrpflicht auf die Selbstequipierung eines Bürger-(und das heißt, in der antiken Polis: Bauern-)Aufgebotes gestattet hätte –, solche jeweils ad hoc erfolgende Bürgeraufgebote waren nicht fähig, einen ständigen Verteidigungsdienst einer quer durch ganz Europa laufenden Landesgrenze zu übernehmen, wie es das Interesse der binnenländischen Possessoren und der Domänenpächter verlangte. Das konnte nur ein stehendes, und also, nach den Verhältnissen des Altertums: ein Berufsheer. Und mit diesen Interessen des jetzt der Kultur erschlossenen Binnenlandes begegnete sich das dynastische Interesse des Monarchen, hier wie überall. Dynastisches Berufsheer und dynastische Bureaukratie traten nun, nach hellenistisch-ägyptischem Vorbild, an die Stelle der für ein Weltreich ganz unzulänglichen Polisverwaltung, und es war nur das konsequente Schlußglied der Entwicklung, als der monarchische Staat sich mit Verlegung der Residenz in den Osten auch ausdrücklich als Erbe des Hellenismus bekannte. Gewiß: Augustus und alle hervorragenden Gestalten der ersten beiden Jahrhunderte waren Römerkaiser, vorsichtig in der Ausdehnung des Bürgerrechts, zumal nach Osten hin, und auf die Erhaltung der Privilegien des Römertums bedacht. Aber: um die herrschende Nation ihrerseits zu beherrschen, entwaffneten sie sie allmählich, wie die Heimatsangaben der Veteranen in den Militärdiplomen deutlich genug zeigen. Und so war es möglich, daß durch einen einfachen Staatsstreich, ohne Lärm und Widerstand, die Herrschaft der Römer unter den Severen gebrochen wurde, und ein, jeder Kulturtradition barer Stamm, wie die Illyrier, abwechselnd mit Orientalen, sich der Beherrschung des Reichs bemächtigte. Das Ausscheiden der Römergeschlechter aus den Offizier- und Beamtenstellen, das Schwinden der alten festen Verwaltungstradition des Römeradels (nicht »Rassen«-Einflüsse, für die auch hier gar kein greifbarer Beweis vorliegt) mußte den Staat in seinen Grundfesten erschüttern, und in der Tat folgte, dank der (wie v. Domaszewski nachweist) ins Rasende steigenden Donative an das[274] allmächtige Heer, – der Staatsbankerott, damit eine Generationen lang dauernder Zusammenbruch der antiken Geldwirtschaft (die späteren Bestimmungen über den »Schatzfund« zeigen, wo die Barmittel, hier wie immer in ähnlichen Fällen, geblieben waren), und ein Zerfall des Reiches, welches nun auf ganz neuer Basis wieder zusammengefügt wurde. Auch die römische Monarchie wurde nun ein Leiturgiestaat nach hellenistisch ägyptischem Muster. Die Ansätze dazu reichen weit in das zweite Jahrhundert zurück. Die ständische Schichtung, wie sie die Kaiserzeit vornahm, vom höchst privilegierten Senatorenstand bis zu der, in einer Art von Hoflieferantenkult (Augustales) zusammengeschlossenen, kleinstädtischen Freigelassenenbourgeoisie, und die Dekurionatsverfassung, die Organisation der exterritorialen Domänen und Grundherrschaften bildeten die soziale Grundlage für die Ausdehnung des Bürgerrechts durch Caracalla auf alle diese privilegierten Schichten des Reichs, denen die kopfsteuerpflichtigen λαοί, plebs, coloni, tributarii, gegenüberstanden. Jene, von den »sordida munera« des gemeinen Mannes eximierten Schichten der »possessores«, Grundherren, bilden nun auch offiziell die, sozusagen, »reichsunmittelbaren« Untertanen. Schon dieser Zustand, – die Fortbildung der Lage der Untertanen unter der Republik, – trägt hellenistisches Gepräge, gleichviel wieviel davon direkt als entlehnt zu gelten hat: die Bedingungen der antiken Monarchie brachten diese Gestaltungen mit sich. Die Art der Deckung der Heeresverpflegung und der Landversorgung der Legionen, die nun ein faktisch erblicher Stand verheirateter Grenzer wurden, ist zweifellos vom Osten, speziell Aegypten entlehnt, erst recht natürlich Monopole, Staatswerkstätten, Zwangszünfte, Solidarhaft der Dekurionen für die Steuern und alle die anderen Leiturgien, die, wie ein festes Netz, den einzelnen umstricken und an seine Funktion binden. – In diesem Netz hat der antike Staat auch, langsam aber sicher, den Kapitalismus erstickt. Denn wie kommt es doch, daß nicht wenigstens die ersten 2 Jahrhunderte der Kaiserzeit, und daß nicht, nach Wiederherstellung der Ordnung und des Friedens, das 4. Jahrhundert, Zeiträume (relativ) tiefen Friedens, wie sie die ganze »klassische« Zeit des Altertums nicht kannte, Blütezeiten kapitalistischer Wirtschaft waren? Zunahme der Geldwirtschaft steht, mindestens bis in die Zeit Mark Aurels etwa, fest, – aber »Geldwirtschaft«[275] ist eben nicht gleich »Kapitalismus«. Große Grundherrschaften entstehen und wachsen, – auf der anderen Seite dringen die Kleinhändler und Kleinhandwerker des Ostens während der ganzen, auch noch der letzten, Kaiserzeit in den Okzident vor (hier sind sie ja die Träger des Christentums). Aber von Fortschritten kapitalistischer Wirtschaftsorganisation hören wir weder im Handel noch in der Landwirtschaft noch vollends im Gewerbe etwas. Im Gegenteil: die »königlichen Kaufleute« der ersten Kaiserzeit, die nach dem Norden hin handelten, schwinden, – Kleinkrämervolk rückt vor, – die Verkehrssteuern versiegen in der Zeit des großen Zusammenbruchs im 3. Jahrh. so völlig, daß (wie Domaszewski nachweist) selbst die Erhebungsbeamten wegfallen. Und die flaue Lage, der Druck nach unten, datiert schon aus Mark Aurels Zeiten, wie die Papyri wahrscheinlich machen. Das Altertum hatte wahrlich härtere Kriegszustände erlebt als die Verwirrungsperiode des 3. Jahrh., – warum erholte es sich nicht wieder davon? – Weil der Kapitalismus des Altertums politisch verankert war, an der privaten Ausbeutung politischer Herrschaftsverhältnisse in einem expansiven Stadtstaat hing und mit dem Wegfall dieser Quelle der Kapitalbildung diese letztere stockte. Es war das erste Werk der Kaiser, daß sie die Steuern regulierten und die Willkür der Staatspächter einschränkten. Wie die ptolemäische Verwaltung (s.o.), so konnten auch sie zunächst das Kapital und die Geschäftserfahrung des Staatspächters nicht entbehren. Aber sie sahen begreiflicherweise, je mehr ihre eigene Bureaukratie die erforderliche Uebersicht gewann, desto weniger ein, weshalb sie dem Staatspächter ohne Not privaten Profit gönnen sollten, sie gingen auf der Bahn der »Verstaatlichung« des Erhebungswesens immer weiter, – und, wie Domaszewski und Rostowzew gezeigt haben: – der Staatspächter endet als Staatsbeamter. Durch den Schutz ihrer Untertanen einerseits, durch die Befriedung der Welt andererseits, setzte das Kaiserreich den Kapitalismus auf den Aussterbeetat. Schrumpfen des Sklavenmarktes, Schwinden all jener Chancen, die der Kampf zwischen Polis und Polis bot, Schwinden der gewaltsamen Monopolisierungen von Handelswegen durch die einzelnen Poleis, Verstopfung überhaupt der privaten Ausbeutung von Domänen und Untertanen, das bedeutete für den Kapitalismus des Altertums die Entziehung seines Nährbodens. Daß er vollends im diokletianischen[276] Leiturgiestaat keinen archimedischen Punkt für die Verankerung seines Gewinnstrebens fand, ist selbstverständlich. Die bureaukratische Ordnung tötete, wie jede politische Initiative der Untertanen, so auch die ökonomische, für welche ja die entsprechenden Chancen fehlten. Jeder Kapitalismus verwandelt »Vermögen« der besitzenden Schichten in »Kapital«, – das Kaiserreich schaltete »Kapital« aus und hielt sich, wie der ptolemäische Staat, an das »Vermögen« der besitzenden Schichten. Mit ihrem Besitz, nicht mehr, wie in der antiken Polis, mit Speer und Panzer, hatten die besitzenden Klassen ihm jetzt, als Garanten seiner Einkünfte und Staatsbedürfnisse, zu dienen. – Damit an Stelle dieser direkten Benutzung der bemittelten Untertanen in Form des Leiturgiestaates die indirekte, in Form des Bündnisses zwischen Monarchie und Kapital im merkantilistischen Staat der Neuzeit, trete, bedurfte es der Entwicklung des gewerblichen Kapitalismus und des Beispiels des privaten kapitalistischen Reichtums der Niederlande und Englands. – Die Unterbindung der privaten ökonomischen Initiative durch die Bureaukratie ist nichts der Antike Spezifisches.

Jede Bureaukratie hat die Tendenz, durch Umsichgreifen die gleiche Wirkung zu erreichen. Auch die unsrige. Und während im Altertum die Politik der Polis den »Schrittmacher« für den Kapitalismus bilden mußte, ist heute der Kapitalismus Schrittmacher der Bureaukratisierung der Wirtschaft. Denken wir uns Kohlen, Eisen und alle Bergprodukte, alle Teile der Hüttenindustrie, ferner Sprit, Zucker, Tabak, Zündhölzer und überhaupt möglichst alle heute schon hochgradig kartellierten Massenprodukte in Staats-oder de facto staatlich kontrollierte Betriebe übernommen, den Domänenbesitz und die Fideikommisse und staatlich kontrollierte Rentengüter vervielfacht und den »Antrag Kanitz« in seinen Konsequenzen durchgeführt, für den Heeresbedarf und den Bedarf der Staatsbeamten staatlich geleitete Werkstätten und Konsumvereine, die Binnenschiffahrt an staatliche Schlepperei gebunden, die Seeschiffahrt staatlich kontrolliert, alle Eisenbahnen usw. verstaatlicht, dazu etwa noch die Baumwolleinfuhr durch Staatsverträge geregelt und staatlich geleitet und alle diese Betriebe in bureaukratischer »Ordnung« geführt, staatlich »kontrollierte« Syndikate, alles Uebrige zünftig, durch zahllose Befähigungsnachweise[277] akademischer und anderer Art, reguliert, den Typus des »rentier paisible« verallgemeinert, – so wäre, unter einem militaristisch-dynastischen Regime, der Zustand der späteren Kaiserzeit, nur auf technisch vollkommenerer Grundlage, erreicht. Von der Qualität seiner Vorfahren in der Zeit der Städtebünde hat der heutige deutsche »Bürger« schließlich nicht sehr viel mehr als der Athener in der Zeit der Caesaren von denjenigen der Marathonkämpfer. Die »Ordnung« ist sein Panier, – meist auch wenn er »Sozialdemokrat« ist. Die Bureaukratisierung der Gesellschaft wird bei uns des Kapitalismus aller Voraussicht nach irgendwann ebenso Herr werden, wie im Altertum. Auch bei uns wird dann an Stelle der »Anarchie der Produktion« jene »Ordnung« treten, welche, im Prinzip ähnlich, die römische Kaiserzeit und, noch mehr, das »neue Reich« in Aegypten und die Ptolemäerherrschaft auszeichnet. Und man glaube nur ja nicht, daß der Waffendienst in einem bureaukratisch mit Kriegsmaschinen versehenen, gekleideten, sustentierten, gedrillten, kommandierten Kasernenheer ein »Gegengewicht« bieten könne, und daß überhaupt die moderne militärische Zwangsrobott in dynastischen Staaten mit der bürgerlichen Wehrhaftigkeit der fernen Vergangenheit innere Verwandtschaft habe. – Doch diese Perspektiven gehören nicht hierher. Das Kontinuum der mittelländisch-europäischen Kulturentwicklung kannte bisher weder abgeschlossene »Kreisläufe« noch eine eindeutig orientierte »gradlinige« Entwicklung. Zeitweise gänzlich versunkene Erscheinungen der antiken Kultur sind später in einer ihnen fremden Welt wieder aufgetaucht. Andererseits sind, wie die Städte der Spätantike, speziell des Hellenismus, auf dem Gebiet des Gewerbes, so die spätantiken Grundherrschaften auf agrarischem Gebiet Vorstufen des Mittelalters gewesen. Daß und in welchem Sinn dies gilt, ist an andrer Stelle zu erörtern.


Quelle:
Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 21988, S. 253-278.
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