Gehänge, das

[490] Das Gehänge, des -s, plur. ut nom. sing. von dem Zeitworte hängen. 1. Dasjenige, was hänget, in einigen besondern Fällen. 1) Der abhängige Theil eines Berges, ja einer jeden Fläche, besonders im Bergbaue, wo man es auch das Hangende nennet.


Wolt sich ab über ein gehenng

Lassen, in einer dieffen eng,

Theuerd. Kap. 31.


2) Die Kunststangen des Feldgestänges, wenn sie an ein Gelenke hängen, im Bergbaue, als ein Collectivum. 3) Herab hangende Zierathen, besonders in den Zusammensetzungen Ohrengehänge, Halsgehänge u.s.f. 4) Das Eingeweide, im gemeinen Leben einiger Gegenden. Das Gehänge von Schweinen. Als ein Collectivum. 5) Die herab hangenden Ohren der Jagdhunde, welche auch das Geläppe genannt werden, bey den Jägern, gleichfalls als ein Collectivum. 2. Dasjenige, woran etwas hanget. So wird bey den Jägern das Jägerzeug, woran das Hifthorn hanget, das Gehänge genannt. S. Gehenk, welches in dieser Bedeutung üblicher ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 490.
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