Absolution

[27] Absolution. Dieses Wort bedeutet die priesterliche Zusage oder Versicherung, daß Gott dem, der die begangenen Sünden bereuet, an Christum glaubet und fortan sich bessert, väterlich[27] vergeben wolle. In den frühesten Zeiten war die Absolution mehr ein weitumfassender Gerichtsspruch, durch welchen einer ganzen Gemeinde die verwirkte Kirchenstrafe erlassen wurde.

–t–

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 27-28.
Lizenz:
Faksimiles:
27 | 28
Kategorien: