Dschama

[359] Dschama (Yama, ind. Mythologie), Sohn des Surya u. der Sayei, nach And. des Kasyapa u. der Aditi; eine der 8 Schutzgottheiten der Welt u. zwar des südlichen Theils, wo sein Reich Dschamaloga, die Unterwelt, u. darin sein Palast Dschamapoor; er ist Richter der Todten; sein Schreiber Sittirabuditren zeichnet alle Handlungen der Menschen, welche er durch einen Spiegel sieht, in ein Buch, welche er nach dem Tode des Einzelnen auf einer Wage abwägt u. darnach ihr Loos bestimmt. Seine Diener, die Dschamdewta (Dschamagengilin, Dschamatanmarosa) bringen die Bösen vor seinen Thron. Beiname: Samavarti, Vergelter des Guten u. Bösen, od. Pitrupati, Herr der Todten; er wird auch endlich die Welt zerstören. Abgebildet wird er mit der Krone u. mehreren Armen, reitend auf einem Büffel; als Todtenrichter mit 2 Armen, Wage u. Fackel in den Händen haltend; als Weltzerstörer mit 8 schlangenumwundenen Armen, hält noch Schwert, Dolch u. Lampe u. trägt ein Halsband von Todtenköpfen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 359.
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