Eigensinn, der

[1675] Der Eigensinn, des -es, plur. car. der eigene Sinn, d.i. die ungeordnete Neigung, seiner Meinung auch bey erkannter Unrichtigkeit derselben zu folgen. Einen entsetzlichen Eigensinn haben. Eines Eigensinn brechen. Seinem Eigensinne folgen. Rede ihr doch zu, daß sie ihren Eigensinn fahren läßt, Gell. Im gemeinen Leben auch ein eigensinniger Mensch. Er ist ein rechter Eigensinn. Im Nieders. Upsat, von der Redensart, seinen Kopf aufsetzen, Koppigheit, Koppskheit. S. Eigenwille.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1675.
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