Absolution

[109] Absolutiōn, plur. die -en, von dem Lat. absolutio. 1) In den Rechten, die gerichtliche Lossprechung von der Schuld und Strafe eines Verbrechens, dessen jemand beschuldiget worden. 2) In der Theologie, die Ankündigung der Vergebung der Sünden nach der Beichte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 109.
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