Dschama

[175] Dschama (Ind. M.), Beherrscher einer Abtheilung der Unterwelt (Nark), und oberster Richter derselben, welcher bestimmt, ob die abgeschiedenen Seelen in den Himmel oder in die Hölle kommen sollen, in welchem letztern Falle sie die Wanderung durch das Leben von neuem anzutreten haben. Ein Spiegel, aus reinem Feuer gebildet, zeigt ihm die Thaten aller Menschen; auf einer goldenen Wage, welche seine Untergebenen halten, wägt er dieselben, und weist die, welche zu leicht befunden werden, nach dem Nark, die andern nach Suerga (Himmel). Er ist ein Schutzgeist der Tugend und Gerechtigkeit, und der vornehmste Begleiter des Schiwa, ist eine der acht Schutzgottheiten der sichtbaren Welt und wird desshalb hoch verehrt; doch bildet man ihn, trotz dieser guten Eigenschaften, in schrecklicher Gestalt ab, mit furchtbar verzerrten Gesichtszügen, mehreren Armen, schwer bewaffnet, auf einem vierfach gehörnten schwarzen Büffel reitend. Er wohnt in Dschamapur (Stadt des Dschama), mit seinem Vater Surija und seiner Mutter Sayei. Ihm sind unmittelbar untergeben als höchste Diener die Dämonen Raktschu Kennares und Bhudas.

Quelle:
Vollmer, Wilhelm: Wörterbuch der Mythologie. Stuttgart 1874, S. 175.
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