Frist, die

[313] Die Frist, plur. die -en. 1) Eine bestimmte Zeit, innerhalb welcher etwas geschehen soll; ein Termin. Eine Sächsische Frist, eine Zeit von sechs Wochen und drey Tagen. Eine doppelte Sächsische Frist, eine Zeit von vier Monathen. Die Kammergerichts-Frist in der Mark Brandenburg, eine Zeit von sechs Wochen. Wer ein Wohnhaus verkauft – der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen, 3 Mos. 25, 29. Die so kurz angesetzte Frist ihrer Vermählung, Weise. Die Fristen verlängern, weiter hinaus setzen. Fristweise oder Fristenweise bezahlen, in gewissen Terminen. 2) Die Verlängerung dieser Frist, Aufschub der bestimmten Zeit; in den Rechten auch Dilation. Ich will ihnen noch Frist geben hundert und zwanzig Jahr, 1 Mos. 6, 3. Ich merks, daß ihr Frist suchet, Dan. 2, 8. Ich gebe dir noch Frist, dich zu bedenken. Sich Frist ausbitten. Lassen sie mir nur noch acht Tage Frist. S. Galgenfrist. 3) Eine gegenwärtige, besonders aber künftige Zeit überhaupt; doch nur noch selten. Ich habe ihn in Jahres Frist, in Monaths Frist nicht gesehen. In dieser weitern Bedeutung war es besonders den Dichtern der vorigen Jahrhunderte sehr geläufig. Zu dieser Frist, für jetzt. Zu aller Frist, zu aller Zeit.


Er schickhet hin in dieser Frist

Wol zu den veindten in ein stat,

Theuerd. Kap. 84.


Anm. Kero und die Monseeischen Glossen gebrauchen Frist für bequeme Zeit, Gelegenheit, Ottfried aber für Zeitraum und Zeit überhaupt. Alle taga fristi, alle Tagezeiten, alle Tage, sagt der letztere, und an einem andern Orte, zi themo friste, zu derselben Zeit. Ruodebert sagte im neunten Jahrhunderte Viriste, und bey dem Notker, sind zitfristigin dinch, zeitliche, weltliche Dinge, nach einer sehr ungeschickten Übersetzung des Latein. temporalia. An einem andern Orte aber gebraucht er es schon für Aufschub. Im Angels. lautet dieses Wort in den beyden ersten Bedeutungen Fyrst, im Nieders. Verst und Frest, im Dän. und Schwed. Frist, im Pohln. Fryszt. Die Abstammung dieses alten Wortes ist unbekannt; denn Wachters und Frischens Muthmaßung, daß es von für, vor oder fort herkomme, ist sehr unwahrscheinlich. Fristeo, Bedenklichkeit, und Kezimbrifrist, Materie, Stoff, bey dem Kero, fristen, erklären, auslegen, bey dem Notker, antfristan, heraus geben, und Antfristunga, die Ausgabe eines Buches, bey eben demselben und in den Monsseischen Glossen, und anafristen, verleumden, bey dem Notker, scheinen mit unserm Worte mehr oder weniger verwandt zu seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 313.
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