III.

[380] Die Motive (S. 13) führen aus, es komme darauf an, »Familien zu erhalten, die dem Staat eine Gewähr dafür bieten, daß sich jederzeit Kräfte finden, die geeignet und bereit sind, die immer steigenden Anforderungen freiwilliger Beschäftigung auf politi –[380] schem und sozialem Gebiet in staatserhaltendem Sinne zu erfüllen«. An einer anderen Stelle (S. 49) wird auf die »Anforderungen des öffentlichen Lebens in Gemeinde, Kreis, Provinz und Staat« angespielt. Was heißt das nun? In der Gemeinde ist der Fideikommißbesitzer bekanntlich nicht tätig, – er bildet seinen »Gutsbezirk« für sich, überläßt, wie der Großgrundbesitz überhaupt, den Bauern zum guten Teil die Erziehung seiner Arbeitskräfte in der Volksschule und möglichst auch deren Unterhalt im Falle der Verarmung, und wenn sich z.B. einmal die Bauern über die schweren Mißstände, welche die ausländischen Saisonarbeiter des Ritterguts für sie mit sich bringen, beklagen, so erklärt der Vertreter des Landwirtschaftsministers im Herrenhause, daß die »Interessen der Gemeinden (lies: der Bauern) hinter den Interessen der Landwirtschaft (lies: des Großgrundbesitzes) zurückstehen müßten.« Die Gemeinde hat also wohl auszuscheiden. Sind nun etwa für die Verwaltung der Kreise und Provinzen nicht mehr die nötigen Kräfte zu finden? Das müßte ja in dem großgrundbesitzlosen Westen des Staates verhängnisvoll hervorgetreten sein, Nachweisungen oder selbst Andeutungen darüber fehlen aber und würden auch schwer zu beschaffen sein. Oder sollte es gar an Referendaren mangeln? oder etwa an Kandidaten für die Wahlen? – Oder endlich – was das einzig ernst zu nehmende wäre – an Nachwuchs für das Offizierkorps? Auch hierfür fehlt jeder Anfang eines Nachweises. Die oben von mir gesperrten Worte sind eben wohl die allein aufrichtig gemeinten: es handelt sich um einen Versuch der Sicherung agrarischer und konservativer Parteiherrschaft innerhalb der Lokalverbände und des Beamtentums – und um sonst gar nichts. Das allein bedeuten auch die »hohen Erwartungen«, denen gerecht zu werden »der Großgrundbesitzerstand besonders berufen« erscheint – eine Bemerkung übrigens, die vor 2 Jahrzehnten lediglich als eine Dreistigkeit gewirkt hätte und in einem anderen deutschen Staat (Mecklenburg und Sachsen etwa ausgenommen) auch heute nicht, ohne den schärfsten Widerspruch zu finden, gewagt werden könnte.

Sehen wir nun, wie sich diese in ihrer Durchsichtigkeit immerhin verständlichen Ziele in den Köpfen der agrarpolitischen Romantiker idealisieren. – Sering singt zunächst das Loblied dessen, der »durch gebundenen Besitz auf alle Zeiten für sich[381] und seine Familie eine Heimat gefunden« habe. Das Heimatsgefühl der 1000 Fideikommißbesitzer ist aber teuer erkauft. Denn wie steht es dabei mit dem Heimatsgefühl der übrigen Bevölkerungsschichten? Auf dem Grund und Boden des Fideikommisses werden neben Proletariern nur Pächter hausen, und soweit der Fideikommiß seinen Zweck, den Großbetrieb künstlich zu erhalten, erreicht, konserviert es auch alle Folgen, die der Großbetrieb für das Heimatsgefühl der ländlichen Bevölkerung hat. Welches diese sind, ergibt jede Nebeneinanderstellung der Durchschnittsgrößen der landwirtschaftlichen Betriebe in vergleichbaren Gebieten mit der Quote der Landbevölkerung, die in dem Kreise, in dem sie gezählt wurde, geboren war. Der Grad, in dem die ländliche Bevölkerung sich aus Leuten rekrutiert, denen die Stätte der Arbeit als ihre Heimat gelten kann, ist ceteris paribus Funktion des Grades, in dem dieselbe am Bodenbesitz bzw. am selbständigen Landwirtschaftsbetrieb beteiligt ist59. Jedes Institut, welches[382] durch künstliche Stützung des Großbesitzes und -Betriebes und seiner Erweiterung die Anteilnahme am Boden erschwert, gräbt dem Heimatsgefühl der Landbevölkerung die Wurzel ab.

Die Fideikommisse, so meint nun Sering weiter, sollen »Pflegestätten einer edlen Lebensführung« sein, indem sie »die Tugenden der Voreltern gewissermaßen verdinglichen«. Gesetzt, daß hinter diesem Satze irgend erhebliche Realitäten des Lebens steckten – was dahingestellt bleiben mag –, so müßten die Fideikommisse eben auf altpreußische »historische« Geschlechter und daneben etwa auf Nachfahren unserer größten Staatsmänner und Feldherren beschränkt bleiben60. Sering selbst macht – freilich wenig glücklich formuliert61 – einige Bedenken gegen[383] das Parvenü – Fideikommiß geltend und es entspricht durchaus meiner Ansicht, wenn er mit energischen Worten eine gewisse Besitzdauer als Vorbedingung zur fideikommissarischen Bindung festgelegt haben möchte, – in der Tat die einzig mögliche Schranke gegen das Ueberhandnehmen des Zusammenkaufs von Boden ad hoc zum Zweck der Fideikommißbildung und späteren Erlangung des Briefadels. Aber freilich: 10 (!) Jahre als eine solche Frist vorschlagen heißt auch hier wieder »den Pelz waschen, ohne ihn naß zu machen«. Denn zehn jähriger Bodensitz steht tief unter der heutigen durchschnittlichen Besitzzeit der von Sering an den Pranger gestellten »Besitzer ad interim«62 und selbst unter der üblichen Pachtfrist. Will man nicht bis auf 100 Jahre gehen, so müßte doch mindestens Besitz seit mehr als zwei Generationen erfordert werden. Will man aber jenen Anreiz nicht vermindern, dann ist es schon aufrichtiger, von derartigen ostensiblen und dekorativen Bestimmungen abzusehen.

Aber Serings Schätzung der gewaltigen Bedeutung des Fideikommißinstitutes erreicht ihren Höhepunkt erst in den nun folgenden Sätzen: »Kurz, die ratio der Fideikommisse liegt in dem sittlich (!) politischen Wert aristokratischer Ueberlieferung und Gesinnung. In letzter Linie ist die Fideikommißgesetzgebung ... ein Problem der nationalen Charakterbildung«. Ungern nimmt man in einer Zeitschrift wissenschaftlichen Charakters von solch vagen Bemerkungen, die sich jeder wissenschaftlichen Diskussion entziehen, Notiz, – aber schließlich ist es nicht zu vermeiden, auch sie auf ihren Gehalt hin zu prüfen. Es hat nun zunächst die Meinung etwas Groteskes, dadurch, daß man, sagen wir: 2000 (zum guten Teil voraussichtlich sehr neugebackene) Grundbesitzer rücklings an je einige hundert oder tausend Hektar deutsche Erde festklebt, ihnen aristokratische Gesinnung und ihren Kindern aristokratische Traditionen einzuflößen und durch diese 2000 Familien wiederum den »Charakter« der Nation mit dieser Gesinnung zu durchtränken. Kann man etwa behaupten, die Bauern[384] des Ostens – von den Landarbeitern zu schweigen – seien in irgend einem Sinne »Höhenmenschen?« Doch wohl eher das Gegenteil, verglichen mit anderen Gebieten. Wenn irgendwo, dann ist ein, hier nicht weiter zu analysierendes, Etwas von einer solchen Art Bauernstolz, wie ihn die agrarpolitischen Romantiker lieben – und wer empfände in diesem Punkte nicht mit ihnen? – in dem früher auch von ihnen mit so viel Liebe in den Vordergrund gestellten deutschen Nordwesten, also Hannover und Teilen von Westfalen, zu Hause. Nun umfassen aber gerade hier die Fideikommisse einen so kleinen Bruchteil der Fläche wie sonst nirgends im preußischen Staate63. Und ist es denn so wunderbar, daß sich ein ähnlicher Bauernstolz im Osten – generell gesprochen – nicht resp. so sehr viel weniger findet? Wo die mittleren und größeren Bauern nicht nur in allen Selbstverwaltungskörpern – außer dem Dorf, dem der Gutsherr vornehm fernbleibt – die Hand des Herrn über sich fühlen, wo den dicht gedrängt sitzenden kleinen Leuten der Dörfer die breiten Flächen der Güter, durch eine staffellose Lücke in der sozialen Stufenleiter geschieden, gegenüberstehen, – und wir sahen, daß, wie es ja auch selbstverständlich ist, die Fideikommisse diesen Zustand fördern, – da könnte doch wohl auch nach Serings Ansicht nur ein Schwätzer von einer »aristokratischen Gesinnung« reden, welche den Bauern jetzt innewohnte oder künftig, womöglich infolge der Zunahme der Fideikommisse, innewohnen werde. Soziales und ökonomisches Gedrücktheits- und Abhängigkeitsgefühl ist die einem solchen Zustand adäquate, keineswegs immer klar bewußte, aber auf die Dauer immer wieder wirksam werdende Empfindung – wobei man sich sehr wohl vor der Illusion hüten möge, daß dies Gefühl etwa normalerweise und dauernd in politischer Obödienzleistung sich äußern werde –, im Gegenteil! – Oder ist etwa der königlich sächsische »Volkscharakter« in Stadt und Land durch die Geschlossenheit der Rittergüter zu einem Vorbild deutschen Unabhängigkeitssinnes oder gar irgendwelcher heroischer Tugenden entwickelt worden? Oder ist Sachsen ein Vorbild von[385] »Staatsgesinnung« der Massen? – Folglich kann es sich in der Tat nur nm die »aristokratische Gesinnung« der Fideikommißbesitzer selbst und etwa ihrer Angehörigen handeln. Verweilen wir – so trivial solche Erörterungen notwendig ausfallen müssen – dennoch etwas bei diesem Punkt, da in Serings Bemerkungen sich ja nur widerspiegelt, was sehr viele andere, und zwar ziemlich ebenso unklar wie er, empfinden, bei der Frage also: was wird hier unter dem Wort »aristokratische Gesinnung« an Realitäten des Lebens eigentlich vorgestellt?

Zunächst jedenfalls nicht ein besonders hoher Standard geschäftlich loyaler und reeller Gesinnung. Den Tanz um das goldene Kalb in den Gründerjahren haben diejenigen Schichten, welche das Hauptkontingent der Fideikommißbesitzer stellen, in Preußen und Oesterreich weit stärker mitgemacht, als irgendeine andere Volksklasse. Jeder Geschäftsmann, der mit den östlichen Gutsbesitzern – etwa als Getreidehändler – dauernd zu schaffen hatte, kann Sering die Nachweise dafür liefern, wie unendlich schwer es war und wenigstens zum Teil bis heute ist, diese Herren zur Reellität im bürgerlichen Sinne zu erziehen. Nicht deshalb weil sie schlechtere Menschen wären, sondern weil das, was Sering in seiner Art »vornehme Berufsauffassung« nennt – eine gewisse Nichtachtung strenger und nüchterner bürgerlicher Rechtlichkeit64 – nun einmal in der Luft liegt, in der sie leben. Ich persönlich habe zufällig in ziemlich[386] ausgedehntem Maße Gelegenheit gehabt, in der gerichtlichen und namentlich der hierin weit lehrreicheren Anwaltspraxis mit Fideikommißbesitzern zu tun zu haben, darunter Namen, deren Klang jedem Kenner der preußischen Geschichte das Herz im Leibe lachen macht. Es wäre gewiß höchst verwerflich, die zum Teil kaum glaublichen Erfahrungen, die ich wie wohl recht viele, die in gleicher Lage waren, dabei in immerhin auffallender Häufigkeit zu machen hatte, in irgendeinem Sinn zu generalisieren: damit geschähe vielen Hunderten höchst ehrenhafter Familien ganz ebenso bitteres Unrecht, wie den Bankiers und Börsenhändlern mit dem so beliebten Hinweis auf die – im Gegensatz zu jenen agrarischen Fäulnisprozessen – im vollen Licht der Oeffentlichkeit katastrophenartig sich abspielenden Bankbrüche zu geschehen pflegt. Aber eins steht, für mich wenigstens, fest: könnte man diese Dinge überhaupt ziffernmäßig schätzen und von »Durchschnitten« reden, so könnte jedenfalls von einem höheren Geschäftsstandard gerade der Fideikommißbesitzer etwa gegenüber der vielgeschmähten »Börse« in keinem wie immer gedachten Sinn auch nur im allerentferntesten die Rede sein65.

Etwas anderes ist es, wenn man die ökonomische Unabhängigkeit der Fideikommißbesitzer als ein Element von politischem Wert anspricht. Man kann unter den verschiedensten Gesichtspunkten die Teilnahme ökonomisch unabhängiger Persönlichkeiten am politischen Parteileben – die sozialdemokratische Partei wäre dabei nicht ausgenommen, vielmehr ein hervorragendes Beispiel – als außerordentlich bedeutsam für die Aufrechterhaltung politischer Ueberzeugungen gegenüber dem reinen[387] Fraktionsopportunismus ansehen. Daß gerade der Fideikommißbesitz in diesem Zusammenhang erheblich mitspiele, ist freilich sehr zu bezweifeln, da in der konservativen Partei, der dies heute vornehmlich zugute käme, gerade er sich den gesellschaftlichen Einflüssen des Hofes am wenigsten entzieht. Er würde eventuell eher in der staatlichen und militärischen Karriere wirksam werden können. Um nun die Dinge etwas konkreter zu erörtern, so ist z.B. für jeden, der die betreffenden Verhältnisse näher kennt – möchten auch seine Ueberzeugungen noch so »waschecht« demokratische sein – es keinem Zweifel unterworfen, daß ein pekuniär unabhängiger, vermögender Beamter oder Offizier seine großen Lichtseiten namentlich vom Standpunkt der ihm Untergebenen aus, also als Vorgesetzter, hat. Jeder, der weiß, was ein »nervöser« und opportunistischer Oberst für ein Offizierkorps bedeutet, der etwa Gelegenheit hatte zu sehen, wie außerordentlich diese seit 1888 epidemische »Nervosität« und Aengstlichkeit bei sonst gleichen Charakterqualitäten naturgemäß durch Vermögenslosigkeit gesteigert wird, muß dies zugeben. Aber auch vom Standpunkt der sachlichen Interessen liegt die Sache vielfach ähnlich: selbst in der Tätigkeit etwa von Fabrikinspektoren ist rücksichtslose Unabhängigkeit billiger für den vermögenden Mann. Nur ist wenigstens mir wiederum nichts davon bekannt, daß gerade das Fideikommiß hier eine nennenswerte Rolle spielte: die prosaischen Konsols taten es, soweit ich sehen konnte, auch, in gewissem Sinn sogar noch besser. Und vor allem: damit das Fideikommiß diese Rolle spielte, müßten eben die Fideikommißbesitzer selbst in das Heer oder die höhere Beamtenschaft eintreten, könnten also unmöglich die Rolle von »Rückenbesitzern« spielen wollen, müßten namentlich auch wirklich »sturmfreie« ganz große Besitzer sein, die 12000 Mk. Gehalt leicht verschmerzen können. – Es kämen sonst ja nur die Seitenverwandten der Fideikommißbesitzer in Betracht und mit ihnen dürfte die Sache wohl so liegen, daß nicht sowohl der Staat auf sie, als sie auf den Staat angewiesen sind und schwer ersichtlich ist, woher bei ihnen ein spezifisches Unabhängigkeitsgefühl kommen sollte. Daß es zahlreiche Gesichtspunkte gibt, unter denen die Rekrutierung des Beamtentums aus einem Nachwuchs, der nicht ausschließlich oder auch nur sehr stark vorwiegend in städtischer Luft aufgewachsen ist, erwünscht erscheinen kann, ist (m. E.) gänzlich[388] unbestreitbar. Aber es wäre wiederum geradezu grotesk, heute eine Gefahr zu sehen, daß in irgendwelchen noch so großen Zeiträumen jener Zustand eintreten könnte. Der gegenteilige Zustand – eine Beamtenschaft, die den breiten Schichten der modernen bürgerlichen und Arbeiterklassen kenntnis-und verständnislos und mit nichts als einer unklar empfundenen agrarisch gefärbten Antipathie gegenübersteht – ist doch wohl sehr viel näher daran verwirklicht zu werden. Daß die Angehörigen von Fideikommißbesitzern sich je durch Entwicklung besonderer Charakterqualitäten ausgezeichnet hätten, ist mir unbekannt. Urteile mit dem Anspruch auf generelle Geltung wären hier ungerecht gegen die zweifellos zahlreichen vortrefflichen einzelnen Persönlichkeiten dieser Art, aber unter sonst gleichen Verhältnissen ist es an sich wahrscheinlich und stimmt, soviel mir bekannt, mit zahlreichen Erfahrungen, daß das Bewußt sein, bei gleichen oder selbst geringeren Leistungen unbedingt einer bevorzugten Behandlung in der Beförderung sicher zu sein – und daß dem so ist, wird vielleicht einmal vom Ministertisch, nie aber unter vier Augen bestritten werden – seine Wirkung nicht zu verfehlen pflegt. Eine noch weitere Steigerung der Schwerkraft der privilegierten Talentlosigkeit in der preußischen Verwaltung kann heute wahrlich niemand für ein Bedürfnis ansehen. Und von den alten preußischen »Traditionen« ist heute in Preußen nicht mehr viel übrig – sie leben, wie auch der entschiedenste Feind jedes »Partikularismus« anerkennen muß, in manchem kleineren Staat reiner fort als in Preußen und sind etwas ganz anderes als was heute dort so genannt wird. Vollends die Produkte des modernen Parvenü-Fideikommisses sind wahrlich nicht ihre Träger. Sie sind vielmehr – wiederum ohne erfreuliche Einzelausnahmen irgendwie zu bestreiten – man kann sagen: notorisch und aus sehr verständlichen Gründen, dazu prädisponiert, die eifrigsten (aber allerdings nicht die einzigen) Vertreter jener immer weiter um sich greifenden absolut charakter- und gesinnungslosen »Schneidigkeit« zu werden, welche ihre »Satisfaktionsfähigkeit« in der Presse affichiert und dies, verbunden mit dem läppischsten Mandarinenhochmut im dienstlichen Verkehr nach »unten«, als »preußische Tradition« oder, wie manche elsässischen Beamten preußischer Provenienz es in den 80er Jahren in stolzem Ueberlegenheitsgefühl ihren badischen Kollegen gegenüber taten, als[389] »preußische Verwaltungspraxis« auszugeben. Der Fehler liegt eben nicht darin, daß jene Herren zu »vornehmer« Abkunft wären, sondern darin, daß sie es nicht sind. Die breite Masse der bürgerlichen Beamten sucht ihren bürgerlichen Ursprung zu vergessen, ohne es zu können. Das Mittel des Reserveoffiziers- und Korpsstudentenwesens66 dient zur Aneignung gewisser äußerer Formen der Schichten, zu denen man sich gern zählen möchte, ohne doch das Parvenügefühl ganz zu beseitigen. Je mehr die autoritäre Position, in die sich der moderne preußische Beamte dieses Schlages den »Untertanen« gegenüber gestellt fühlt, von diesen letzteren und, im Grunde seines Herzens, auch von ihm selbst, als Prätension empfunden wird, um so mehr wird sie betont. Vorurteilslose Mitglieder des heutigen preußischen Beamtentums pflegen die Degeneration der altpreußischen Tradition zu jenem charakterlosen, nach unten »schneidigen«, nach oben geschmeidigen »Assessorismus« der Gegenwart mit seiner überzeugungslosen Pflege der rein formalen »Staatserhaltung« ohne alle inhaltlichen Ziele67 stets zuzugeben, mit dem[390] typischen Zusatz: »Aber die Bürgerlichen sind immer die schlimmsten.« Gewiß: Bürgerliche mit feudalen Prätensionen, eben solche, wie sie der Fideikommißent wurf in Reinkultur massenhaft züchten will.

Es gibt m. E. schlechthin keinen Gesichtspunkt, unter welchem die weitere Durchsetzung des preußischen Beamtentums mit jenem Typus der »Gernegroßen« als ein Gewinn erscheinen könnte. Durch die Zulassung zahlreicher kleinerer Fideikommißgründungen vollends wird nicht »aristokratische Gesinnung« in irgend einem Sinn des Wortes erzeugt, sondern – wie immer wieder gesagt werden muß – es werden Familien, die nach ihren Einkommensverhältnissen auf bescheidene bürgerliche Lebensführung hingewiesen wären, mit feudalen Prätensionen erfüllt. Die Möglichkeit bürgerlicher und briefadliger Fideikommißgründung überhaupt aber lenkt, indem sie die verächtlichste Eitelkeit kitzelt, das bürgerliche deutsche Kapital von dem Wege ökonomischer Eroberungen in der weiten Welt in verstärktem Maße auf die Bahn der Schaffung von Rentiersexistenzen, die ohnehin im Zuge unserer protektionistischen Politik liegt.

Denn Rentenschutz ist ja die Signatur unserer Wirtschaftspolitik. Welchen allgemeineren Gesichtspunkten sich die Konsequenzen dieses Systems fügen, ist hier nicht zu erörtern. Nur auf einen Punkt, der auch in unseren Zusammenhang gehört, sei hingewiesen. Die Gefahren des sog. »Industriestaates«: – »Abhängigkeit« vom fremden Markt bei industriellem Export, von fremder Zahlungsbereitschaft beim Kapitalexport, von fremden[391] Getreideüberschüssen bei beiden, da beide den Getreideimport mit sich ziehen – pflegen düster und in den lächerlichsten Uebertreibungen geschildert zu werden. Unsere Wirtschaftspolitik sperrt das ausländische Korn aus – und läßt das eigene durch Hunderttausend ausländische Menschen mitproduzieren, die importiert werden und ohne welche ein großer Bruchteil der Großbetriebe des Ostens, eben derer, welche die großen Getreideüberschüsse liefern, heute nach ihrer eigenen Behauptung nicht mehr bestehen können. Ein Federstrich der russischen Regierung ist also imstande, sie zu Boden zu schleudern, und ich möchte denn doch eine Form der »Abhängigkeit vom Ausland« kennen lernen, die an verhängnisvoller Tragweite an diese heranreichte. Eine Politik, welche diese Großbetriebe künstlich zu stützen sucht, wie der Entwurf es will, verknechtet uns russischer Polizeiwillkür. Daß hier keine Gespenster an die Wand gemalt werden, haben gewisse, nach meinem Gefühl für uns entwürdigende Vorgänge, die sich abspielten als ein russisches Sachsengängerverbot zu drohen schien, jedem, der sehen will, deutlich genug zeigen können68. Dem politischen System, unter dem wir zu leben haben: – der internationalen Solidarität der »staatserhaltenden« Interessen, welche uns, durch imaginäre dynastische und sehr materielle kapitalistische Interessen getragen, zu einem Vasallenstaat machen wird und der Geringschätzung der Welt preisgegeben hat – diesem System fügten sie sich nur zu gut ein. Wer aber die beneidenswerte Stirn besitzt, eine solche Politik im Gegensatz zu irgendeiner anderen eine »nationale« zu nennen, mit dem mag diskutieren, wer Zeit und Lust zu dem Versuch hat, die ekelerregende Herrschaft der »konservativen Phrase« bei Leuten zu bekämpfen, deren materielles Interesse damit verknüpft ist, daß sie selbst oder daß wenigstens – diejenigen, »deren kein Ende ist«, an diese Phrasen glauben.

Möchten schließlich die politischen Gründe für die Beibehaltung der fideikommissarischen Sicherung eines gewissen Bestandes großgrundbesitzlicher Familien noch so gewichtige sein[392] – und wir haben uns nicht davon zu überzeugen vermocht, daß dies unter den heutigen Verhältnissen unter irgendwelchen Gesichtspunkten der Fall sei, – so würde es dennoch unter allen Umständen jetzt hohe Zeit sein, das »goldene Buch« zu schließen. Mehr als der Flächeninhalt einer ganzen Provinz ist jenen angeblichen Interessen bereits geopfert: das muß auch dem extremsten Fanatiker für dies Institut genügen. Der vorgelegte Gesetzentwurf aber, anstatt materielle Schranken zu schaffen gegen die Gelüste des Kapitals, Boden als Rentenfonds zu Nobilitierungszwecken aufzuhäufen, frönt in dieser Hinsicht dem gewissenlosesten »Manchestertum«, offenbar in der dunklen Vorstellung, durch Bindung des Bodens und Nobilitierung seiner Besitzer an die Stelle des unbequemen Geschreies agrarischer Interessenpolitiker von heute bequeme und satte Parvenüs zu setzen, die das Bedürfnis haben, sich in der Gnade des Hofes zu sonnen. Ob auch nur diese – natürlich unausgesprochene – Hoffnung auf dem betretenen Wege zu erfüllen wäre, bleibe hier dahingestellt. Es genügt, konstatiert zu haben, daß die Auslieferung der besten Böden an die Eitelkeits- und Herrschaftsinteressen des Agrarkapitalismus – das Ergebnis der vom Entwurf sanktionierten materiellen Fideikommißgründungsfreiheit – einem Lebensinteresse der Nation: dem an einer zahlreichen und kräftigen Bauernbevölkerung, jede Zukunft abgräbt.[393]


Fußnoten

1 Aus der Literatur über den Entwurf seien hervorgehoben die Aufsätze von

1. Conrad in seinen Jahrbüchern 1903 (Bd. 81) S. 507 ff., mit dem ich mich in allen wesentlichen Punkten in erfreulicher Uebereinstimmung befinde.

2. Dr. Wygodzinski und

3. Sering, beide in Schmollers Jahrbuch (1904, Heft 1, S. 47 f. bzw. 61 f.), auf die zurückzukommen sein wird.

4. Prof. M. Wolff (Berlin), Die Neugestaltung des Familienfideikommißrechts in Preußen. Berlin 1904, Carl Heymanns Verlag – eine sehr gut geschriebene wertvolle Kritik der juristischen Konstruktion des Entwurfs, die uns als solche hier nicht interessiert, nebst kurzem Resumé der prinzipiellen Standpunkte de lege ferenda.

Aus der vorhergehenden Literatur des letzten Jahrzehnts seien erwähnt:

1. P. Hager, Familienfideikommisse, Jena 1895 (Bd. VI, Heft 5 der Elsterschen »Studien«), – eine mäßige Doktordissertation ohne wissenschaftlichen Wert. Den Motiven hat sie offenbar als Hauptquelle gedient, besonders für die Ansichten der »Gegner« der Fideikommisse.

2. Eugen Moritz, Die Familienfideikommisse Preußens. Berlin 1901.

Ich würde diese Schrift, die mir erst jetzt vor Augen kommt, nicht erwähnen, wenn nicht der Verf., der seinerzeit die Arbeit in meinem Seminar begann, dann nach auswärts ging, meiner als seines »hochverehrten Lehrers« in der Vorrede gedächte. Die Verantwortung für die Art ihrer Ausführung muß ich ablehnen. Wie diese ausgefallen ist, dafür nur ein Beispiel: Der Verf. erörtert die Bevölkerungsabnahme in manchen Kreisen des Ostens und meint (S. 41): »Wir sind geneigt, den Rückgang der Bevölkerung nicht auf Konto der Gutsbezirke, sondern der Landgemeinden zu setzen, welche beide bei dieser Betrachtung nicht zu trennen waren, da hier jedes amtliche Material versagt.« Diese Bemerkung ist seitens des Verf. ein starkes Stück. Aus dem Gemeindelexikon, auf welches der Verf. von mir hingewiesen war und welches er S. 12 selbst zitiert, können nicht nur jene Zahlen getrennt festgestellt, sondern die Bewegung der Bevölkerung für jede einzelne Gemeindeeinheit, auch jedes Fideikommißgut, ermittelt werden, und eben diese mühsame – dem Verf. zu mühsame –, aber unter Umständen recht lohnende Aufgabe hatte ich ihm s.Z. gestellt. – Ich meinerseits mußte mich, da ich z. Z. mit weit abliegenden anderen Arbeiten befaßt bin, nachstehend meist mit der Verwertung einigen Zahlenma terials begnügen, welches ich vor Jahren zum Zweck einer größeren agrarstatistischen Arbeit über den landwirtschaftlichen Kapitalismus zusammengestellt bzw. überwiegend selbst errechnet hatte. Wenn ich auf diese Arbeiten demnächst einmal zurückkomme, hoffe ich dasselbe zu ergänzen. Wie lückenhaft es ist, empfinde ich selbst am peinlichsten. Mehr als illustrativen Wert haben meine Zahlen nicht. – Die Fideikommißstatistik knüpft an die Arbeiten Everts (Z. des preuß. Stat. Bureaus 1897, S. 1 f.) und Kühnerts (das. 1902, S. 134 f.) an, durch welche die älteren bahnbrechenden Leistungen Conrads heute meist, jedoch keineswegs in allen Punkten, überholt sind.

Wirklich schlüssige neue Ergebnisse über die Wirkung der Fideikommisse könnten nur umfassende, auf gründlicher langdauernder Autopsie und historischen Studien beruhende Spezialarbeiten über die hauptsächlichen Fideikommißdistrikte in Vergleichung mit anderen geben, vorausgesetzt, daß die nötige Unbefangenheit des Arbeiters außer Zweifel steht. Heute, wo feststeht, »was herauskommen wird«, sind solche Arbeiten, wenn amtlich unterstützt, nach allen Erfahrungen schwerlich noch zu gewärtigen.


2 Bisher nach dem Preuß. Landrecht nur bei mehr als 30000 Mk. Ertrag und Erweiterung bestehender Fideikommisse über diesen Betrag hinaus. In Hannover bestand keine Genehmigungserfordernis.

3 Bisher nach Landrecht 7500 Mk. einschließlich Kapitalzinsen, in Hannover 3600 Mk.


4 Aehnlich jedoch im einzelnen abweichend, ALR. II 4, § 51 f.


5 Nach ALR. entschied bisher die Verfügung des Stifters.


6 Ueber diese uns hier weniger interessierenden Fragen s. v. Köller in der »Kreuzzeitung« 1903, Nr. 383 ff.


7 In dieser Hinsicht ist die weitgehendste Bestimmung des Entwurfes der Vorschlag, dem Familienrat – nach eingeholter Zustimmung der Fideikommißbehörde – die Befugnis zu geben, vom Besitzer Rechnungslegung über das Vermögen zu verlangen (§ 22). Wenn Sering und andere diese Bestimmung für überflüssig oder gar gegen die »Würde« des Fideikommißbesitzers verstoßend halten, so wird jeder, der einmal praktisch die Interessen von Fideikommißanwärtern zu vertreten hatte, sie für die einzige halten, die zu einer materiellen Sicherung der Interessen derselben führen kann. Alle anderen Rechte funktionieren stets erst, wenn es zu spät ist.


8 Mit einem Rittergut im Werte von 300000 Mk. z.B. können eventuell neben Bergwerken und Fabriken auch Kapitalstiftungen von über 3 Millionen Mk. ver bunden werden. Man kann also die Bestimmungen des Entwurfs kurz auch dahin formulieren: »Wer Kapitalien durch fideikommissarische Bindung nobilitieren will, muß 1/10 davon in ländlichen Grundbesitz anlegen und bestimmte Teile derselben für Ausstattung und Abfindung von Angehörigen sowie als 'Verbesserungsmasse' für speziell landwirtschaftliche Zwecke festlegen.« – Diese Formulierung bringt das, was der Entwurf will, ungeschminkter zum Ausdruck.


9 Zu vergleichen etwa die starke Differenz zwischen den Reinerträgen der Holzungen der Gutsbezirke gegenüber den Dörfern im Fideikommißkreise Militsch gegenüber dem Nachbarkreis Guhrau.


10 Dies tritt z.B. in der gegen den Nachbarkreis Guhrau besonders niedrigen Qualität der Bauernwälder im Fideikommißkreise Militsch hervor.


11 Wo immer der Grundsteuerertrag des gebundenen Bodens hinter dem Durchschnitt zurückbleibt, handelt es sich um alte Forst bestände. Wo dies nicht der Fall ist, steht der durchschnittliche Reinertrag der Fideikommisse höher, teilweise ganz erheblich höher als der Durchschnitt. So betrug er z.B. per ha in Mk. in: Königsberg 9,13 (gegen 7,47 durchschnittlich), Potsdam 10,26 (gegen 9,84), Stettin 13,68 (gegen 11,12), Schleswig 24,22 (gegen 19,69), Hannover 22,36 (gegen 13,32!), Stade 41,16 (gegen 21,22!), Wiesbaden 23,75 (gegen 16,71), Düsseldorf 32,73 (gegen 29,20). Man sieht, daß überall speziell die Nähe großer Kapitalzentren (Berlin, Hamburg, Hannover, Frankfurt, Rheinland) die Qualität des gebundenen Bodens in die Höhe treibt. Mit steigender Kapitalkraft wird es natürlich in steigenderem Maß geschehen, daß das Anlage und Nobilitierung suchende Kapital sich den besten Boden wegfischt und den schlechten den Bauern läßt.


12 Durch Stichproben bei Neugründungen leicht zu erweisen. – Es wird im ganzen nicht der aller beste Boden gebunden – er ist zu teuer, weil nur durch sehr intensive Kultur voll zu verwerten und vor allem ist gerade hier der Bruttostempel von 3% bisher störend –, sondern etwa die Garnitur »Ib«. Schlechter Boden gehört zu Fideikommissen in irgend beträchtlichem Umfang nur, wenn sie alte Fideikommisse – frühere Lehen usw. – sind.


13 Wenn Sering a.a.O. die Anhänger einer Ausdehnung der Fideikommisse als »Freunde einer antikapitalistischen Agrarreform«, ihre Gegner als Vertreter des »kapitalistischen Standpunkts« bezeichnet, so ist eigentlich das Bedauerlichste daran, daß er selbst – wie jeder, der ihn kennt, weiß – an die Bedeutung solcher ganz inhaltsleeren Wendungen aufrichtig glaubt. Wenn der Minister v. Miquel solche Wendungen zu politischen Reklamezwecken verwendete, so wußteer, daß er die Phrase in seinen Dienst nahm, wenn Nationalökonomen sie aussprechen, so ist das Dienstverhältnis das umgekehrte. – Man kann nur bedauern, daß z.B. auch in der Frage des ländlichen Erbrechts mit solchen Mitteln gearbeitet worden ist. Auch wer selbst stets durchaus der Meinung gewesen ist, daß sich für Gebirgsgegenden, marktferne Gebiete, überhaupt von Fall zu Fall sehr wohl über die Zweckmäßigkeit einer Aenderung im Erbtaxverfahren und über die Anordnung, daß dort bäuerlicher Besitz in dubio – d.h. mangels Testament – ohne Teilung unter Zugrundelegung des »Ertragswerts« vererbt werden solle, reden lassen würde, ja daß es Fälle gebe, wo geschlossene Hofgüter ihre Berechtigung haben können, mußte durch die widerliche Miquelsche Reklame, welche solche nach lokalen Verhältnissen rein sachlich zu diskutierenden Maßregeln der Erbrechts technik unter den pompösen und in diesem Zusammenhang lächerlichen Gesichtspunkt eines »Kampfes gegen den Kapitalismus« stellte, zum Protest gereizt werden. Ein »Kampf gegen den Kapitalismus« auf agrarischem Gebiet sähe anders aus als die Stümpereien, die heute sich als ein solcher gebärden.


14 Die »günstigen Arbeiterverhältnisse« haben hier bei der Grundsteuerbonitierung ebenso wie bei den im Bodenverkehr gezahlten Preisen ihre Rolle gespielt.

15 Es soll damit hier noch gar kein Wert urteil zugunsten dieses Gesichtspunktes kaptiviert werden.


16 Man vergleiche etwa die Dichtigkeit der Siedlung auf guten und schlechten Böden, wie sie beispielsweise in folgenden sich in ähnlichen Relationen sehr oft wiederholenden Zahlen zutage tritt:

Im Kreise Militsch (Fideikommißkreis) kam 1885 in den Reinertragsklassen


III

Man sieht: dem besten Boden entspricht die dünnste Bebauung. Für den kapitalistischen Betrieb auf den besseren Böden ist eben das Wohnhaus der Arbeiter Teil der Produktionskosten. Die enorme Differenz zwischen Dörfern und Gütern spricht hier für sich selbst.

Es kam ferner in den gleichen Reinertragsklassen (spezifische Forstgüter mit mehr als 50% Wald ausgeschlossen):


III

Eine Serie weiterer ähnlicher Zahlen s. in anderem Zusammenhang unten S. 537 f.

Man sieht, daß mit steigender Bodenqualität, also steigender »Produktivität der Arbeit«, die Besetzung der bewirtschafteten Fläche nicht nur mit Gebäuden, sondern auch mit ortsanwesender Bevölkerung (Winterbevölkerung) die Tendenz zur Abnahmezeigt, wie die wegen des störenden Einflusses der Forsten am besten vergleichbaren Zahlen der Landgemeinden – innerhalb deren hier viel aufgekaufter und gebundener Gutsboden liegt – beweisen. Der schroffe Gegensatz zwischen Dorf und Gut, der diese Tendenz besonders deutlich illustriert, tritt auch hier hervor. Die eingeklammerten Zahlen für die unterste Klasse der Güter zeigen mit der nächsthöheren verglichen die Wirkung extensiven Betriebs. Die Abnahme der Siedelungsdichte auf der höchsten Stufe zeigt, daß Kapitalintensität und Arbeitsintensität der Wirtschaften verschiedene Wege gehen. Der beste Boden trägt auch bei den Gütern, wie die Zahlen ad b zeigen, die geringste Zahl von ortsansässigen Menschen. Ich kann hier diese in mannigfachen Abschattierungen an den sehr zahlreichen Beispielen anderer Kreise, die ich durchgerechnet habe, sich wiederholende Erscheinung nicht eingehender prinzipiell erläutern, behalte mir dies vielmehr für künftig vor. – Es ist nicht nur die Tendenz zur Saisonarbeit, sondern die Tendenz zum Arbeitsparen überhaupt, welche diese Erscheinungen in den kapitalistischen Betrieben hervorbringt. Auf den schlechten Böden der Dörfer hat für die Bevölkerungs verdichtung natürlich auch die gewerbliche Nebenarbeit ihre Rolle gespielt. Vgl. dazu die vortrefflichen Ausführungen Sombarts im 2. Band seines »Kapitalismus«.


17 Dies zeigen folgende, nach den Angaben in der Publikation von Evert, Zeitschr. d. Preuß. Stat. B., Bd. 29, 1889, S. 146 f., errechnete Zahlen über 1. die Zahl und 2. die Gründe, welche in den Jahren 1886-1889 zur Zwangsversteigerung ländlicher Grundstücke führten:


III

Also zunehmende Bedeutung der allgemeinen Einflüsse der Marktkonjunkturen bei den größeren Betrieben. Ich habe mich über diese Frage und den Wert dieser Zahlen in meinem Gutachten über das Heimstättenrecht für den 24. Juristentag geäußert.


18 Kühnert, in der Ztschr. d. Pr. Stat. B., 1902 S. 1 f. Die Motive, welche die Arbeit des gleichen Verfassers über die Wanderungen (s.u.) sich nutzbar zu machen versucht haben, haben für diese sehr viel schlüssigeren Zahlen charakteristischerweise gar kein Auge gehabt, trotzdem aber das alte agrarische Schlagwort wiederholt. – Die wucherische »Güterschlächterei« wird wohl allseitig gleichmäßig beurteilt, ihre Tragweite aber, soweit der Großbesitz in Betracht kommt, ist im ganzen eine schlechthin minimale. – Die Zahlen der oben zitierten Abhandlung leiden vorläufig notgedrungen unter dem Mißstand, daß wir nicht wissen, welches Maß von Hinzuschlagungen den Abzweigungen gegenübersteht. Ferner natürlich unter einer gewissen Divergenz zwischen gezählter Besitzeinheit und Eigentumskomplex. Manche Auffälligkeit möchte damit zusammenhängen. Auch würden wichtige Resultate erst bei einer Entzifferung für weit kleinere Bezirke (der einzelnen Gerichte) hervortreten, namentlich stände erst dann die Erörterung über die Wirkungen des Erbrechts auf etwas festerem Boden. Aber wenigstens dieses Zahlenmaterial beschafft zu haben, bleibt trotzdem ein ganz hervorragendes Verdienst. Mehr darüber bei einer künftigen Gelegenheit.


19 Darin schafft natürlich für die Eigenwirtschaft auch die »Verbesserungsmasse« des Entwurfs, so dankenswert auch dieser obligatorische Sparzwang sonst ist, keinen entscheidenden Wandel, denn eben als Betriebs kapital soll sie ja nicht verwendet werden. Die eventuelle technische Stärke des von »Besitzschulden« freien Betriebs wird nach wie vor durch Verpachtung bedingt sein.

20 Eine nähere Erörterung hierüber muß unterbleiben.


21 Der einzige spezifische Fideikommißkreis, den ich bei Durchsicht einiger früher gemachter Notizen für die 5 Jahre 1888-1892 mit auffällig hohen Getreideerträgen, höheren als in den Nachbarkreisen ähnlicher Reinertragsklassen, notiert finde, ist Oels (große Herrschaften des Königs von Sachsen und des preußischen Kronprinzen, also finanziell potenter, nicht selbst wirtschaftender Großbesitzer). Der Fideikommißkreis Militsch stand hinter dem benachbarten Kreise Guhrau im Weizenertrag stärker zurück, als die Differenz, der Bodenbonitierung erwarten läßt, ohne daß der ebenfalls pro Fläche weniger ertragende Roggen die Divergenz ausgliche. Der Fideikommißkreis Franzburg stand bei minimalen Differenzen des Grundsteuerertrages in allen jenen 5 Jahren hinter den Nachbarkreisen Greifswald und Grimmen im Weizenertrage zurück, außer in einem, wo er wenigstens den Kreis Grimmen etwas übertraf. – Doch ist mit den betreffenden Zahlen und ähnlichen nicht viel anzufangen, da entscheidend stets der im Osten immer negativ ins Gewicht fallende Anteil der kleineren Bauern an der Fläche ist. In den hauptsächlichsten Fideikommißkreisen (speziell Schlesiens) hat dieser aber allerdings, wie noch zu erörtern, die Tendenz, stärker zu steigen, als derjenige der mittleren Betriebe, also das Ergebnis herabzudrücken. – Den Viehstand lasse ich für diesmal unerörtert, obwohl natürlich gerade hier die Stärke der Bauern liegt, da für ihn wohl niemand von den Fideikommissen mit Groß betrieb Heil erwartet.


22 Schon die gesteigerte Nobilitierung des Bodenbesitzes wirkt ja darauf hin. Ist doch die soziale Position des Gutsbesitzers einer der Hauptgründe der Ueberwertung des Bodens schon jetzt.


23 Ueber die grundsätzlichen Fragen der »Besitz«verschuldung ein andermal. – Richtig ist natürlich, daß die Grundrentenbildung, die in ihr sich äußert, das Agens der Trennung von Besitz und Betrieb, Rente und Unternehmerrisiko ist, welches in der Fideikommißbildung seinen konsequentesten Ausdruck findet. Eben deshalb ist diese ja – wie schon gesagt – ein echtgeborenes Kind des Agrarkapitalismus, der sich hier bis zu einem eigentümlichen Umschlag in eine verkehrslose Besitzorganisation unter Erhaltung der verkehrswirtschaftlichen Betriebsorganisation aufgipfelt. Daher die Vorliebe mancher Sozialdemokraten für das Fideikommiß, welches – theoretisch betrachtet mit Recht – als eine Staffel des »Expropriationsprozesses« aufgefaßt wird.


24 Allerdings ein wunderbarer Schluß. – Natürlich ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht die Annahme zulässig, daß bei sonst gleichen Verhältnissen inner halb eines Gebietes auf einen Bodenkomplex von höherer Ertragsfähigkeit auch auf hohe Erträge hingewirtschaftet werden wird. Auch ich werde sie hier mehrfach zu machen haben. Aber daraus, daß der werdenwollende Fideikommißbesitzer heute die guten Böden aufkauft, auf seine Qualität als Betriebsleiter zu schließen, ist denn doch ein starkes Stück. Es fragt sich gerade, was auf unter sich gleichwertigem Boden der freie und der selbstwirtschaftende gebundene Besitzer im allgemeinen als Betriebsleiter zu leisten pflegen.


25 Wie es damit steht, kann daraus entnommen werden, daß auf einen hauptberuflich in der Landwirtschaft Erwerbstätigen im Durchschnitt der Provinz Schlesien 2,72 ha land wirtschaftliche Nutzfläche (also exkl. Forsten) kamen, im Durchschnitt der schlesischen Fideikommißkreise dagegen 3,26 ha, daß also im Durchschnitt der Provinz die Dichte der hauptberuflich landwirtschaftlichen Bevölkerung um 1/5 größer ist, als in den Fideikommißkreisen, trotz der in diesen letzteren – wie noch zu erörtern sein wird – so sehr zahlreichen Parzellenwirtschaften. Die liederliche Art, in der die schon früher erwähnte Broschüre von E. Moritz gearbeitet ist, tritt schon darin hervor, daß hier die ländliche Volkszunahme der Fideikommißkreise des Regierungsbezirks Oppeln als Beweis dafür angesprochen wird, daß die Fideikommißbesitzer die Landarbeiter durch »patriarchale« Vorsorge usw. an sich zu fesseln gewußt hätten. Ich entnehme einigen gelegentlich früher gemachten Notizen, daß 1895 von den Inhabern der ca. 105000 Landwirtschaftsbetriebe dort 17885 Landarbeiter, Knechte, Mägde, Tagelöhner, Forst- und Fischereiarbeiter, dagegen 41319 haupt beruflich in anderen als landwirtschaftlichen Berufen tätig waren. Schon ein Blick in das Gemeindelexikon zeigt als Pertinenzen der Gutsbezirke: Zinkhütten, Eisenhütten, Bergwerke usw. Das sind die Mittel, die dortige »Landbevölkerung« zu halten.


26 Kuhnert greift diejenigen 33 preußischen Kreise heraus, in denen mehr als 20% der Fläche fideikommissarisch gebunden sind (Gruppe a). Diesen werden 20 andere mit wenig Fideikommiß-, aber viel allodialer Gutsfläche (Gruppe b), und endlich weitere 26 Kreise mit sowohl wenig Fideikommißals wenig Gutsfläche (Gruppe c) gegenübergestellt. Er gelangt nun zu dem Ergebnis, daß die Abwanderung der Bevölkerung der Landgemeinden und Gutsbezirke in den Fideikommißkreisen nicht sehr wesentlich andere Erscheinungen aufweise, als in den anderen. Speziell im Osten der Monarchie, auf den wir uns hier beschränken, sei aber 1875 bis 1900 in den Fideikommißkreisen die Abwanderung sogar geringer gewesen, als in den beiden anderen Gruppen, wenn schon erheblich höher, als im Durchschnitt der Monarchie. Letzteres führt der Verfasser auf das Eindringen der Industrie in die Landkreise des Westens zurück, ohne aber zu berücksichtigen, daß gerade die größten Fideikommißkreise des Ostens in Schlesien ganz spezifische Industriekreise sind. Er gibt in dieser Hinsicht zu, daß vielleicht »besondere örtliche Verhältnisse« die Zahlen auch des Ostens beeinflußt hätten, meint jedoch, daß diese »nicht ohne weiteres feststellbar« seien. Das ist mir, offen gestanden, unverständlich. Wir haben doch die Zahlen der Berufszählungen von 1882 und 1895 für jeden Kreis, und es konnte daraus die weit vorwiegend industrielle Qualität solcher Landkreise wie Schmalkalden, Waldenburg, Reichenbach und der oberschlesischen Fideikommißkreise ohne weiteres ersehen werden. Ferner aber kann man daraus auch die Ziffern speziell der land- und forstwirtschaftlichen Bevölkerung für jeden Kreis berechnen und vergleichen. Und auf deren Berechnung muß es doch ankommen, da kein Verständiger glauben wird, daß die fideikommissarische Bindung des Bodens die Zahl etwa der Berg- und Hüttenarbeiterbevölkerung, wie sie gerade in den Landgemeinden und Gutsbezirken mancher der größten Fideikommißkreise Schlesiens in der großen Mehrheit ist, beeinflusse, und da überhaupt die Bewegung gerade der landwirtschaftlichen Bevölkerung das ist, was bei der ganzen Erörterung in Frage steht. Dabei ist nun natürlich die Beschränkung auf ein möglichst zusammenhängendes größeres Gebiet mit in sich ähnlichen Verhältnissen geboten, um Zufallszahlen, wie sie beim Herausgreifen einzelner, zerstreut liegender Fideikommißkreise unterlaufen würden, möglichst auszuschließen. Nehmen wir also das klassische Land der Fideikommisse, Schlesien, das einzige größere Gebiet, welches jene Eigenschaften und daneben besonders große Kontraste in dem Grade der Fideikommißbildung aufweist, und vergleichen wir die hauptberuflichen Erwerbstätigkeiten in den vom Verfasser in Betracht gezogenen schlesischen Kreisen 1882 und 1895, so zeigt sich, daß die landwirtschaftlich im Hauptberuf Erwerbstätigen in den 17 schlesischen Kreisen der Gruppe a sich von 1882 bis 1895 um 4,18% verminderten, während die landwirtschaftlich hauptberuflich Erwerbstätigen der zusammen 12 schlesischen Kreise der beiden anderen Gruppen sich im gleichen Zeitraum nur um 1,07% verminderten. Auf die 17 Fideikommißkreise kommen nur ebensoviele mit einer Zunahme der landwirtschaftlich Hauptberufstätigen wie auf die nur 12 Nichtfideikommißkreise. Die Abnahme der hauptberuflich in der Landwirtschaft Erwerbstätigen war also in den Fideikommißkreisen zusammen viermal so stark als in den Kreisen mit vorwiegend freiem Bodenbesitz, trotzdem doch die weit stärkere Bewaldung der Fideikommißkreise (die hier wie überall dem Schwerpunkt nach natürlich nicht Folge, sondern Ursache der Fideikommißbildung ist) das gerade umgekehrte Verhältnis keineswegs erstaunlich erscheinen lassen würde. Jener Unterschied der Abnahme ist aber um so bemerkenswerter, als bei den bekanntlich im Sommer stattfindenden Berufszählungen die Zahlen speziell der großen Güter infolge der Mitzählung der Saisonarbeiter stets erheblich zu hohe, und zwar infolge der steigenden Verwendung der Wanderarbeiter natürlich in steigendem Maße zu hohe sind – ein Umstand, welcher da, wo uns die Landkreise mit starkem Großgrundbesitz steigende Zahlen der landwirtschaftlichen Bevölkerung vortäuschen, stets sehr im Auge zu behalten ist. Jener Umstand kommt z.B. darin zum Ausdruck, daß in den Fideikommißkreisen Mittel-und Niederschlesiens auf 100 Erwerbstätige nur 101,5 Angehörige kommen. In Oberschlesien ist das Verhältnis besser, da hier die andersartige polnische Lebenshaltung und die Frauenarbeit stark ins Gewicht fällt. – Auf die Agrarverfassung der Fideikommißkreise komme ich weiterhin zu sprechen.

Noch eine Einzelheit: den Kreis Habelschwerdt, dessen Fideikommißbestand erst nach 1895 von 8 auf 22% stieg (!), durfte der Verf. doch wohl nicht in die Vergleichung einbeziehen. Auf eine weitere Kritik der zur Vergleichung herangezogenen Kreise verzichte ich, da natürlich jede Auswahl, auch die weiterhin von mir gelegentlich getroffene, anfechtbar ist und solche Zahlen stets nur illustrativ verwertet werden dürfen.


27 Daß die Abwanderung vom Lande nicht nur da stattfindet, wo Großbetrieb vorherrscht, ist durchaus richtig. Daß sie durch das Vorherrschen des Großbetriebs exzessiv gesteigert wird, ist aber ganz ebenso unzweifelhaft.


28 Die nachstehenden Zahlen sind durchweg nach dem Gemeindelexikon von 1885 und 1895, ferner nach den preußischen Grundbesitzaufnahmen von 1878 und 1892, den Berufszählungen von 1882 und 1895, den Erntestatistiken (alles in den Tabellen teils der amtlichen preußischen Statistik, teils der Reichsstatistik enthalten) und den im preußischen »Statistischen Jahrbuch« gegebenen Ziffern errechnet, soweit sie nicht direkt entnommen werden konnten. Ich habe der Raumersparnis halber auch nur die Verhältnis-, nicht die absoluten Zahlen hergesetzt. Die nur begrenzte Vergleichbarkeit der »landwirtschaftlichen« mit den »Anbau«flächen von 1895 bzw. 1882 steht der Vergleichung der Kreise untereinander nicht im Wege.


29 Der natürlich sehr stark mitbedingt ist durch das Verschwinden der gewerblichen Nebenarbeit auf dem platten Lande.


30 Nur im Kreise Reichenbach ist neben den Betrieben über 100 ha auch die Klasse 20 – 100 ha überdurchschnittlich vertreten. Von ihm wird später besonders zu reden sein. Hier sei nur bemerkt, daß nach seinen Bodenverhältnissen hier die größeren Betriebe dieser Klasse bereits als Großbetriebe gelten müssen.


31 Ich will diese weitläufigen Rechnungen nicht auch noch hier abdrucken.


32 So hat z.B. im Kreise Militsch die Zahl der Betriebe in der Klasse von 10 – 50 ha um 14%, die Fläche nur um 101/2% zugenommen, in der Klasse von 2 – 10 ha die Zahl um 10,8%, die Fläche nur um 61/2%.


33 1. Latifundien und freier Grundbesitz in rein agrarischen Kreisen. – In den Kreisen Guhrau und Militsch sind beiderseits über 3/4 der wirtschaftlich überhaupt Tätigen (Gruppen A. B. C. der Berufsstatistik) landwirtschaftlich haupt berufstätig. Der etwas bessere Boden in Guhrau wird durch das von der Kavalleriegarnison in Militsch repräsentierte große Konsumzentrum ausgeglichen, Guhrau ist wesentlich schwächer bewaldet als Militsch, dagegen sehr viel stärker unter den Pflug genommen (Verhältnis der Ackerfläche von Guhrau zu Militsch (1885) gleich 9,1: 10, der gesamten Kreisfläche dagegen nur wie 7,3: 10 und der Waldfläche nur wie 5,3: 10). Die Großbetriebe über 100 ha umfaßten 1895 in Guhrau 50,8, in Militsch 42,7% der Fläche. Dagegen sind in Guhrau 51/2%, in Militsch dagegen 43% der ganzen Kreisfläche fideikommissarisch gebunden und zwar dem Schwerpunkt nach in 5 großen Herrschaften mit 80 einzelnen Rittergütern und Vorwerken. In Guhrau hat der Großbetrieb 1882 – 1895 an Umfang der Wirtschaftsfläche sich behauptet, an Durchschnittsgröße der Betriebe etwas abgenommen, im Fideikommißkreise Militsch ist er an Fläche etwas gestiegen, an Zahl der Großbetriebe hat er ab- und also an Durchschnittsfläche des Großbetriebes zugenommen. Die bäuerlichen Besitzgruppen zwischen 10 und 100 hahaben 1882 – 1895 in beiden Kreisen an Gesamtflächenquote (30%) sich so gut wie nicht verändert, dagegen an Zahl beiderseits, in Militsch aber doppelt so stark als in Guhrau zugenommen, so daß die Durchschnittsfläche pro bäuerlichen Betrieb in diesen Klassen jetzt in Guhrau 20,2, im Fideikommißkreise Militsch nur 17,8 ha beträgt, trotzdem in Militsch Anerbensitte, in Guhrau Vererbung ohne Bevorzugung eines Erben vorherrscht. In der Klasse 2 – 10 ha hat die Gesamtfläche beiderseits zugenommen, in Guhrau um 5, in Militsch aber um 16%. Da die Zahl der Betriebe in Militsch um 10% gestiegen ist, in Guhrau aber um 12/3% abgenommen hat (durchschnittliche Betriebsgröße 4,9 ha in Militsch gegen 5,1 ha in Guhrau) und da endlich bei den Parzellisten unter 2 ha ebenfalls die Zunahme der Zahl in Militsch (+7%) einer Abnahme in Guhrau ( – 16%) gegenübersteht, so zeigt alles in allem der Fideikommißkreis im Gegensatz zu dem Kreise mit nicht gebundenem Boden heute die Tendenz der Steigerung der Extreme auf beiden Seiten, Parzellisten und Kleinbauern mit abnehmender Durchschnittsfläche einerseits, Großbetrieb mit zunehmender Fläche andererseits, auf Kosten der mittleren Betriebe. Dementsprechend ist 1895 der Kleinstbetrieb unter 5 ha in Militsch mit 111/3% gegen 7,9% in Guhrau vertreten, die bäuerliche Besitzklasse 5 – 20 ha zwar in Militsch jetzt noch stärker als in Guhrau (32 gegen 24%), wobei aber zu berücksichtigen ist, daß in Militsch noch in der Größenklasse 14 – 18 ha 1/10 der Besitzungen als unselbständig gezählt sind. Dagegen ist die Betriebsklasse 20 – 100 ha, also der selbständige Bauernbetrieb, in Guhrau stärker als im Fideikommißkreise vertreten. – Eine Ergänzung des Bildes bietet die Bodenbesitzstatistik, welche folgendes ergibt: der unselbständige Parzellenbesitz bis zu 5 ha (bis zu welcher Größe beide Kreise nur je 2 selbständige Besitzungen aufweisen), zeigt in der Zahl der Besitzungen in beiden Kreisen keine nennenswerte Veränderung. Die Besitzklasse zwischen 5 und 18 ha, in denen selbständige und unselbständige Besitzungen nebeneinander stehen, hat sich der Zahl nach im Fideikommißkreise Militsch etwas stärker als im Kreise Guhrau vermehrt. Innerhalb dieser Klasse ist die Zahl derjenigen Besitzungen, die als selbständige gezählt wurden, im Kreise Guhrau, wo sie bis dahin schwach vertreten waren, von 29,7 auf 56,5%, dagegen im Kreise Militsch, wo sie der Zahl nach auch jetzt noch größer ist als in Guhrau, nur von 38,8 auf 45,9% gestiegen, während die unselbständigen Besitzungen im Kreise Guhrau absolut und relativ weit stärker abgenommen haben. Die so gut wie ausschließlich selbständigen Besitzungen zwischen 18 und 50 ha weisen in beiden Kreisen der Zahl nach eine Verminderung: im Kreise Guhrau um – 12,3, in Militsch um – 11,9% auf; der absoluten Zahl nach ist diese Klasse jedoch in Guhrau noch immer stärker vertreten, als in Militsch. Das Verhältnis der selbständigen zu den unselbständigen Besitzungen stellte sich im Kreise Guhrau 1878 wie 1: 3,37, 1893 wie 1: 2,20, in Militsch 1878 wie 1: 3,96, 1893 wie 1: 2,82. Die relative Bedeutung der selbständigen Besitzungen ist also gleichmäßig gestiegen, in Militsch aber immer noch erheblich geringer als in Guhrau. – Die Bevölkerungszahl der Dörfer ist im Kreise Militsch seit 1871 stetig zurückgegangen, bis 1895 um – 14%, in Guhrau um – 12,9%, wovon jedoch 4/5 erst auf die Zeit seit 1885 fallen. Die Güter weisen im gleichen Zeitraum in Militsch eine Abnahme ( – 1,7%), in Guhrau eine erhebliche Zunahme (+ 10,7%) auf: die Gutsbevölkerung hatte sich in Militsch bis Anfang der 1880er Jahre aufsteigend bewegt (1880 + 10% gegen 1871) und war dann rasch gesunken, in Guhrau hatte der Anstieg bis 1885 angehalten (+ 13% gegen 1871) und dann eine kleine Abnahme eingesetzt. Hiernach zu urteilen vollzog sich in Guhrau die Einschränkung der Großbetriebe auf das für intensive Wirtschaft zweckmäßige Ausmaß, ohne daß sie in ihrer Stellung irgend erschüttert worden wären, während sie in Militsch nach Flächenexpansion strebten.

Der Unterschied der Volksdichte zwischen Dörfern und Gütern war 1885 – wo wir Areal und Volkszahl vergleichen können – in Militsch mehr als doppelt so groß als in Guhrau (1: 9 dort, 1: 41/3 hier), und selbst wenn man den in Militsch qualitativ weit besseren Wald abzieht und die Gesamtbevölkerung einschließlich aller direkt und indirekt durch ihn in Nahrung gesetzten nur zu dem Acker- und Wiesenland in Beziehung setzt, waren in Militsch die Dörfer viermal, in Guhrau nur dreimal dichter besiedelt als die Güter. Die stärkeren Kontraste des Fideikommißkreises treten auch hier hervor. – Die landwirtschaftlich (hauptberuflich) erwerbstätige Bevölkerung hatte 1882 – 1895 in Militsch um etwas stärker zugenommen (+ 3,38% gegen + 3,25 in Guhrau) und war, auf den Grundsteuerreinertrag bezogen, in Militsch dichter (pro Kopf 58,5 Mk. gegen 75,6 Mk. in Guhrau), weil Bewaldung und Parzellisten in Militsch die Quote herabdrücken. Neben der Arbeitsintensität (= Kapitalarmut) der Militscher Kleinbetriebe kommt darin aber, da die Zählungen im Juni stattfanden, offenbar die stärkere Saisonarbeiterverwendung zum Ausdruck, denn die Abnahme der Angehörigen der landwirtschaftlich Erwerbstätigen ist im Kreise Militsch auffallend stark (21%) und mehr als doppelt so hoch als in Guhrau. (Auch in der Provinz Posen sind die Fideikommisse stärker als der Durchschnitt der Güter an der Verdrängung deutscher durch polnische Arbeiter beteiligt.)

Bei alledem ist zu beachten, daß es sich im Kreise Militsch um Fideikommisse alten Bestandes und sehr großen Umfangs auf relativ nicht allzu hoch klassifiziertem Boden handelt (der Ernteertrag der Gutsbezirke in Weizen war regelmäßig in Militsch niedriger als in Guhrau). Nicht nur ist unter solchen Verhältnissen die Neigung zum Bauernauskaufen wenigstens regelmäßig geringer als bei kleinen, auf Zuwachs ausgehenden Fideikommissen auf Boden hoher Ertragsfähigkeit, sondern es besteht auch häufiger die Möglichkeit, bäuerliche Pachtstellen mittleren Umfangs zu schaffen, wo der kleine Betrieb privatwirtschaftlich begünstigt ist. Daher die (relativ) noch immer starke Vertretung größerer bäuerlicher Betriebe in Militsch, aber auch die starke Vertretung der Pacht, trotz des nicht besonders guten Bodens. Die Pachtquote war 1882 – eine Vergleichung mit späteren Zahlen war nicht möglich – in den beiden Kreisen nach den 5 Betriebsgrößenklassen: über 100 ha: Guhrau 11,0, Militsch 33,1%; 50 – 100 ha: G. 0,4, M. 11,8%; 10 – 50 ha: G. 3,0, M. 5,1%; 2 – 10 ha: G. 8,5, M. 16,6%; unter 2 ha: G. 16,1, M. 57,9%. Bei den Großbetrieben hat inzwischen in der Provinz Schlesien die Verpachtung zugunsten der Selbstbewirtschaftung abgenommen. Wie es in dieser Hinsicht mit den Fideikommissen speziell steht, ist leider nicht bekannt. –

2. Forstfideikommisse: Die Kreise Waldenburg und Reichenbach stimmen in der Quote der Fideikommißfläche und in der stark überwiegenden Bedeutung der industriellen Bevölkerung (Waldenburg Bergbau, Reichenbach Textilindustrie) überein. Entsprechend der weit ungünstigeren Bodenqualität des Kreises Waldenburg (Ackerreinertrag 12 Mk. pro ha gegen 28 in Reichenbach) hat in Waldenburg nicht der landwirtschaftliche, sondern der Forstboden die fideikommissarische Bindung gesucht. Die Forstquote beträgt in Reichenbach nur 4/7, von derjenigen in Waldenburg. In Reichenbach nimmt im Gegensatz zur Mehrheit der umliegenden Kreise und zum Durchschnitt des Bezirks die Fläche der Betriebe über 100 ha, wie in Militsch, trotz gleichbleibender Zahl zu (1882 – 1895 um + 37%) und beträgt jetzt über 43% der Fläche, in Waldenburg ist sie stabil und beträgt 51/2% der Fläche. Dagegen umfaßt der bäuerliche Betrieb (5 – 100 ha) in Reichenbach 43, in Waldenburg aber 80% der Fläche. Die selbständigen bäuerlichen Betriebe zwischen 10 und 100 ha nehmen in Reichenbach an Zahl und Fläche ab, in Waldenburg in beiden zu, während die überwiegend unselbständigen Betriebe zwischen 2 und 10 ha in Waldenburg im Gegensatz zu Reichenbach abnehmen. Die Durchschnittsbetriebsfläche der bäuerlichen Betriebe steigt in Waldenburg, in Reichenbach sinkt sie, in beiden Fällen freilich nur unbedeutend. Dabei ist zu beachten, daß in Reichenbach schon sehr zahlreiche Betriebe unter 100 ha im sozialen Sinne Großbetriebe sind. Die Parzellisten endlich, speziell die Betriebe unter 1 ha, sind infolge der starken landsässigen Bergarbeiterbevölkerung in Waldenburg stärker als in Reichenbach vertreten, wo sie infolge der Verschiebung der Textilindustrie abnehmen. In dem Forstfideikommißkreise also Stärkung des bäuerlichen Betriebes, in Reichenbach Schwächung desselben zugunsten der Großbetriebe, deren Durchschnittsgröße steigt. Die geschlossene Vererbung mit Vorzugsquote herrscht in Reichenbach im Gegensatze zu Waldenburg vor. – Die Lage des bäuerlichen Besitzes in dem immerhin noch stark bewaldeten Fideikommißkreise Reichenbach ist dabei freilich noch immer wesentlich günstiger, als in dem anstoßenden waldarmen Oderebenenkreise Nimptsch, in dem der sehr fruchtbare Boden zu 60% in den Händen der Großbetriebe haftet. Allein die Großbetriebe haben in Nimptsch seit 1882 an Zahl weit langsamer zu-, und im Gegensatz zu Reichenbach an Durchschnittsfläche abgenommen, die bäuerlichen Betriebe aber (10 – 100 ha) weisen ebenfalls im Gegensatz zu Reichenbach eine Flächen zunahme auf. Und in dem in diesen Grundverhältnissen (Bewaldung, Industriebevölkerung) Reichenbach und Waldenburg nahestehenden, aber nur zu 7% der Fläche gebundenen Kreise Landeshut liegen die hier in Betracht kommenden Verhältnisse: relativ weit geringere Quote der Großbetriebsfläche (5%), stärkerer Bauernstand (771/2% der Fläche), ähnlich wie in Waldenburg, nur ist im Kreise Landeshut mit freiem Boden gerade der mittlere und größere bäuerliche Betrieb noch stärker vertreten, als in Waldenburg (Betriebe zwischen 20 und 100 ha in Landeshut 331/2% gegen 273/4% in Waldenburg). Eine Erleichterung oder auch nur ein weiteres Fortschreiten der Fideikommißbildung würde hiernach die rein kapitalistische Agrarverfassung der oderebenen Kreise wie Nimptsch, Strehlen usw. dauernd festlegen und sie in die Bahn des Kreises Reichenbach (Flächenausdehnung der Großbetriebe) treiben. Nimptsch hat bereits 10% Fideikommißfläche. Die landwirtschaftlich im Hauptberuf Erwerbstätigen haben infolge der erwähnten entgegengesetzten Entwicklung der mit Landwirtschaft kombinierten Industriearbeit der Parzellisten und infolge der Mitzählung der Saisonarbeiter in Reichenbach, wie sie sich in der dort erheblich geringeren Zahl von Angehörigen ausspricht, in Waldenburg ziffernmäßig schneller als in Reichenbach abgenommen, dagegen in den Nachbarkreisen mit geringerem Fideikommißbestand (Landeshut, Nimptsch) zugenommen. (Die sehr bedeutende Zunahme der gesamten Landbevölkerung in Waldenburg im Gegensatz zu Reichenbach ist durch die industrielle Entwicklung bedingt.)

3. Latifundien in landwirtschaftlichen und Latifundien in industriellen Kreisen: Die nahe beieinander gelegenen Kreise Pleß und Tarnowitz, beide der Bevölkerung und dem Gesamtcharakter nach spezifisch oberschlesisch, umfassen beide sehr große Fideikommisse (Tarnowitz 45, Pleß 31% der Fläche) mit starker Waldquote (Tarnowitz 73, Pleß 62%). Das Fürstentum Pleß ist seinem Schwerpunkt nach eine Grundherrschaft landwirtschaftlichen Charakters, die Grafen Henckel-Donnersmarck in Tarnowitz sind spezifische Repräsentanten der schlesischen »Starostenindustrie«. Die beiden Kreise verhalten sich in bezug auf die Quote der landwirtschaftlich Hauptberufstätigen entgegengesetzt: in Pleß beträgt das Verhältnis der Gruppen B und C der Berufsstatistik zur Gruppe A (Landwirtschaft usw.) rund 1: 2,3, in Tarnowitz dagegen umgekehrt das der Landwirtschaft zu jenen Gruppen nur rund 1: 3,2. Die Verteilung der Fläche auf die Betriebe war 1895 folgende:


III

Also ungemein viel stärkere Vertretung der größten und kleinsten Betriebe in dem industriellen, relativ starke Vertretung wenigstens der kleinen Bauernstellen in dem agrarischen Latifundienkreise. In Tarnowitz stehen 62 »selbständige« 1650 »unselbständigen« Besitzungen gegenüber, in Pleß 947 der ersteren 7976 der letzteren. Die landwirtschaftlich hauptberuflich Erwerbstätigen nehmen in beiden Kreisen ab, in Tarnowitz aber, obwohl dort, nach der gegen Pleß weit geringeren Zahl der Angehörigen zu schließen, ungleich mehr Saisonarbeiter gezählt sind, viermal so stark. Während in Tarnowitz eine gewaltige im Hauptberuf industriell tätige Parzellistenbevölkerung mit landwirtschaftlichem Nebenberuf sich entwickelt hat, welche die hauptberuflich Tätigen an Zahl um fast die Hälfte überragt, ist dies letztere in Pleß trotz ebenfalls starker Nebenberufsentwicklung umgekehrt. Alles in allem eine wesentliche Schärfung der Extreme in dem industriellen Latifundienkreise und damit eine Steigerung der charakteristischen Eigenart der Agrarverfassung Schlesiens, welche im schroffsten Kontrast zu dem angeblich »Natürlichen« den Großbetrieb auf den besten Boden und nahe an die Märkte, die kleinen Bauern aber auf schlechten Boden und in die Gebirgstäler legt. Eine weitere Vermehrung der Fideikommisse würde jetzt in Schlesien wesentlich der Ebene und den Industriegebieten und damit der immer weiteren Verschärfung dieses Kontrastes zugute kommen. Dagegen wird auf ungünstigen Böden in rein agrarischer Gegend eine große Standesherrschaft weit eher die großen Betriebe wenigstens innerhalb eines betriebstechnisch zweckmäßigen Umfangs halten. Das ist offenbar im Kreise Pleß, wo die Standesherrschaft erst letzthin eine Neueinteilung ihres großen Areals unter betriebstechnischen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten vorgenommen hat, in der Tat der Fall gewesen, wie namentlich auch der Gegensatz gegen den Nachbarkreis Rybnik (mit allerdings etwas stärkerer gewerblicher Bevölkerung als Pleß) zu zeigen scheint.


34 Daß es sich bei den erwähnten Tendenzen um einen spezifischen Zug agrarkapitalistischer Entwicklung handelt, mag – vorbehaltlich einer künftigen eingehenderen Darstellung – auch hier etwas näher erläutert werden.

Man kann die Dörfer und Güter von Landkreisen, die sich als Untersuchungsobjekt eignen, nach ihrer Bodengüte (d.h. nach ihrem Grundsteuerreinertrag) klassifiziert mit der Dichte ihrer Besiedelung vergleichen. Alsdann zeigt sich nicht nur die, wie längst bekannt, durchweg außerordentlich viel geringere Volksdichte der Güter, sondern ferner der Umstand, daß dieselbe, während die östlichen Dörfer darin keine Regelmäßigkeiten zeigen, auf den Gütern mit zunehmender Ertragsfähigkeit des Bodens keineswegs regelmäßig zu-, sondern gar nicht selten abnimmt, daß aber mit großer Regelmäßigkeit die Zusammendrängung der Bevölkerung in den Behausungen – die in den Dörfern sich ebenfalls ganz individuell gestaltet – auf den Gütern mit zunehmender Ertragsfähigkeit zunimmt. Je mehr möglicher »Mehrwert« aus der Arbeitskraft nach Lage der natürlichen Produktionsbedingungen zu gewinnen ist, desto stärker für den Großbetrieb der Anreiz zur vollen Ausbeutung der Arbeitskräfte und damit desto größer die Haushaltungs- und Kopfzahl pro Wohngebäude, die Kopfzahl pro Haushaltung. Beispiele:


III

Eingeklammert sind Zahlen, bei denen in der betreffenden Reinertragsklasse bei einigen Gütern nicht sicher, aber wahrscheinlich Parzellenverpachtung, industrielle Betriebe usw. die Vergleichbarkeit stören. Die Zahlen sind aber am schlüssigsten und dem »Typus« entsprechendsten überall da, wo ich mir die (recht erhebliche!) Mühe gemacht habe, an der Hand des Handbuches des Grundbesitzes Gemeindeeinheiten, bei denen dies offenbar der Fall war, auszuscheiden. Es ist ganz charakteristisch, kann aber hier nicht auch noch erörtert werden, daß und warum auch im Osten zuweilen gewisse Kreise (z.B. Goldap, Angerburg, Kreise in national gemischten Bezirken usw.) abweichende Erscheinungen zeigen. Trotz vereinzelter Abweichungen – die sich namentlich durch das Hineinspielen von Parzellenverpachtungen erklären – ist das Bild schon nach diesen, älteren Notizen entnommenen Beispielen ein sehr gleichmäßiges. Je besser der Boden, desto stärker die Belegschaft der Gebäude mit Haushaltungen und Köpfen, der Haushaltungen mit Köpfen (daß hier die persönliche herrschaftliche Dienerschaft und die überdurchschnittliche Größe des herrschaftlichen Haushalts erheblich ins Gewicht fiele, muß bei der absoluten Höhe der Zahlen – es sind eben deshalb nur größere Güter gewählt – namentlich aber, wenn man die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Haushaltungen und Wohngebäuden beachtet, ausgeschlossen erscheinen). – Dem entspricht es, daß, während die einstöckigen Häuser in den Gutsbezirken des Regierungsbezirks Königsberg 1878 98,8% aller betrugen, die Produktion von Zerealien 1884 – 1888 in den Gutsbezirken pro Kopf ihrer 1885er Bevölkerung 854, an Hackfrüchten 985 kg, – in den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz die entsprechende Quote der einstöckigen Häuser 70,4 bzw. 66,1%, die Produktionsquoten in den Gutsbezirken pro Kopf in der Provinz Schlesien (im ganzen) 2768 kg Zeralien, 5622 kg Hackfrüchte ausmachten. Die Gutsarbeiterkasernen Schlesiens entsprechen der hohen »Produktivität« der Arbeit in den kapitalistischen Betrieben. So kommen auch von den oben behandelten Kreisen nach Reinertragsklassen von unten herauf gestaffelt z.B. im Kreis Fischhausen auf den Kopf der Bevölkerung Mk. Reinertrag: 25,7 – 35,2 – 43,5 – 67,5 bei einer von 15,8 bis zu 25 Köpfen pro Wohngebäude ansteigenden Zusammendrängung. – Für Schlesien muß ich mich z.Z. auf die folgenden Durchschnittszahlen beschränken:

III

Die Fideikommißkreise im speziellen anlangend, so stehen sie in bezug auf die Wohndichtigkeitsverhältnisse ihrer Gutsbezirke verschieden, und zwar im ganzen je nach der Bodenqualität unter oder über den vergleichbaren Nachbarkreisen. Der auf schlechterem Boden gelegene Fideikommißkreis Militsch z.B. steht mit (auf den Gütern) 2,92 Haushaltungen und 12,8 Köpfen pro Wohnhaus unter dem besser gestellten freien Kreis Guhrau mit bzw. 3,47 und 14,1; der auf gutem Boden belegene Fideikommißkreis Oels dagegen überragt bedeutend den letztgenannten Kreis ebenso wie den Bezirksdurchschnitt und so öfter. Analysiert man den Kreis Militsch spezieller – vgl. dazu oben S. 334 Anm. –, so zeigt sich folgendes Bild.

Es kamen in den Reinertragsklassen von pro ha Mk.:


III

Nicht nur die typisch stärkere Belegung der Wohngebäude auf den Gütern, sondern auch die Steigerung der Belegung auf den besten Böden der großen Güter treten deutlich hervor, ebenso die abweichende Gestaltung in den Dörfern.

Außerhalb Schlesiens fügt sich Kreis Franzburg in den Unterschieden zwischen den Reinertragsklassen durchaus der Regel. – Die Verhältnisse auf der Holsteiner Grafenecke (Kreis Plön, Oldenburg, Eckernförde) mit ihren großen und alten landesherrlichen Fideikommissen und modernen bäuerlichen Pachtbetrieben sind in dieser Hinsicht nicht ganz so konsequente, immerhin nicht grundsätzlich abweichende. (Im ganzen steigende Belegung der Wohngebäude mit Köpfen und Haushaltungen, aber geringere Kopfzahl der Haushaltungen auf besseren Böden: keine Scharwerker!) Aber, verglichen mit anderen Kreisen aus anderen Gebieten sind in diesem ganzen Winkel – Ostholstein, Mecklenburg, Neuvorpommern – die Verhältnisse der ansässigen Arbeiter, wie die Enquete von 1892 zeigte, noch mit die günstigsten Deutschlands aus Gründen, die hier nicht zu wiederholen sind. Diese günstigen Verhältnisse teilen die Fideikommißkreise.

Bei den obigen Zahlen, welche die Verdünnungs-und Zusammenhäufungstendenz der Güter deutlich illustrieren, ist nun noch im Auge zu behalten, daß die Insassen der Wanderarbeiterkasernen dabei noch gar nicht mitgezählt sind, da die Zählung im Dezember stattfand, auch die Saisonarbeit erst nach Bismarcks Rücktritt ihre jetzige Ausdehnung gewann. – Ein Institut, welches den Großbetrieb stützt, wirkt dem Individualismus des Wohnens entgegen. Im Westen fallen auf dem Lande Haushalt und Wohngebäude der Zahl nach fast zusammen, und von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk steigt mit der durchschnittlichen Betriebsgröße die Zusammendrängung der Landbevölkerung in den Wohngebäuden – die dann im Osten auf den Gütern wesentlich höher ist als in den kleineren Städten und zwar im allgemeinen ceteris paribus um so höher, je besser der Boden. Es ist also absolut unwahr, daß das ländliche Wohnungselend Folge der »schlechten Lage« der Gutsbesitzer sei.

Ueber die in den vorstehenden Zahlen nur gestreiften Zusammenhänge künftig einmal unter adäquateren Gesichtspunkten. Nur das eine sei hier noch bemerkt: Die Tendenz des bürgerlichen Kapitals zum Bodenerwerb besteht nicht nur im Osten, sie ist eine durchaus allgemeine und wäre nur abzuschwächen, wenn die gesellschaftliche Bevorzugung des Grundbesitzes schwände. Aber im Westen bleibt, auch wo sie sich geltend macht, gleichwohl weit häufiger der Kleinbetrieb (als Pachtbetrieb) und damit die ländliche Volksdichte auf den günstigen Böden und vor den Toren der Städte und mit ihm der allmähliche Uebergang zwischen Stadt und Land, erhalten, und es ist denn doch sehr fraglich, ob ein beweglicher nicht schollenfester Kleinpächterstand nicht unter fast allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten in diesem Rayon kleinen Eigentümern sogar vorzuziehen wäre. Im Osten okkupiert dagegen der bevölkerungsverdünnende Großbesitz gerade die marktnahen besten Böden. (Ueber den Kampf dieser Verdichtungs- und Verdünnungstendenz miteinander in der Provinz Sachsen siehe die Arbeit von Dr. Goldschmidt in der von mir edierten Enquete des Ev. Soz. Kongr., Heft 1, S. 17.) Der Gesetzentwurf würde, da er den Großbetrieb erzwingt, die östliche Entwicklung verschärfen und auch in den Westen verpflanzen, soweit das Kapital zur Bodenbindung greift. Es sind nicht »natürliche«, sondern zunächst historisch gewordene, dann aber durch bestimmte »Gesetze« agrarkapitalistischer Entwicklung gesteigerte Verhältnisse, welche den Gegensatz in dem Siedlungscharakter etwa der Oberrheinebene gegen die Oderebene bedingen. Auch wer aus irgendwelchen Gründen eine stärkere Vertretung größerer Betriebe auf dem Lande wünscht, als sie am Rheine vorhanden sind, wird sie und den geschlossenen Besitz nicht vor die Tore der Stadt legen und die Kleinbetriebe in die Berge und auf die schlechten Böden drängen wollen. Man setze für die Fideikommisse – und übrigens z.B. auch für das Anerbenrecht, wo es gelten soll – Rayons nach Maßgabe der heute dafür noch immer brauchbaren Grundsteuerreinerträge und der Nähe der Großstädte und Industriezentren fest, derart daß sie nur in Gebieten mit unter durchschnittlichem und marktfernem Boden gelten und schreibe unter Aufhebung aller hiernach unzulässigen landwirtschaftlichen Fideikommisse für die letzteren eine entsprechende Prüfung als Vorbedingung der Weitergabe zur Genehmigung gesetzlich vor, wenn man durch jene Institute nicht die spezifisch modernen »Entwicklungstendenzen«, die man beklagt, verschärfen will. – Aber freilich, den kapitalistischen Interessen, mit denen man rechnen muß und welche die heutige Gesetzgebungsmaschinerie in ihren Dienst zwingen, wäre damit nicht gedient, und deshalb wird die amtliche Terminologie den Vorschlag »mechanisch« oder dergleichen nennen und auf die »Prüfung des konkreten Falls« verweisen, obwohl deren Wirkungslosigkeit ja genugsam aus der Statistik hervorgeht – und obwohl vor allem, nach S. 60 der Motive, ja die Vorlegung an den König zur Entscheidung erfolgen muß, wenn die formalen Bedingungen erfüllt sind. Hierüber s. weiter unten.


35 Die Durchschnittstagelöhne männlicher, dauernd beschäftigter Arbeiter betrugen 1892 in der Provinz Ostpreußen (Durchschnittsreinertrag pro ha Ackerland Mk. 9,40) je nach Bezirken 1,10 – 1,50 Mk., in Pommern (Durchschnittsreinertrag Mk. 13,32) 1,22 – 1,76 Mk., im Regierungsbezirk Oppeln (Durchschnittsreinertrag Mk. 16,06) 0,87 – 0,95 Mk., im Regierungsbezirk Breslau (Durchschnittsreinertrag Mk. 22,32) 0,94 – 1,18 Mk. Lohndrücker sind hier auch außerhalb des polnischen Rayons überall die Parzellenbesitzer, wie die Enquete mit vollkommenster Deutlichkeit ergab. (S. Schriften d. V. f. Sozialpolitik, Bd. 55.) Vorstehende Nebeneinanderstellung der Löhne und des Reinertrags möge auch den Wert der Behauptung beleuchten, daß die Landwirte ihrer schlechten Lage wegen schlechte Löhne zahlten. Das Umgekehrte ist, so paradox es klingt, wahr.


36 Sering, der jene Ergebnisse genau kennt, hat (a.a.O.) gegen diese Zulassung gleichwohl nichts zu erinnern!


37 Noch in der Forstbetriebsgrößenklasse von 1000 – 2000 ha sind mit 800000 ha Forstfläche 140000 ha landwirtschaftliche Fläche in 272 Betrieben verbunden. – Ich sehe übrigens, daß schon Dade (bei Roscher, Nat. Oek. d. Ackerbaus, 13. Aufl., S. 777) einen ähnlichen Vorschlag gemacht hat: vorzuschreiben, daß stets 50% der Fideikommißfläche Forsten sein müssen. Das ist, wie die schlesischen Verhältnisse zeigen, ganz ungenügend, um die spezifischen Wirkungen der Waldfideikommisse zu sichern.


38 Denn darum handelt es sich: Die Minister dürfen, mögen sie das formell korrekt nachgesuchte Fideikommiß für noch so schädlich ansehen, die Vorlegung des Gesuchs an den König zur Entschließung nicht ablehnen! Dies sprechen die Motive S. 60 ausdrücklich aus. Jeder weiß, was das praktisch bedeutet, und es ist – rund herausgesagt – eine selbst das bei amtlichen Aeußerungen neuerdings üblich gewordene Maß überschreitende Unaufrichtigkeit, eine solche Rechtslage für eine erhöhte Gewähr gegen ein Ueberhandnehmen der Fideikommisse auszugeben. Im Landtage würde daraufhin natürlich die übliche Verweisung auf die Person des Königs jeder Kritik entgegengesetzt werden. Es handelt sich also hier lediglich um ein Mittel, den Ministern Deckung hinter dem Könige zu schaffen. Es hat noch keinen Monarchen gegeben, der – Napoleon nicht ausgenommen – nicht geglaubt hätte, seine Stellung durch Befriedigung der Eitelkeit der Leute mit dem großen Geldbeutel zu festigen. Und bei der subalternen Auffassung, welche – eine Erbschaft des Bismarckschen Regimes – heutige Minister in Preußen von ihrer Stellung und Verantwortung haben, ist damit das ganze »Genehmigungsverfahren« zur Farce gestempelt. Es wäre wirklich zu viel verlangt, daß man in höflicher Form mit solchen Aeußerungen der Motive diskutieren sollte, wie S. 58 oben: »Sollten sie (nämlich gewisse bedenkliche, aber formal zulässige Bestimmungen des Stifters) sich ereignen, so wird ihnen durch Versagen der Genehmigung (§ 8) zu begegnen sein.« Die Naivität sondergleichen, dem sic volo sic jubeo des Königs, welches § 8 in Verbindung mit § 20 statuiert, in diesem Ton Vorschriften zu machen, wäre höchst achtbar, wenn man glauben könnte, daß sie »echt« wäre. In Wahrheit soll der schrankenlosen Expansion der Fideikommisse der Weg geebnet und jeder etwaige Widerspruch durch Hereinziehung des Königs erstickt werden.


39 Zur Würdigung seiner Höhe (oder vielmehr des Gegenteils) sei erinnert, daß der badische gewöhnliche Bodenumsatzstempel schon 21/2% beträgt.

40 Die Berechnung nach der Besitzwechselstatistik gibt dabei aus mehrfachen, hier nicht zu erörternden Gründen zu niedrige Zahlen.


41 Wenn man ein Durchschnittsalter des Nachfolgers von 35 – 40 Jahren annimmt.


42 Daß auch heute schon gelegentlich ganz gewaltige Beträge in Betracht kommen können, beweist wohl der bekannte Millionenprozeß des Fürstenberger Fideikommisses gegen den badischen Fiskus.


43 Wie unangemessen es ist, zeigt sich daran, daß z.B. eine durchschnittlich in Zukunft seltener als alle 30 Jahre fällige Abgabe von 1% nach diesen Grundsätzen mit einmaliger Zahlung des Betrages von 1% müßte abgelöst werden können, selbst wenn man den heutigen Zinsfuß zugrunde legt.


44 Traurige Beispiele dafür habe ich selbst aus der Nähe gesehen. – Wenn also Sering, nachdem er die Herabsetzung des Stempels für bedenklich erklärt hat, seine Umwandlung in eine Abgabe suggeriert, so steht das im Widerspruch miteinander. – Man würde den Stempel wohl auf etwa 5% festzusetzen haben, wenn eben sachliche Gründe hier etwas bedeuteten.


45 Im ganzen Staat ständen danach 1620000 ha landwirtschaftlich nutzbare Fläche zur Bindung zur Verfügung, d.h. an landwirtschaftlicher Fläche reichlich 600000 ha mehr als sie deren heute (ungefähr) schon umfassen. Da aber die Masse der Fideikommisse sich heute in einigen wenigen Bezirken zusammendrängt, so wäre faktisch in den anderen, bisher nicht so stark mit Fideikommissen durchsetzten Gegenden noch eine sehr viel größere Vermehrung, meist eine Verdoppelung möglich. Dazu würden dann noch 3 Millionen ha bisher noch nicht gebundener Privatforsten kommen. – Wie Sering es miteinander vereinigen kann, in einem Atem die oberschlesischen Zustände als »übergroße Ausdehnung der Fideikommisse« zu bezeichnen und dann alsbald vorzuschlagen, eine Grenze der Bindung erst da eintreten zu lassen, wo ein Viertel (!) der landwirtschaftlichen Fläche sich in toter Hand befinde oder die Betriebe über 250 (!) ha mehr als die Hälfte derselben umfassen – selbst da noch wegen möglicher »Unbilligkeit« (!) Dispens zulassend –, das ist mir absolut unverständlich. Ein Blick in die Statistik kann ihn belehren, daß dies nichts anderes bedeutet, als eben die oberschlesischen Zustände für den ganzen Staat als Norm zu proklamieren. Von seinen Bauernkolonisationsidealen ist eben Sering – trotzdem er sie für »weitaus wichtiger« erklärt – gänzlich abgekommen: man kann nicht zween Herren dienen. Eine solche »Schranke« hätte lediglich den Sinn einer Attrappe.


46 Wenn übrigens auch hier wieder – wie noch sonst gelegentlich – die Motive den flüchtigen Leser (der die Bemerkungen auf S. 60 nicht beachtet) in die Täuschung versetzen, daß eine sachliche Prüfung formalkorrekter Fideikommißgesuche und eine Ablehnung der Weitergabe an den König im Fall eines ungünstigen Resultats überhaupt zulässig sein soll, so sucht man auch hier wieder vergebens nach einem parlamentarischen Ausdruck dafür.


47 Das soll heißen: wo er irgend kann, wird er – gerade wenn er tüchtig ist – den Nachdruck darauf legen, seiner Familie eine in gesteigertem Maße sichere Basis ihrer standesgemäßen und möglichst immer noch standesgemäßeren Existenz zu hinterlassen, und kraft der sozialen Schätzung, die der Bodenbesitz, zumal in Fideikommißform, genießt, wird er – normalerweise – nicht daran denken, ihn um betriebstechnischer Vorteile willen zu verkleinern, sondern ihn oft selbst trotz betriebstechnischer Schwierigkeiten im Interesse des splendor familiae zu vergrößern. Jedermann fragt nun einmal bei einem großen Gut zuerst, wie groß es ist und nicht, mit wieviel Kenntnissen und Betriebskapitalien es wohl bewirtschaftet werden möge, und taxiert nach jener Fläche die soziale Position des Mannes. Das wissen die Fideikommißbesitzer so gut wie jeder andere. Die, natürlich auch vorkommenden, Ausnahmen »bestätigen« hier so gut wie irgendwo die Regel. Die Zunahme der Durchschnitts fläche der Großbetriebe in Fideikommißkreisen, die wir oben (Fußnote 3 zu S. 349 f.) beobachteten und die der normalen Entwicklung des nicht gebundenen Betriebs entgegenlaufen, sind keine »Zufälligkeiten«.


48 Ein Drittel der 939 Fideikommißbesitzer entfiel 1897 auf die regierenden Häuser, Standesherren und Grafen (unter diesen bekanntlich mehrfach briefadlige), etwas über 5/6 sind »sonstiger Adel« (darunter viel Briefadel) nicht ganz 1/10 (90) sind bürgerlich. Die Masse der Grafen befindet sich in der Größenklasse 1000 – 5000 ha, der Adel hat seinen Schwerpunkt in den Klassen von 200 – 1000 ha, 4/5 der Bürgerlichen in der Besitzgruppe unter 100 ha – natürlich nicht, weil Bürgerliche überhaupt arme Schlucker wären im Gegensatz zum Adel, sondern weil je nach der Größe des Geldbeutels – nach vorgenommener Metamorphose in Grundbesitz und Fideikommißbildung – die Chance steigt, adlig, Freiherr, Graf zu werden. Die Bürgerlichen sehen sich also darauf hingewiesen, durch Bodenanhäufung (Bauernauskauf usw.) die Qualifikation zu etwas Höherem zu erwerben. Und ebenso für die höheren Staffeln – denn warum sollte die Eitelkeit bei dem Erreichten Halt machen? – Abhilfe gäbe es nur, wenn man, nach badischem Vorbild, nur Altadlige zur Fideikommißstiftung zuließe. Aber – wir werden davon noch reden – so ziemlich das gerade Gegenteil ist das Ziel des Entwurfs.


49 Für die Gegenwart bedeutet die Anforderung von 10000 Mk. Ertrag natürlich eine Erhöhung der Erfordernisse. Seinerzeit waren selbstverständlich die 2500 Taler des ALR. ein nach der Kaufkraft des Geldes, noch mehr aber nach dem Verhältnis zum Durchschnittseinkommen gerechnet, ganz außerordentlich viel höherer Betrag.


50 Nach dem Umfang der Gutsbezirke gerechnet. Diese geben im ganzen oft ein sichereres Bild der sozialen Qualität des Besitzes als irgendein Umfang der Betriebe. Natürlich befindet sich viel Großbesitz und -betrieb auch in den Dörfern und die Beziehungen zwischen Rittergut im administrativen und im ökonomisch-sozialen Sinn sind auch nach Provinzen schwankend. Vergleicht man z.B. die Fläche, welche von Betrieben über 100 ha einerseits, von Gutsbezirken andererseits okkupiert wird, so stand 1885 die erstere hinter der letzteren in Schlesien um – 3,7% zurück, in Pommern übertraf sie dieselbe um + 4,4, in Ostpreußen um + 21,1 % und in Sachsen um + 40,5%. Im letztgenannten Falle war also eine Identifikation der administrativen mit der ökonomischen Kategorie völlig ausgeschlossen, in Pommern und Schlesien im ganzen durchaus zulässig.


51 Die Motive können Betriebs- und Meliorationska pital nicht unterscheiden, wenn sie die Verbesserungsmasse als Betriebskapital bezeichnen, ihren Zweck aber in der »nachhaltigen Besserung« des Gutes finden. Gewiß kann sie – und ebenso Grundstücksabverkäufe nach § 303 – auch zu einer erstmaligen Inventurbeschaffung verwendet werden, aber doch offenbar nicht als Kapital für einen »Umschlagsbetrieb«. Das entspräche ihrem Sinn nicht und stellte jederzeit ihre Existenz aufs Spiel. – Uebrigens könnte gerade Meliorationskapitalien der selbstwirtschaftende Fideikommißbesitzer sehr leicht und billig anders als durch Kapitalaufspeicherung erhalten. Vielleicht könnte aber diese Masse im Sinn des englischen »joint business« bei Meliorationen verpachteter Güter eine Rolle spielen, ferner beim Bau von Brennereien, Zuckerfabriken u. dgl.


52 Nimmt man an, daß durchschnittlich etwa das 21/2- oder etwas mehrfache des Grundsteuerreinertrags als »nachhaltiges Einkommen« angesetzt werden dürfte, daß ferner mindestens etwa 30% Forstfläche (gegen jetzt im Durchschnitt 45%) mitgestiftet werden und daß eine Verschuldung von 25% eingebracht wird, so kommt man für den Osten für einen Ertrag von jedenfalls über 12500 Mk. – wie dies zur Erzielung eines dem Besitzer verbleibenden Einkommens von 10000 Mk. nötig ist – auf eine durchschnittliche Minimalfläche von ca. 700 ha, für Schlesien natürlich auf wesentlich weniger, für den Nordosten aber, wo die Reinerträge bis dicht an 4 Mk. im Kreisdurchschnitt herabgehen, auf den ungünstigen Böden, die gerade die fideikommißbedürftigen wären, auf jedenfalls über 3000 ha als Minimum zur Erzielung jener Rente. Für einen einheitlich geleiteten Betrieb ist schon jene erstgenannte Fläche als Minimum jedenfalls zu groß. Wollte man ernstlich »Rückenbesitzer« im eigentlichen Sinn des Wortes auf Fideikommissen wachsen lassen, dann bliebe diese Art von Fideikommissen im Osten Privileg der Böden der schlesischen Ebene, des unteren Weichsel- und Odertals und einzelner Striche in der Provinz Brandenburg. Auf ihnen würde der erzwungene Großbetrieb seine Stätte finden, während die Theorie von der »glücklichen Mischung« der Besitz- und Betriebsgröße ihn auf die schlechten Böden verweisen möchte – und, wenn nicht alle nationalen und Kulturinteressen dem Agrarkapitalismus geopfert werden sollen – auch müßte.

Sering (S. 70 a.a.O.) glaubt, beiläufig bemerkt, die geringe Wahrscheinlichkeit, daß eine erhebliche Fideikommißbildung zu erwarten stehe, durch den Hinweis darauf begründen zu können, daß in den 4 Nordostprovinzen auf dem Lande nur 923 und nach Abzug von etwa 100 Fabrikanten (?) u. dgl. nur etwa 800 Personen von mehr als 12500 Mk. Einkommen ansässig seien bei einer Anzahl von schon jetzt 216 Fideikommissen. Da sicher die Mehrzahl der 600 hiernach Fideikommißfähigen mit mehr als der Hälfte des Wertes verschuldet seien (? gerade die vermögendsten Leute?!), so sei eine erhebliche Fideikommißgründung nicht zu erwarten. – Gewiß: Nicht die verschuldeten heutigen Landwirte, wohl aber potente Käufer kommen, wenn der Fideikommißstempel, der das Entscheidende ist, herabgesetzt wird, zwar nicht in den ersten paar Jahren, wohl aber nach Serings eigenem Vorschlag schon nach 10 Jahren als Reflektanten in Betracht. In Schlesien ferner stehen nach Serings eigener Rechnung 155 Fideikommissen 1079 Personen jener Einkommensklasse gegenüber, und gerade das industrielle Kapital ist es hier, welches (wie im Saarbezirk) landwirtschaftliche Besitzungen und Großbetriebe aufsaugt und »nebenamtlich« zu »betreiben« weiß.


53 In Wahrheit weniger als halb so große, da die Lastenanrechnung anders geregelt ist.


54 Ob dies geschieht, hängt für die Gegenwart noch wesentlich von der Regelung der Stempelfrage ab. Wird der derzeitige Stempel erhöht oder mindestens erhalten, so ist die Gefahr wenigstens zur Zeit geringer, als die andere, welche durch das Umsichgreifen der bestehenden Fideikommisse geschaffen wird. Für die Zukunft liegt es m. E. freilich anders. Unsere ganze Wirtschaftspolitik züchtet Rentner, und die Neigung, bürgerlichem Kapital ein otium cum dignitate durch Anlage in Boden zu verschaffen, wird mit der Sättigung Deutschlands an Kapitalbesitz und der Steigerung des protektionistischen Abschlusses der Staaten gegeneinander rasch zunehmen.


55 Natürlich vertrüge sie sich aufs beste mit einer gleichzeitig festzusetzenden Maximalflächengrenze (etwa 8000 – 10000 ha) und besonders einer Maximalquote der in den einzelnen Bezirken zu bindenden Fläche.


56 Daß man diesen Glauben aufgeben muß, darüber siehe meine Ausführungen in Bd. 55 der Schriften d. V. f. Sozialpolitik, gegen die von keiner Seite etwas Stichhaltiges gesagt worden ist, soviel ich sehe.


57 Wenn Sering den Fideikommißbesitzern die Abveräußerung auch größerer Besitzteile gegen Rente wie Kapital gestatten will, so wird man zwar gern zustimmen. Aber daß bei »Rückenbesitzern« dabei etwas Erhebliches und Verständiges (vom agrarpolitischen Standpunkt aus!) herauskomme, ist (generell wenigstens) ausgeschlossen, wie ich schon vor 13 Jahren einmal ausführte. Nur ganz große Grundherren können Kolonisationspolitik treiben. Andere werden allenfalls Hungerbauern abzweigen.

58 Denn was soll es für eine Schranke des »Streubesitzes« sein, wenn man den Fideikommissen, wie der Entwurf tut, die Ausdehnung über eine ganze Provinz (!) gestattet. Das ist auch eine der vielen reinen Attrappen, die der Entwurf enthält. Wie man dabei noch von »Rückenbesitzern« sprechen kann, ist vollends dunkel. Von positiver ökonomischer Bedeutung im Sinne der früheren Ausführungen ist nur ein geschlossenes großes Fideikommißareal. Nur ein solches bindet auch die Familie irgendwie an eine bestimmte Gegend mit ihrem Interesse.


59 Ein eingehender Nachweis läßt sich natürlich nur an der Hand der Zahlen für die einzelnen Kreise führen, worauf hier verzichtet werden muß. Es ist in dieser Hinsicht vorläufig auf einige in den von mir herausgegebenen Arbeiten über die Landarbeiterverhältnisse (Enquete d. Ev. Soz. Kongresses) gegebenen Zahlen zu verweisen. Einige Angaben mögen ihnen immerhin beigefügt werden.


III

Also: je größer der Durchschnitt der Betriebe, desto ortsfremder die Bevölkerung.

Diese 4 Regierungsbezirke sind ihrer untereinander nicht grundsätzlich abweichenden Agrarverfassung wegen gewählt. Die einzelnen agrarischen Kreise der Rheinprovinz mit noch kleinerer Durchschnittsbetriebsfläche bewegen sich in noch wesentlich höheren Zahlen, hie und da bis dicht an 100%. Von den rheinischen Regierungsbezirken mit stärker agrarischem Charakter hat z.B. Koblenz mit 2,7 ha Durchschnittsfläche 88,7, Trier mit 3,3% Durchschnittsfläche 86,6% Kreisgebürtige.

In den Gegenden kapitalistischen Landwirtschaftsbetriebs stellt sich die Sache in einigen Beispielen folgendermaßen:

Es betrugen 1885 die Kreisgebürtigen in Prozent in den:


III

In Schlesien ist die Heimatsquote der Polen die größte. Die Oppelner Stellenbesitzer sind ähnlich seßhaft wie die Erfurter Kleinbauern und die westdeutsche Bauernschaft. Dagegen stehen die Güter nicht nur überall tief unter den Dörfern, sondern auch tief unter den industriellen Landbezirken des Westens mit starkem Kleinbesitz – es haben Düsseldorf 75,2%, Arnsberg 72,4%, Köln 85,0%, Aachen 88,8% Kreisgebürtige – und ebenfalls unter dem Durchschnitt der meisten mittleren Industriestädte, sowie – wenn man die Zuwanderungsquote in Anrechnung bringt – selbst der Großstädte wie z.B. Berlins. Der landwirtschaftliche Kapitalismus steht in bezug auf Bevölkerungsmobilisierung allen anderen voran.

Aber auch im »patriarchalischen« Nordosten ist die Erscheinung überall dieselbe. Die Zahlen waren z. B.


III

60 Niemand, der historisch empfindet, wird sich dem Gefühlswert einer »Verdinglichung« solcher Reminiszenzen verschließen, obwohl ich gerade hier um Beispiele für den Satz, daß der Apfel unter Umständen oder vielmehr auffallend oft sehr weit vom Stamme fällt, nicht verlegen wäre und obwohl es mir – wie wohl den meisten – nicht fraglich ist, daß z.B. heute unsere tüchtigsten Offiziere, soweit sie überhaupt dem Adel entstammen, aus dem Nachwuchs der oft sehr bescheiden bemittelten alten preußischen Offiziersfamilien, nicht aber der reichen Fideikommißherren, noch weniger freilich aus den Parvenü-fideikommißbesitzern hervorgehen.


61 Denn was soll es heißen, wenn Sering (S. 68) meint, der Besitzer solle Gelegenheit gehabt haben, sich »als guter Arbeitgeber« auszuweisen? Soll etwa ein Plebiszit der Instleute oder Saisonarbeiter veranstaltet werden? Derartige rein dekorative Aeußerungen fordern doch den Spott heraus. – Sering weiß übrigens so gut wie ich oder konnte es erfahren, daß z.B. die Polenimportkonzessionen in den 90er Jahren – von den letzten 5 – 6 Jahren weiß ich nichts – auch gegen das Votum der Dezernenten an notorisch »schlechte« Arbeitgeber gegeben wurden, wenn es sich um Leute handelte, die über parlamentarische Patronage oder gesellschaftlichen Einfluß verfügten. – Wir haben alle Schäden des Parlamentarismus ohne dessen Lichtseiten. – Und was die »nationale Gesinnung« im Osten betrifft, von der Sering auch spricht (S. 67), so sind gerade die Fideikommißgüter in der Provinz Posen, wie Wegener in seiner Schrift über den »Wirtschaftlichen Kampf der Deutschen mit den Polen« nachweist, mit der Polonisierung ihrer Arbeiterschaft an der Spitze marschiert.


62 Vgl. den früher zitierten Aufsatz Kühnerts in der Zeitschr. d. Pr. Stat. B. f. 1902.

63 Andererseits gibt es dort eine – ihrer verschwindend kleinen Fläche wegen sozialpolitisch gänzlich belanglose – Anzahl wahrer Karikaturen von Fideikommissen; so im Regierungsbezirk Hildesheim ein Fideikommiß von 1 ha, anderwärts einige Dutzend Bauernfideikommisse von 20 – 6o ha. Daher die relativ große Zahl an Fideikommissen in der Provinz (119) trotz gänzlichen Zurücktretens ihrer Bedeutung.


64 Seine Meinung über das Wesen des Handelsschöpft der in ostelbischen Eindrücken aufwachsende junge aktive oder Reserveoffizier zum nicht geringen Teil aus den Erfahrungen mit Vieh- und Roß »täuschern« oder, wenn er Kavallerist ist, aus den Erfahrungen beim Pferdekaufen »unter Kameraden«. Daß bei diesem letzteren, unbeschadet aller sonstigen gesellschaftlichen Qualitäten der Beteiligten, der Satz »caveat emptor« in des Wortes verwegenster Bedeutung gilt, ist bekannt und eine kulturgeschichtlich leicht zu rubrizierende Erscheinung. Fürst Bismarck hat, wie bekannt, seine Vorstellung von dem Wesen der Handelspolitik nach Analogie solcher Eindrücke gebildet. Diese Nonchalance tritt auch außerhalb des rein wirtschaftlichen Verkehrs überall in die Erscheinung. Jedermann weiß – wenn er es wissen will –, daß Personen, die nach ihren ökonomischen Antezedenzien von jeder Börse mit Protest ausgeschlossen würden, es in den agrarischen Organisationen – so, wie sie heute in Preußen sind – zu Ehren- und Vertrauensstellungen bringen, ja auch in das Herrenhaus einziehen können. Der Agrarkapitalismus auf dem Boden alter Kulturländer ist eben unter den heutigen Verhältnissen dazu verurteilt, eine Mischung »seigneurialer« Prätensionen mit »bourgeois«mäßigem Trieb zum Golde zu sein. Und in unserer Zeit der »mittleren Linie« findet dies seinen durchaus adäquaten Ausdruck in einer Fideikommißgesetzgebung, welche diesen beiden Trieben gerecht zu werden trachtet.


65 Es mag überflüssig oder selbst kleinlich erscheinen, dies so ausführlich zu erwähnen. Allein wie sich die agrarische Welt in den Köpfen der Romantiker malt, dafür statt vieler nur ein ergötzliches Beispiel: Der Entwurf bestimmt, in Anwendung bekannter Grundsätze unseres bürgerlichen Rechts, in § 49: »Hat der Fideikommißbesitzer dem anderen Teile gegenüber der Wahrheit zuwider die Genehmigung des Familienrats behauptet, so ist der andere Teil... zum Widerruf berechtigt.« Dazu bemerkt entrüstet Herr Dr. Wygodzinski (a.a.O. S. 60): »Den stärksten Ausdruck findet das Mißtrauen, mit dem der Entwurf augenscheinlich (!) den Fideikommißbesitzer betrachtet, in § 49, wo ausdrücklich (!) der Fall vorgesehen ist, daß der Fideikommißbesitzer lügt.« – Dann wäre es doch wohl an der Zeit, dem Reichsstrafgesetzbuch, welches allen Reichsangehörigen ohne alle Standesunterschiede mehrere hundert zum Teil höchst abscheuliche Straftaten zutraut, im Einführungsgesetz einen Artikel vorauszuschicken etwa des Inhalts: »Fideikommißbesitzer und andere Personen aristokratischer Gesinnung bleiben von nachstehenden Vorschriften unberührt.«


66 Für viele sind diese studentischen Verbindungen ja keineswegs in erster Linie Pflegestätten studentischer Ehre und Sitte, sondern einfach Avancementsversicherungsanstalten. Die kümmerlichsten Sprößlinge deutscher Geheimrätinnen oder auch Kommerzienrätinnen müssen darin den bei der heutigen Praxis recht bescheidenen »Mut« prästieren, sich durch einige Narben abstempeln zu lassen, weil – mir sind selbst solche Fälle wiederholt von den betreffenden besorgten Eltern geklagt worden – es für die »Konnexionen« unentbehrlich ist. – Aber schlimmer ist, daß dies Treiben nunmehr die Techniker und, wie es fast scheint – wenigstens Anfänge dazu sind bemerkbar – auch die Zöglinge der Handelshochschulen ergreift. Die Vermutung, daß mit der Gründung der letzteren zuweilen in erster Linie nicht dem Wissensbedürfnis der Kaufleute, sondern ihrem Wunsch, an der patentierten »akademischen« Bildung teilzunehmen, dadurch »satisfaktionsfähig« und damit u.a. auch reserveoffizierfähig zu werden, entgegengekommen werden soll, ist leider recht naheliegend. Ich kann mich den vortrefflichen Bemerkungen von Wittich in seinem Aufsatz »Deutsche und französische Kultur im Elsaß« nur anschließen. Daß wir uns mit einer Entwöhnung von der intensiven Arbeit, wie sie dies »akademische« Treiben heute regelmäßig mit sich bringt, als Macht neben den großen Arbeitsvölkern der Erde, speziell den Amerikanern, auf die Dauer behaupten, ist mehr als fraglich. Feudale Prätensionen ersetzen den Geist rücksichtsloser bürgerlicher Arbeit nicht. – Der Begriff der »Satisfaktionsfähigkeit« übrigens, speziell in seiner wechselnden Beziehung zu den in Deutschland klassenbildenden Bildungspatenten (Maturität, Einjährigenzeugnis usw.) wäre seiner ganz erheblichen Kulturbedeutung wegen einer historischen Spezialuntersuchung wohl wert.


67 In »idealtypischer« Reinheit spricht sich dieser Banausenstandpunkt auch in dem folgenden schönen Satz der Motive (S. 17) aus: »Denn für ein gesetzgeberisches Vorgehen können nicht allgemeine philosophische Erwägungen, sondern nur die Rücksichten auf die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend sein.« – Es möchte freilich wenig Ersprießliches an den Tag kommen, wenn der Verfasser dieses Sentiments sich auf das Philosophieren verlegen würde. Aber man möchte gern wissen, was unter »Rücksichtnahme auf die tatsächlichen Verhältnisse« verstanden ist – es sei denn ganz einfach die Rücksicht auf die im Preußischen Landtag ausschlaggebenden Interessen des Agrarkapitalismus. Vermutlich liegt die übliche Anspielung auf die »Realpolitik« darin, wie man sich denn in Deutschland regelmäßig dann auf Bismarck zu berufen pflegt, wenn es sich um ein Feigenblatt für die ödeste Ideal- und Gesinnungslosigkeit handelt. – Es mag hier, am Schluß unserer Betrachtungen, doch dem Erstaunen darüber Ausdruck gegeben werden, daß das preußische Landwirtschaftsministerium, welches doch mindestens über eine wissenschaftlich ausgezeichnet geschulte und verdiente Kraft verfügt, die Abfassung der wirtschaftlichen Teile der »Motive« dieses Entwurfes offenbar irgendeinem völlig unreifen Anfänger überlassen konnte. Der Kontrast gegen die – bei allen auch in dieser Hinsicht bestehenden Bedenken – scharf und gründlich durchdachten, rein juristischen Parteien ist geradezu blamabel. Es war ein Ding der Unmöglichkeit, diesen Plattheiten gegenüber überall höflich zu bleiben.


68 Bei dem heutigen Gang unserer Politik würde es nicht überraschen, wenn man uns – unter Berufung auf den italienisch-französischen Vertrag – unter der Etikette »internationale Sozialpolitik« ein Abkommen mit Rußland bescherte, durch welches – gegen Konzessionen! – die Russen den Gutsbesitzern die vertragsmäßige Sicherheit geben würden, Polen zu importieren. – In dieser Hinsicht ist heute schlechthin alles möglich.


Quelle:
Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 21988.
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