Eigensinn

[535] Eigensinn, das hartnäckige Beharren auf einer gefaßten Überzeugung, od. auf einer gewissen Handlungsweise, selbst wenn man die Falschheit, Unangemessenheit od. Verwerflichkeit dieser einsieht. In letzter Beziehung heißt er gewöhnlich Eigenwille.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 535.
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