Back-erbe, das

[686] * Das Back-erbe, plur. die -n, in einigen Niedersächsischen Städten, ein Haus, auf welchem die Backgerechtigkeit haftet, ein Backhaus; von Erbe, so fern es in Niedersachsen ein Haus bedeutet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 686.
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