I.

[328] Die Fideikommißbildung hat, nachdem das Verbot, welches noch die Verfassung von 1850 enthält, bereits 1851 wieder aufgehoben war, seitdem ganz erhebliche Fortschritte gemacht und macht sie noch. Ueber die Hälfte (599 von 1119) der preußischen Fideikommisse sind in den letzten 50 Jahren neu entstanden, davon freilich ein Bruchteil – nicht ganz ein Drittel – durch Umwandlung von Lehen in Fideikommisse. Die Zahl der Neugründungen (also exkl. Lehenumwandlungen) hat sich 1880-95 gegen 1850-80 in den östlichen Provinzen nur in Posen und Westpreußen (aus politischen Gründen) nicht vermehrt, sonst in allen. In Schlesien und Brandenburg ist in den 15 Jahren 1880-95 mehr – in Schlesien um über 1/3 mehr – Boden neu gebunden worden als in den 30 Jahren 1850-80. Aber auch in der letzten Zeit schreiten die Fideikommißbildungen – und zwar im ganzen mit der Tendenz zur Beschleunigung, nicht zur Verlangsamung – vorwärts, wie die Nachweisungen für die Jahre 1895-1900 ergeben. In diesen Jahren ist die Fideikommißfläche um 3,58% gestiegen. Der Zuwachs dieser 5 Jahre, 75000 ha, umfaßt eine Fläche, die von der Durchschnittsfläche eines ganzen[328] Landkreises nur in wenigen Regierungsbezirken mit sehr ungünstigem Boden übertroffen wird. Es finden sich unter den preußischen Landkreisen 10, welche hinter dem bloßen Jahreszuwachs z.B. des Jahres 1898 allein (24098 ha) zurückbleiben. Die heute bestehenden Fideikommisse umfaßten 1900: 2177000 ha oder 1/16 des gesamten Staatsgebietes. Städte, Wege, Wässer, Moore, Oed- und Unland eingerechnet, eine Fläche, welche diejenige der Provinz Westfalen erheblich übertrifft. In 33 Kreisen waren über 1/5, in 6 über 40% der Fläche gebunden. Den Höchststand weist die Provinz Schlesien auf. Von den 26 Kreisen mit je mehr als 20000 ha Fideikommißfläche gehören 17 der Provinz Schlesien, 3 der Provinz Sachsen an, also denjenigen Provinzen, in welchen der rein kapitalistische Charakter des landwirtschaftlichen Großbetriebes am konsequentesten entwickelt ist und speziell in ihrer Arbeitsverfassung am deutlichsten hervortritt.

Sieht man sich nun die Bodenkategorien an, welche die Fideikommißbildung mit Vorliebe ergreift, so zeigt sich, daß zunächst der Waldboden in besonders hohem Grade zur Fideikommißbildung neigt. Etwa 46% der Fideikommißfläche sind Waldungen. Zwar wäre es eine starke Uebertreibung, wenn man behaupten wollte – wie es früher geschah –, daß das Fideikommiß in erheblichem Maße einer drohenden Entwaldung steuere. In waldarmen Kreisen teilen auch die Fideikommisse diese Eigenschaft. Und selbstverständlich ist die Existenz jener 46% Waldbestände nicht Folge der Fideikommißeigenschaft des Bodens, sondern umgekehrt: die Eigenart der Forstwirtschaft – Länge der Umschlagsperiode und (relative) Bedeutungslosigkeit des Betriebskapitals – drängt speziell den Waldboden der fideikommissarischen Bindung zu. Aber immerhin ist die Chance, daß Walddevastationen unterbleiben, bei Fideikommissen doch wohl eine relativ starke, und es entspricht den allgemeinen Erfahrungen, daß die dem feudalen Empfinden von jeher eigene, kultur- und wirtschaftsgeschichtlich so höchst wichtige Freude am Walde der Qualität der Fideikommißwälder zugute kommt. Auch die hohen Durchschnittsreinerträge der Holzungen in manchen Fideikommißkreisen9 sprechen vielleicht, soweit[329] es sich um alte Fideikommisse handelt, dafür, obwohl natürlich im allgemeinen das Kausalverhältnis so liegt, daß gerade die besseren Waldlagen fideikommissarisch gebunden wurden10. – Wie steht es nun mit dem landwirtschaftlich nutzbaren Boden?

Die amtlichen Publikationen ergeben, daß auch hier die Fideikommisse die von Natur (oder durch Marktnähe) besser ausgestatteten Bodenlagen im allgemeinen bevorzugen, und zwar da, wo dies näher ersichtlich ist, in ganz auffallender Weise11. Natürlich muß man hier zwischen den Fideikommissen alten Bestandes, die aus großen Lehngütern hervorgegangen sind, welche naturgemäß vorzugsweise den verkehrsferneren rein agrarischen Gebieten angehörten, und denjenigen neueren Fideikommißbildungen unterscheiden, welche im Laufe der letzten Jahrzehnte vorgenommen worden sind. Was aber diese letzteren anlangt, so bestätigt eine speziellere Untersuchung der Grundsteuerreinerträge des landwirtschaftlichen Bodens, wie sie mit Hilfe des Gemeindelexikons und der Handbücher des Grundbesitzes möglich ist, jene Beobachtung, daß die Fideikommisse gute Bodenlagen bevorzugen, im ganzen – denn natürlich kreuzen sich allerhand »Zufälligkeiten« des gegebenen Besitzstandes damit – auf das eklatanteste12. Und zwar scheint es, daß dies im Laufe der letzten Zeit im ganzen in steigendem Maße[330] der Fall ist, wie dies auch für die Jahre 1895-1900 die amtlichen Publikationen bestätigen. Das Fideikommiß sucht den Boden, der Grundrente, und möglichst hohe und risikofreie Grundrente, trägt. Es ist, soweit es nicht früheres Lehngut ist, eine spezifisch modern-kapitalistische Form der Rentenbildung, ganz ebenso wie die verzinslichen Wertpapiere13. Im Vaterlande der modernen kapitalistischen Landwirtschaft – England – ist diese seine Funktion: Scheidung von Bodenbesitz und Betrieb, von Rente und Unternehmerrisiko, am gründlichsten durchgeführt. Es erwächst überall aus dem Versuch, zugleich dem Verwertungsinteresse des Kapitals und den Interessen sozial herrschender Schichten an einem relativ stabilen »standesgemäßen« Einkommen Raum zu schaffen. Es ist die Form, in welcher »satte« kapitalistische Existenzen ihren Erwerb aus der stürmischen See des ökonomischen Kampfes in den Hafen eines »Otium cum dignitate« – einer briefadligen Rentnerexistenz – zu retten pflegen. Es fühlt sich daher am wohlsten da, wo guter Boden und Großgrundbesitz zusammentreffen mit einer starken bergbaulichen oder industriellen Entwicklung, welche (wie in Schlesien) Kapital für die Anlage in Grund und Boden »ausschwitzt«, zumal, wenn gleichzeitig niedrige Arbeitslöhne einer proletarisierten und dennoch – durch Parzellenbesitz – an den Boden gefesselten Landarbeiterschaft (wie wiederum in Schlesien)[331] die dauernde Erzielung hoher Grundrenten gewährleistet14. Die schlechten – d.h. die rentelosen – Böden meidet es. Die Kreise mit den ungünstigsten Bodenverhältnissen im Osten wiesen 1897 überhaupt keine Fideikommisse auf, und die von den Freunden des Instituts früher verbreitete Legende, das Fideikommiß sei das geeignete Mittel, auf schlechtem Boden den Großbesitz und Großbetrieb als »Träger der Kultur« zu erhalten, ist – solange man die Bindung besserer Böden nicht gesetzlich verbieten will – ein für allemal gründlich zerstört. Vielmehr zeigen die Tatsachen, daß die Fideikommisse gerade diejenigen Böden zu okkupieren trachten, welche infolge ihrer Eignung für intensive Betriebsformen, der Entwicklung zur Verkleinerung der Betriebe zustreben müßten oder, nach der offiziöspreußischen Theorie von der »glücklichen Mischung« der Betriebsgrößen, für bäuerliche, speziell »großbäuerliche« Existenzen die Unterlage bilden könnten, während sie die schlechten, angeblich nur in Großbetrieben zu bewirtschaftenden, Bodenklassen ihrem Schicksal, das heißt der Besiedelung durch rentelose Wirtschaften, speziell im Osten durch mehr oder minder stark naturalwirtschaftliche (namentlich polnische) Parzellenbauern, überlassen. In wesentlich gesteigertem Maße wird dies natürlich der Fall sein nach dem etwaigen Inkrafttreten der neuen Getreidezölle, die ja – entsprechend der Maxime jedes Hochprotektionismus: »wer da hat, dem wird gegeben« – speziell die Grundrente der besten, der Weizenböden in die Höhe schrauben und speziell diese dadurch noch mehr »fideikommißfähig« machen.

Die Frage: wie wirkt nun diese in großen Gebieten schon ganz außerordentlich vorgeschrittene fideikommissarische Bindung des landwirtschaftlich genutzten Bodens ökonomisch und sozialpolitisch? ist von den Motiven auf 6 Seiten in ganz und gar unzulänglicher Weise behandelt. Ehe dazu Stellung genommen wird, einige »theoretische« Vorbemerkungen.

Von den verschiedenen Gesichtspunkten, unter denen man eine Agrarverfassung beurteilen kann, kommen, soweit sie in quantitativen, der Messung zugänglichen, äußeren Massenerscheinungen ausdrückbar sind, zunächst drei in Betracht, nämlich: 1. das[332] Produktionsinteresse: möglichst viel Erzeugnisse von einer gegebenen Fläche, – 2. das populationistische Interesse: viel Menschen auf einer gegebenen Fläche, – 3. das – um es einmal ad hoc so zu nennen – »sozialpolitische«15: möglichst umfassende und gleichmäßige Verteilung des Besitzes an einer gegebenen Fläche. Soweit das platte Land in Betracht kommt, sind die beiden Interessen zu 2 und 3, im allgemeinen wenigstens, in bester Harmonie miteinander, während wenigstens bezüglich der Getreideproduktion beide mit dem Produktionsinteresse vielfach kollidieren. Es besteht nicht der mindeste Zweifel, daß, wenn es sich um die Erzeugung von möglichst viel Getreide von der gegebenen Fläche handelt, mindestens alle mittleren und kleineren bäuerlichen Besitz- und Betriebseinheiten schlechterdings vom Uebel sind, und wer die Deckung des deutschen Getreidebedarfs durch inländische Produktion anstrebt – sei es auch nur als ideales Ziel –, muß für deren Beseitigung, damit aber für die Schärfung der sozialen Gegensätze auf dem Lande und für die numerische Schwächung der Landbevölkerung eintreten und er betrügt andere oder sich, wenn er dies verschweigt. Hier gibt es kein »sowohl als auch«, sondern wenn man den technisch leistungsfähigsten Großbetrieb künstlich stützen will, so muß man insoweit die dauernde Verdünnung der ansässigen Landbevölkerung wollen. Und zwar würde, je kapitalintensiver die Wirtschaft betrieben werden soll, desto mehr sich die Bevölkerung zuungunsten wenigstens der relativen Bedeutung, oft auch der absoluten Zahl, der Land bevölkerung verschieben. Denn desto mehr wird ein Teil des »Ertrags des Gutes« in Wahrheit in den Kaligruben, Thomas-Hochöfen, Maschinenwerkstätten usw. der industriellen Gebiete produziert und ein anderer durch Saisonarbeiter, die auf dem Gut nicht ansässig sind, erzeugt, desto weniger also bleibt – relativ – Raum für die Verwendung einheimischer mit der Scholle verwachsener Arbeitskräfte, desto mehr von dem Arbeits lohn wird auswärts (in Russisch-Polen!), desto mehr von dem Arbeitsprodukt von städtischen Konsumenten, desto weniger von der ansässigen Landbevölkerung verzehrt. Auf eine möglichst einfache (und deshalb natürlich nur relativ gültige) Formel gebracht:[333] Der bäuerliche Betrieb alten Schlages fragte: wie mache ich es, um möglichst viel Köpfe an Ort und Stelle auf der gegebenen Fläche durch ihre Arbeit zu ernähren? – der kapitalistische Betrieb fragt (das ist sein Begriffs merkmal) wie mache ich es, um auf der gegebenen Fläche mit möglichster Ersparnis an unnötiger Arbeit ein möglichst großes Quantum Güter für den Absatz auf dem Markt disponibel zu machen16? Dieser höchst einfache Ausgangspunkt aller Betrachtungen[334] über die Wirkung des Großbetriebes und die sozial- und bevölkerungspolitische Kehrseite des Produktionsinteresses in der Landwirtschaft – sofern nämlich darunter Getreideproduktion im Fruchtwechsel mit Hackfrüchten verstanden wird – muß immer wieder betont werden. Wer nun der Meinung ist, daß die sozialen Kontraste im Osten der Abschwächung bedürftig seien, oder wer meint, daß es heute vor allem gelte, soviel selbständige landwirtschaftliche Existenzen wie nur irgend möglich auf den dünn besiedelten, der Abwanderung und der Ueberschwemmung durch Ausländer oder doch Stammfremde preisgegebenen Boden des Ostens zu setzen, der muß für den Osten die Beseitigung aller Institutionen verlangen, welche dem direkt entgegengesetzten Ziele zustreben, gleichviel, ob dadurch eine Schädigung der Produktionsinteressen – wie dies wenigstens für das Getreide wahrscheinlich ist – eintritt. Viele deutsche Landleute müssen ihm mehr wert sein als viel deutsches Korn. – Uebrigens läßt sich heute auch nicht die allerentfernteste »Gefahr« eines Verschwindens oder auch nur einer dem Getreide-Produktionsinteresse in fühlbarer Weise zuwiderlaufenden starken Reduktion des Großbetriebes für den Osten wahrscheinlich machen. Was dort – z.B. etwa in Pommern – an Reduktion der Großbetriebsfläche vor sich geht, ist in weit überwiegendem Maße eine Reduktion der Betriebsgröße auf ein technisch erträgliches Maß. Bei Aufhebung aller Fideikommisse, stufenweiser Beseitigung aller Getreidezölle, progressiver Bodenbesitzbesteuerung und einer noch sehr verstärkten inneren Kolonisationstätigkeit würden nach hundert Jahren im Osten noch so außerordentlich zahlreiche Exemplare von Grafen, Freiherrn und Rittergutsbesitzern übrig sein, daß jeder gefühlvolle Romantiker sich an ihnen über Bedarf erquicken könnte. Daß die Bäume der Bauernkolonisation nicht in den Himmel wachsen, dafür ist durch die historisch gegebenen, nur im Lauf vieler Generationen zu ändernden Verhältnisse – nur allzu sehr! – gesorgt. –

Die Motive machen nun keinen Hehl daraus, daß ihnen vor allem der Schutz des Großbesitzers – wie wir später sehen werden, auch des Großbetriebes – am Herzen liegt. Seine Verminderung betrachten sie als diejenige Gefahr, welcher der Entwurf entgegentreten soll. Sie heben hervor, die Fideikommisse sollten einen Schutz bieten gegen die »fortschreitende Ueberschuldung[335] des ländlichen Grundbesitzes, sowie gegen eine nicht der folgerichtigen Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern der Notlage des Besitzers entspringende Bodenzerstückelung«. Es wäre dankenswert, wenn die Motive angedeutet hätten, was denn die »folgerichtige« Entwicklung wäre und woher für sie der Maßstab zu gewinnen sei in einer auf Privateigentum gegründeten Gesellschaftsordnung? In jener wunderbaren Wendung hat aber lediglich das unklare Ineinanderschieben des Seienden mit dem Seinsollenden und die Unfähigkeit der Abneigung, mit klaren Begriffen zu arbeiten, wie sie der »romantischen« Schule eignet, ein Paradigma ihrer Konsequenzen geliefert. Denn die »folgerichtige Entwicklung« ist hier doch wohl einfach die, welche der Verfasser der Motive für erwünscht hält. Oder soll damit gesagt sein, daß in der Ueberschuldung – d.h. doch: in der zum ökonomischen Zusammenbruch führenden Verschuldung – gerade des Großbesitzes individuelle, vom ökonomischen Standpunkt aus »zufällige«, Momente zum Ausdruck kämen, da doch die technische Ueberlegenheit des Großbetriebes eigentlich eine geringere ökonomische Gefährdung des Großbesitzes bedingen müsse? Dann wäre der Satz einfach falsch und beruhte teils auf falschen tatsächlichen Annahmen, teils auf irrigen ökonomischen Ansichten. Gerade weil der Großbetrieb kapitalistische Markt-Produktion bedeutet, ist der ihm als Grundlage dienende Großbesitz – soweit Wirtschafter und Besitzer identisch sind – ganz »folgerichtigerweise« konjunkturen empfindlicher17. Tatsächlich unrichtig ist aber überdies die Behauptung, daß eine irgend – im Verhältnis zu anderen Besitzgruppen – ins Gewicht fallende »Bodenzerstückelung« im Bereich speziell des durch Fideikommisse zu schützenden Großbesitzes zu beobachten wäre, man müßte denn eine Zerstückelung, die bei ungestörtem Fortgang in mehreren Jahrhunderten den Großbesitz dann ernstlich bedrohen würde, wenn der »Zerstückelung« keinerlei Zukauf gegenüberstände, eine solche nennen. In allen anderen Besitzkategorien umfaßte[336] 1896-99 der Besitzwechsel prozentual mehr Fälle von »Abtrennung« und »Zerstückelung« als gerade im Großbesitz, und zwar im ganzen: je weiter nach unten hin, desto mehr18, und[337] das wird so bleiben, solange unsere Zollpolitik den nun seit 20 Jahren für den Osten ungefähr gleichmäßig hohen und jetzt noch zu steigernden, speziell den Großbetrieb und -besitz fördernden Getreidezollschutz nicht herabsetzt. Steigerung des den Großbesitzern zugute kommenden Zollschutzes, speziell des gerade den besten Böden zugute kommenden, und Anreiz zu fideikommissarischer Bindung gerade dieser Böden, verbunden mit – wie noch zu erörtern sein wird – erzwungener Erhaltung und Schaffung von Großbetrieben ist aber offenbar das ganz bewußte Ziel der Regierungspolitik.

Inwieweit dadurch auch nur das von den Motiven in den Vordergrund geschobene Getreideproduktionsinteresse gefördert wird, ist höchst fraglich. Denn es ist endlich auch unzutreffend, daß die Verschuldbarkeit des freien Großgrundbesitzes heute als ein irgend wesentlich ins Gewicht fallender Grund ökonomischer Rückständigkeit gegenüber den unverschuldbaren Fideikommissen angesprochen werden könnte, so oft und kritiklos dies auch geschieht. Daß die tatsächliche Verschuldung diese Rolle spielen kann, ist durchaus zuzugeben. Aber den ganz unzweifelhaft vorkommenden Fällen, wo ein überschuldeter Grundbesitzer, der nicht verkaufen will und nicht verpachten kann, sich in jahrelanger Agonie befindet, stehen ebensoviele Fälle unzulänglichen Betriebskapitals19 und relativ weit mehr Fälle unzulänglicher landwirtschaftlicher Kenntnisse von Fideikommißbesitzern mit alsdann noch viel länger dauernder Misere gegenüber, und nur bei großen Komplexen kann durch Verpachtung oder, infolge der ökonomischen Potenz der ganz großen Grundherrn, durch Gewinnung hervorragender Kräfte für die – heute keineswegs mehr unbedingt hinter der Selbstwirtschaft eines Offiziers a. D. zurückstehende – Administration20 und deren Ausstattung mit großen Betriebsfonds abgeholfen, und dann freilich oft sehr günstige Ergebnisse[338] erzielt werden: aber Voraussetzung ist dann eben, daß man – worauf wir noch oft zurückkommen – den Lieblingsgedanken von den fideikommissarisch gesicherten »Rückenbesitzern« aufgibt. Leider freilich werden notorisch und auch nach Ausweis der Güterlexika gerade auf großen Herrschaften immer noch Offiziere a. D. als die qualifiziertesten Administratoren und selbst Pächter angesehen. Eine Ueberlegenheit des selbstwirtschaftenden kleinen Fideikommißbesitzers vom Standpunkt des Produktionsinteresses aus aber ist generell in keiner Weise wahrscheinlich. Die armen, chronisch notleidenden Güter der östlichen sandigen Höhengebiete (Pommern, Preußen) meidet das Fideikommiß, auf den besten Boden ist der freie Besitzer dem kleinen selbstwirtschaftenden Fideikommißbesitzer höchstwahrscheinlich ganz erheblich überlegen, auf den mittleren findet jedenfalls schwerlich das Gegenteil statt. Die Statistik reicht – soviel ich sehe – nicht aus, um für die hier wesentlich in Betracht kommende Getreide produktion etwas bestimmtes festzustellen21. Es bleibt also, wenn man irgendeinen verständigen Sinn jener Worte der Motive zu ermitteln sucht, nur die Annahme übrig, daß dem Verfasser dabei der oft besprochene Gegensatz der »Besitz–« und »Betriebs«schulden vorschwebte, und er die »Besitz«verschuldung schon um dieses Charakters willen für verwerflich erachtet. Nun muß hier der Nachweis, daß diese Unterscheidung keineswegs so einfach ist, wie die auf Rodbertus[339] fußende, und noch nicht über ihn fortgeschrittene Theorie annimmt, unterlassen werden. Nur auf eins sei hingewesen: die fideikommissarische Bindung großer Teile des Bodens schränkt das für den Ankauf durch fachmäßig tüchtig vorgebildete Landwirte verfügbare Areal ein, steigert also natürlich – wenn nicht die Zahl derartiger Kaufreflektanten und damit der Zustrom von Intelligenz und Kapital ab nimmt – seinen Preis22 und damit die »Besitz«verschuldung des nicht gebundenen Bodens. Die später noch zu berührende Erscheinung, daß in spezifischen Fideikommißkreisen die Zahl der Klein bauern besonders stark steigt, dürfte eben jener Verringerung des Bodenangebots im Verhältnis zur Nachfrage zuzuschreiben sein. Es gelangen nur die Leute zum Bodenkauf, die à fonds perdu Ersparnisse darin anlegen, um eine gesicherte Stätte der Verwertung ihrer Arbeitskraft zu gewinnen, – es sei denn, daß die Fideikommisse eine so starke Verminderung der landwirtschaftlichen Bevölkerung herbeiführen, daß jene verstärkte Nachfrage nicht eintritt23, daß sie also entvölkernd wirken.

Außer den bisher erörterten unzutreffenden theoretischen Bemerkungen beschränken sich die Motive zur Begründung des ökonomischen Werts der Fideikommisse, neben relativ breiten Ausführungen über die Bedeutung der Forstwirtschaft, auf die Hervorhebung der technischen Vorzüge des Großbetriebes, schließen aus dem Umstande, daß die neugegründeten Fideikommisse gerade auf guten Böden zu entstehen pflegen, darauf, daß »die Behauptung, die Fideikommisse seien weniger intensiv bewirtschaftet« als andere Güter, unbegründet sei24, und sprechen[340] in vagen Redewendungen von jener sattsam bekannten »glücklichen Mischung« größerer, mittlerer und kleinerer Betriebe, welche zu erhalten und zu fördern das Ziel der Agrarpolitik sein müsse. Daraus geht zunächst wiederum nur das eine hervor, daß sie sich das Fideikommiß speziell als Stütze des Großbetriebes denken, den sie, wie wir immer wieder sehen werden, mit dem Großbesitz zu identifizieren bemüht sind. Im übrigen begnügen sie sich damit, hervorzuheben, daß die Fideikommisse nicht, »wie die Gegner des Fideikommißwesens es darstellen«, die ländliche Abwanderung »in hervortretendem Maße« mit veranlassen. Auf diesen letzteren Punkt mag, da er eben schon berührt wurde, hier zunächst kurz eingegangen werden.

Vorauszuschicken ist dabei eins: Es ist kein Zweifel, daß starke Bewaldung eines Gebietes, die natürlich regelmäßig mit sehr dünner Besiedelung desselben identisch ist, diese geringere einmal vorhandene Bevölkerung in relativ hohem Grade auf dem Lande festzuhalten geeignet ist infolge der Winterarbeitsgelegenheit, die hier im Gegensatz zu dem zunehmenden Saisoncharakter rein landwirtschaftlicher Großbetriebe geboten wird. Da nun der Wald in besonders hohem Grade nach fideikommissarischer Bindung strebt, und also Kreise mit starker Bewaldung besonders häufig Kreise mit viel Fideikommissen sind, so müßte man in den Fideikommißkreisen ganz allgemein eine besonders niedrige Abwanderungsziffer erwarten, ohne daß aus einer solchen natürlich für die Wirkung der Fideikommisse, vollends der land wirtschaftlichen Fideikommisse, irgend etwas folgen würde. Gerade die ganz großen Fideikommisse sind ferner alten Ursprungs. Ihre Wirkung bzw. ihre Nicht wirksamkeit auf die Bevölkerungsverhältnisse kann nicht aus der jetzigen Wanderbewegung, sondern muß aus den Dichtigkeitsziffern geschlossen werden25. Sie haben ihre Wirkung: Verhinderung[341] der Vermehrung der selbständigen Bauern – schon in der Vergangenheit getan. – Ein Mitglied des preußischen statistischen Bureaus hat gleichwohl den Versuch gemacht, durch Nebeneinanderstellung von Kreisen, deren Eigenart in bezug auf Grundbesitzverteilung und Fideikommißbestand charakteristisch voneinander abweicht, den Beweis zu erbringen, daß die Fideikommisse in der Gegenwart die Wanderbewegung günstig, d.h. im Sinne der Verminderung der ländlichen Abwanderung beeinflußt hätten. Ich gehe unter dem Strich26 auf diese übrigens sehr verdienstlichen Ausführungen[342] etwas näher ein, um zu zeigen, daß, soweit die Zahlen uns etwas Bestimmtes auszusagen gestatten, das Gegenteil davon richtig ist. Im übrigen aber ist niemals behauptet worden, daß die Rechtsform der fideikommissarischen Bindung des Bodens als solche unmittelbar die Abwanderung der Landbevölkerung[343] bedinge, sondern es ist von dem im Großbetriebe genutzten Großgrundbesitz behauptet worden, daß er bei starkem Vorherrschen auf landwirtschaftlich genutztem Boden die Entvölkerung des Landes fördere und deshalb auf gutem, für bäuerliche Besiedelung geeigneten Boden allerdings direkt und wesentlich für sie verantwortlich sei27. Soweit der gebundene Großbesitz den Großbetrieb mit sich führt oder begünstigt – wie dies der Entwurf ausdrücklich als seinen Zweck hinstellt – ist er es, der unter den erwähnten Bedingungen die Schwächung der landwirtschaftlichen Bevölkerung verschuldet. Ob die Zusammenklammerung des Besitzes durch Hypotheken oder durch fideikommissarische Bindung herbeigeführt wird, wäre an sich gewiß gleichgültig, – nur daß eben die Schranken der Hypotheken so außerordentlich viel leichter zu beseitigen sind. Das Institut des Fideikommisses spielt also eine Rolle in diesem Zusammenhang und zwar eine recht erhebliche, indirekt, indem es, wenn es seinen in den Motiven ausdrücklich hervorgehobenen Zweck erfüllt, den Großbetrieb künstlich zu erhalten, dies gerade auf Böden tut, wo die Entstehung von mittleren und kleineren Betrieben wirtschaftlich möglich, und zwar – generell gesprochen – ganz besonders gut möglich wäre. Diese Behauptung ist durch die Publikationen des Preußischen Statistischen Bureaus nicht etwa, wie der Verfasser der Motive des Gesetzentwurfes sich einredet, widerlegt, sondern vielmehr bestätigt worden, denn sie wird durch die unbestreitbare Tatsache bewiesen, daß heute gerade die besseren landwirtschaftlich nutzbaren Bodenlagen der Fideikommiß-Neugründung anheimfallen.

Mit dem Gesagten sind wir bereits bei der entscheidenden Frage: wie wirkt die Fideikommißbildung auf die grundlegenden Elemente der Agrarverfassung, Bodenbesitz- und Betriebs verteilung und das Verhältnis von Besitz und Betrieb zueinander. Obwohl es nun ganz unmöglich ist, diesen Punkt, der von den Freunden des Instituts, z.B. Sering, einfach nicht erörtert worden ist, im Rahmen dieser Studie erschöpfend zu behandeln, so muß doch einiges wenigstens über die Beeinflussung des stets so stark hervorgehobenen Interesses an der »Erhaltung[344] des Bauernstandes« durch das Fideikommiß auch hier gesagt werden28.

Was zunächst die Entwicklung des bäuerlichen Bodenbesitzes, speziell im Osten der Monarchie, den wir hier allein heranziehen, anlangt, so wird er heute durch zwei Tendenzen zuungunsten des Bestandes speziell der größeren und mittleren Bauernstellen beeinflußt. Einerseits durch den Landhunger der Parzellenbesitzer29, welche – und dies gilt insbesondere für die zahlreiche Klasse der grundbesitzenden Sachsengänger – um jeden, auch einen gänzlich unwirtschaftlichen Preis durch Bodenzukauf selbständig zu werden trachten und dadurch den Bodenpreis in die Höhe treiben: Abnahme der größeren unselbständigen, Zunahme der kleinsten selbständigen und Abnahme der, zugunsten jener Nachfrage vorteilhaft zu parzellierenden, größeren selbständigen Besitzungen sind die Folgen. Auf der anderen Seite ist es der Landhunger zunächst des bürgerlichen Kapitals, welches Anlage in Bodenbesitz wegen der sozialen Position des Gutsbesitzers sucht, daneben aber auch der Landhunger des Fideikommißbesitzes, der nach Erweiterung seiner Rentenbasis strebt. Soweit nicht ganze Rittergüter, sondern Bauernländereien angekauft werden, verkleinern beide naturgemäß nicht den Bereich des seinerseits selbst landhungrigen Parzellenbesitzes, sondern gerade den der größeren und mittleren Bauernbesitzungen, – dies auch deshalb, weil naturgemäß überall die mit Gebäuden weniger belastete Fläche billiger zu erstehen ist. Beiden Tendenzen zur Seite steht nun die Benachteiligung derjenigen Eigentümer betriebe, welche nicht entweder ganz oder annähernd ganz durch die eigene Familie bestellt werden können, oder aber den regelmäßigen Bezug großer Scharen wandernder Saisonarbeiter lohnen,[345] infolge der Steigerung der Löhne und der bekannten Entwicklungstendenzen der Arbeitsverfassung im Osten. – Dem Umsichgreifen der Bodenbesitz-Akkumulation wirkt nun auf dem Gebiete des ungebundenen Bodens zurzeit die unzweifelhafte Tendenz zur Verkleinerung unwirtschaftlich großer Betriebe derart entgegen, daß heute auch in der Sphäre der nicht gebundenen großen Besitz ungen im ganzen die Tendenz zur Abnahme der Durchschnittsgrößen überwiegt. Allein diese Abnahme erfolgt, bei der größeren Rentabilität der Ausbeutung des Landhungers der Parzellisten, in weitaus stärkerem Maß zugunsten ganz kleiner Bauernstellen als zugunsten mittlerer oder größerer. – Wie sich nun die Fideikommißbildung zu diesen Entwicklungstendenzen stellt, versuchen wir uns wieder an dem Beispiel Schlesiens zu verdeutlichen und greifen auch hier als Fideikommißkreise die in der erwähnten amtlichen Publikation ausgewählten 17 schlesischen Kreise heraus. Die Grundbesitzverteilung dieser schlesischen Fideikommißkreise weicht nun von dem durchschnittlichen Zustande Schlesiens zunächst darin ab, daß die Zahl der selbständigen im Verhältnis zu den unselbständigen Besitzungen eine erheblich kleinere ist: 1878: 1: 3,4 in der Provinz, 1: 4,9 in den Fideikommißkreisen, 1893: 1: 2,9 in der Provinz, 1: 3,8 in den Fideikommißkreisen. Zwar hat, wie diese Relationen zeigen, von 1878-1893 die Zahl der selbständigen Besitzungen in allen Fideikommißkreisen zusammengerechnet schneller zugenommen als im Durchschnitt der Provinz, aber diese Zunahme ist weit überwiegend nicht durch Neuentstehung von mittleren Bauernbesitzungen, sondern dadurch herbeigeführt, daß, besonders in den industriellen Fideikommißkreisen, in überdurchschnittlich hohem Maße der Bruchteil derjenigen Parzellenbesitzungen von ungefähr 60 Talern Reinertrag gestiegen ist, welche als »selbständige« Nahrungen gezählt wurden, verbunden mit einer teils absoluten, teils relativen Abnahme der unselbständigen, früher auf gewerbliche Nebenarbeit sich stützenden Parzellenbesitzungen. Die Zunahme kam also lediglich den eben über die Schwelle der Selbständigkeit herausragenden Kleinstbauern zugute. – Das entsprechende zeigt sich bei spezieller Betrachtung des bäuerlichen Grundbesitzes. Wenn man als Grenzen der bäuerlichen Besitzungen nach unten das Nichtvorkommen »unselbständiger« in der betreffenden Reinertragsklasse, nach oben das Auftreten[346] von Gutsbezirken im Umfang von mehr als 1/10 der Fläche der betreffenden Reinertragsklasse annimmt, so stellen die Besitzungen zwischen 60 und 300 Talern Reinertrag im Provinzialdurchschnitt und (mit nur zwei Ausnahmen) auch in allen Fideikommißkreisen »bäuerlichen« Besitz dar. Wie in der ganzen Provinz, so sind nun 1878 – 1893 auch in den Fideikommißkreisen Zahl und Fläche der Besitzungen dieser Klasse gesunken, aber der Zahl nach langsamer, als im Provinzialdurchschnitt (minus 1,3% gegen minus 2,4%), dagegen der Fläche und also auch der Gesamtbedeutung innerhalb der Agrarverfassung nach schneller (minus 5,3% gegen minus 3,8%), d.h. – wie auch ein näheres Eingehen auf die Zahlen lehrt: – es ist in den Fideikommißkreisen in stärkerem Maße als im Provinzialdurchschnitt die Schicht der kleinen Bauern begünstigt gewesen, also erhalten geblieben oder (teilweise) gewachsen, dagegen sind die mittel-und großbäuerlichen Besitzungen schneller gesunken, als im Provinzialdurchschnitt, und zwar obwohl sie ohnedies in den Fideikommißkreisen im allgemeinen am schwächsten vertreten waren. Die Erhaltung und weitere Verbreitung der Fideikommisse, welche das Angebot käuflichen Bodens dauernd und zunehmend künstlich herabsetzt und die Masse der Bevölkerung in verstärktem Maße auf die ungünstigsten Böden zusammendrängt, würde, soweit sich urteilen läßt, in den Bodenbesitzverhältnissen die Tendenz zum Nebeneinander großer Bodenkomplexe und kleiner Stellen, die zur Beschäftigung und Ernährung einer Familie mit möglichst niedriger Lebenshaltung eben ausreichen, fühlbar verstärken, wie dies ja dem früher theoretisch Entwickelten entspricht. – Die Bewegungen innerhalb der Sphäre des großen Besitzes sollen, da hier die gezählten Besitzeinheiten am wenigsten mit den Eigentumseinheiten koinzidieren, für jetzt beiseite bleiben. Wir wenden vielmehr unsere Aufmerksamkeit der Betriebsverteilung zu.

Die umstehende Tabelle zeigt die Betriebsverteilung der Fideikommißkreise im Jahre 1895 nach den 5 Größenklassen, welche die Reichsstatistik unterscheidet, im Vergleich mit den Durchschnittszahlen der betreffenden Regierungsbezirke. Es zeigt sich zunächst, daß in 12 von den 16 Fideikommißkreisen die Großbetriebe und zwar zum Teil recht erheblich, mehr von der gesamten Wirtschaftsfläche okkupieren, als im Durchschnitt der einzelnen Regierungsbezirke. Dagegen stehen sie in zwei Kreisen[347] (Waldenburg und Hirschberg) ganz auffallend und in einem weiteren (Sagan) merklich dahinter zurück und diese selben sowie ein benachbarter Kreis (Sprottau) sind die einzigen schlesischen Fideikommißkreise30, in denen der »großbäuerliche« Betrieb eine für Schlesien überdurchschnittliche Stelle einnimmt.


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In allen diesen Kreisen sind nun die Fideikommißkreise zu mehr als 3/4, in einem zu 9/10, der Fläche Forstfideikommisse. – Die Gruppe des kleineren bäuerlichen Besitzes (5 – 20 ha) ist allerdings in der Hälfte (8) der Kreise stärker als im Durchschnitt der Regierungsbezirke vertreten, darunter aber 3 jener spezifischen Forstfideikommißkreise, während 4 weitere auf den[348] Regierungsbezirk Oppeln – die Region der Polen – fallen. Vergleicht man in den Kreisen mit besonders starker Vertretung dieser Klasse die Betriebsgrößenentwicklung zwischen den Zählungen von 1882 und 1895, so zeigt sich31, daß die durchschnittliche Betriebsgröße in den vergleichbaren Größenklassen der bäuerlichen Betriebe sich dort derart verschoben hat, daß – wiederum mit Ausnahme eines Forstfideikommißkreises – die Zunahme gerade den kleineren, noch eben selbständigen, Betrieben zugute gekommen ist32. Aus dem gleichen Grunde zeigen auch die an bäuerlicher Betriebsfläche stabilen oder ab nehmenden Kreise meist eine Zunahme der Zahl der Betriebe. – Abgenommen hat, wie in der Provinz überhaupt, so auch in der überwiegenden Mehrzahl der Fideikommißkreise, Fläche und Zahl der unselbständigen Betriebe unter 2 ha, jedoch sind andererseits in einer Anzahl von Fideikommißkreisen eine erhebliche Zahl von Kleinstparzellisten (unter 1 ha) neu entstanden. Beginnt man nun, wie es notwendig geschehen muß, in die lokale Einzelvergleichung einzutreten, so erfordert die Deutung der dabei z.T. etwas mühsam zu errechnenden Zahlen eine eingehendere Darlegung, als sie hier gegeben werden kann. Es muß genügen, hier unter dem Strich33 an drei Beispielen benachbarter[349] Kreise mit in bestimmter Beziehung charakteristisch differierenden, im übrigen möglichst ähnlichen Verhältnissen einige wichtigere Entwick lungsmomente zu illustrieren, – nicht: zu »beweisen«, denn dazu bedürfte es der Vorführung eines weit umfassenderen Materials, die ich mir gern für[350] eine künftige Erörterung dieser Dinge unter wissenschaftlich wertvolleren Gesichtspunkten als dem Augenblickszweck einer Gesetzgebungskritik vorbehalten möchte. Zu jenen Punkten, auf die es hier ankommt, gehört zunächst die sehr verschiedene Bedeutung von Forstfideikommissen und landwirtschaftlichen[351] Fideikommissen. Das landwirtschaftliche Fideikommiß ist der weitaus schärfste Feind des bäuerlichen Besitzes. Roseggers »Geschichte Jakobs des Letzten« ist ein Vorgang, der in Gebieten mit gutem, für moderne kräftige Bauernwirtschaften überhaupt qualifiziertem Boden sich[352] wenigstens nicht allzu oft ereignen wird. Die kapitalisierte Forstrente ist im allgemeinen doch zu erheblich niedriger, als der Kaufwert der Bauerngüter. Das Expansionsbedürfnis des regelmäßig[353] den besseren Boden aufsuchenden landwirtschaftlichen Fideikommisses dagegen richtet sich, wie gesagt, naturgemäß gerade auf die mit weniger und älteren Baulichkeiten bestandene Fläche des großen und mittleren Bauernbesitzes weit stärker, als daß es den Versuch machte, mit der landhungrigen Bodennachfrage der Kleinsten zu konkurrieren. Die Fideikommißkreise Schlesiens zeigen, auch da, wo die ganz großen Fideikommisse alten Bestandes in stark vorwiegend oder gänzlich landwirtschaftlichen Gegenden noch ein anderes Bild aus der Vergangenheit konserviert haben, heute die Tendenz, die charakteristischen Eigenarten der kapitalistisch degenerierten schlesischen Agrarverfassung weiter zu steigern, deren soziale Kontraste zu schärfen und zwar am meisten da, wo industriell akkumulierte Kapitalien auf den Weg zur Bodenanhäufung instradiert werden. Aufsaugung des guten landwirtschaftlichen Bodens – es kann nicht oft genug gesagt werden: gerade desjenigen Bodens, auf dem nach der Meinung der modernen Theoretiker von der »glücklichen Mischung der Betriebsgrößen« die Bauern sitzen »sollten«, – durch das Kapital und seine Festklammerung in Fideikommissen, daneben kleine, selbstgenügsame und – an der Ostgrenze – kulturfeindliche Bauernwirtschaften zusammengedrängt auf den rentelosen Bodenklassen, das sind jene beiden Tendenzen der östlichen ländlichen Entwicklung, welche die Fideikommisse zwar sicherlich nicht etwa geschaffen haben, welche sie aber, statt ihnen entgegenzuwirken, verstärken.

Der Entwurf scheint, in seinem Eifer, nur ja den Großbesitz und -betrieb zusammenzuklammern, eine solche Entwicklung geradezu zu wollen. Denn er will die Möglichkeit, auf Grund von »Unschädlichkeitsattesten« gemäß § 1 des Gesetzes vom 27. Juni 1891 über die Errichtung von Rentengütern, auch größere Trennstücke aus dem Fideikommißnexus zwecks Abveräußerung zu entlassen, beseitigen und nur die Veräußerung von »kleineren Teilen« des Fideikommißgutes zur Errichtung von bäuerlichen Stellen »kleinen und mittleren Umfanges« und zur Ansiedlung von Arbeitern zulassen (§ 29), welche überdies vom Stifter beschränkt oder beseitigt werden kann. Mit Recht tritt Sering in Ausführungen, denen man sich freut, durchweg zustimmen zu können, dieser Beschränkung entgegen: es ist kein Gesichtspunkt erkennbar, der sie rechtfertigt.

[354] Endlich die Wirkungen auf die Arbeitsverfassung. Hier können ohne Zweifel, wie namentlich das Beispiel der Holsteiner »Grafenecke« beweist, wenigstens die großen Fideikommisse – regelmäßig nur diese, denn die kleineren unterscheiden sich darin in nichts von den anderen Gütern – im eigenen Interesse die Erhaltung einer ansässigen und doch nicht schollenpflichtigen Arbeiterschaft durch Eingehung günstiger kombinierter Pacht- und Arbeitsverträge in höherem Grade fördern, als ein einzelner Gutsbesitzer, dem mehr die Versuchung nahe liegt, schlechte Außenschläge in dieser Form abzustoßen. Geschehen wird es freilich wesentlich nur da, wo die Bodenqualität niedrig, das Opfer an wertvollem Land also nicht erheblich ist: – auf gutem Boden hat die Steigerung der Grundrente die ansässige Arbeiterschaft auf Fideikommißboden im allgemeinen ganz ebenso wie auf freiem Boden enteignet. Und tatsächlich läßt sich aus der großen Zahl der Parzellenkleinpächter in manchen Fideikommißkreisen mit nicht zu gutem Boden – so in Militsch – auf eine ähnliche Entwicklung schließen. Aber der Bedarf der durch die Fideikommisse gestützten Großbetriebe an Saisonarbeitern und der allgemeine Zug der kapitalistischen Betriebe zur Verdünnung und Zusammendrängung der Bevölkerung – Verdünnung: nach der Zahl der Köpfe auf die Fläche gerechnet, Zusammendrängung: nach der Zahl der Haushaltungen und Köpfe auf die Wohngebäude berechnet34 – überwiegt im Effekt jene individualistische Entwicklung weit, ganz abgesehen davon, daß jene neugeschaffenen Pachtstellen der Güter im Osten heute da, wo sie bestehen, sehr klein sind (unter1 ha) und nichts mit den alten Heuerlingsstellen des Nordwestens zu schaffen haben.

Gerade für die Fideikommißbesitzer liegt nun aber die Versuchung nahe, die »Ansässigmachung« der Landarbeiter auf Rentengütern zu versuchen, zu der sich der freie Großgrundbesitz immerhin nicht so leicht entschließt, da sie ein für den[357] Fideikommißbesitzer leichter mögliches systematisches Vorgehen erfordert, wenn sie erhebliche Resultate – billige Arbeiter – erzielen soll. Wenn nun die Landarbeiterenquete von 1893 irgendein sicheres Ergebnis gehabt hat, so war es die sozialpolitische Verwerflichkeit des Grundeigentums bei[358] Landarbeitern in Gegenden mit starkem Großbesitz und wenig Bauern. Es bedeutet dort das Angewiesensein auf die Arbeitsgelegenheit allein des oder der wenigen unmittelbar benachbarten Rittergüter und Schollenfestigkeit, also absolute Auslieferung an die Ausbeutung durch die Gutsherren. Das unerhört niedrige schlesische Lohnniveau ist der Ausdruck[359] dessen35. Bei Rentengütern ist das natürlich in noch viel gesteigertem Maße der Fall. Nur Polen würden sich – bei Kenntnis der Verhältnisse – als Reflektanten für solche melden. Selbst der damalige Landwirtschaftsminister v. Heyden hatte auf Grund des Ergebnisses der Enquete damals im Landtage eindringlich vor den Gefahren eines »grundbesitzenden Proletariats« gewarnt. Nur die Parzellenpacht kann Bodenständigkeit und Freiheit des Arbeiters vereinigen. – Das hindert den Entwurf nicht, gerade die kleinen Rentengüter zuzulassen36 und die Motive sprechen von der Möglichkeit, sich dadurch einen »Stamm« ansässiger Arbeiter zu schaffen, ganz wie es der von den Landwirtschaftskammern vertretene Agrarkapitalismus zu tun pflegt. Für diese Gesetzmacherei sind eben alle Erfahrungen nicht vorhanden, nicht nur weil sie oberflächlich, sondern weil sie, wo die Interessen der Großgrundbesitzer in Frage stehen, sozialpolitisch schlechthin ohne Gewissen ist.


Quelle:
Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 21988, S. 328-360.
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