Gefecht

1. Gefechte und Schildereien muss man von fern ansehen.Winckler, IV, 3.


2. Manch Gefecht ist ungerecht.


3. Wenn das Gefecht anfängt, und wenn es aufhört, kommt man stets ungelegen.


[Zusätze und Ergänzungen]

4. Im Gefecht schweigt das Recht.

Lat.: Silent leges inter arma. (Egeria, 281.)


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
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