Gehänge [2]

[345] Gehänge oder »Hängebauten« sind eine besondere Art bei der Regulierung von geschiebe- und schlickführenden Flüssen verwendeter »durchlässiger« Quer- und Längsbauten, deren im fließenden Wasser aufgehängte schwebende Teile die Strömung hemmen und infolge der so verminderten Geschwindigkeit und Stoßkraft des Wassers die durch die Lücken der Gehänge hindurchgerissenen Sinkstoffe hinter jenen zur Ablagerung veranlassen, also zur Auflandung bezw. Verkiesung des hinter ihnen liegenden Gebietes oder aber zum Schütze schon vorhandener eventuell ungleichmäßiger Kiesablagerungen dienen bezw. diese selbst vervollständigen sollen.

Da, wo bis zu der vollen Wirksamkeit der Gehänge eine Unterspülung der festen Teile der Gehänge bezw. ein Kolk an der Sohle zu befürchten ist, muß unter denselben ein entsprechender provisorischer Sohlenschutz (Senkfaschinen, Sinkmatten u.a.) angebracht werden. Die Gehänge bestehen aus ein bis mehreren Pfahlrechen bezw. Pfahlgerüsten, an denen von ungefähr auf Wasserspiegelhöhe befestigten Längszangen (Rundholzstangen) schwebende Körper, wie u.a. Strauchwerk, belaubte junge Bäume, tafelförmig aneinander gereihte Faschinen oder Wippen, unter Aussparung zahlreicher Lücken aufgehängt sind. Solche, insbesondere bei der Regulierung bayrischer Gebirgsflüsse (Isar u.a.) von Wolf verwendeten (daher auch »Wolfschen«) Gehänge (auch »schwebende Bauanlagen« genannt) sind in Fig. 13 dargestellt.

Mittels Wolfscher Gehängebauten sind an vielen geschiebe- und sinkstoffreichen Flüssen (namentlich in Bayern, aber auch in Oesterreich und der Schweiz u.s.w.) mit leicht beweglichem Boden und nicht zu geringer Wassertiefe und bei richtiger Anwendung mit sehr geringen Kosten überraschende Erfolge erzielt worden. Anfänglich werden nur einzelne Lücken zwischen den Pfählen »verhängt« Je nach Bedürfnis sind diese gegen die hinteren Hilfspfähle abgestützt durch horizontale Verbindungshölzer (Querzangen auf Wasserspiegelhöhe). Nach geschehener Auflandung hinter den Gehängen wird das neue Ufer auf die definitive Höhe gebracht, ausgebaut und bezw. mit Faschinat oder Steinrollung u.s.w. abgedeckt (Fig. 4). Zu den Gehängen bezw. Hängebauten gehört, streng genommen, auch die in Fig. 14 im Art. Flußregulierung dargestellte Pfahlbuhne, die auch in etwas abgeänderter Form zur Anwendung gelangt, indem die Faschinen – bei der Bauweise Serrazanetti an Stelle jener, die mit dünnen steingefüllten Drahtnetzröhren – vollkommen vertikal von den Zangen aufgehängt und zugleich auf den Sohlenschutz fest abgestützt sind; vgl. a. Flußregulierung und Gebirgsflußregulierung.


Literatur: [1] Wolf, Korrektion geschiebereicher Flüsse durch schwebende Bauten, München[345] 1893. – [2] Faber, Wolfsche Bauweise zur Regelung geschiebeführender Flüsse, Reisebericht, Deutsche Bauztg. 1895. – [3] Roloff, Mitteilungen über das nordamerikanische Wasserbauwesen, Berlin 1895. – [4] Normalisierung großer Ströme, Wochenschrift des österreichischen Ing.- und Arch.-Vereins.

Hilgard.

Fig. 1., Fig. 3.
Fig. 1., Fig. 3.
Fig. 2.
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Fig. 4.
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Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 345-346.
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