Gerichts

[587] * Gerichts, ein im Hochdeutschen veraltetes Nebenwort, welches für gerade, von der Richtung, noch in einigen Oberdeutschen Gegenden üblich ist. Gerichts für euch, gerade vor euch, Opitz.


Nehmt Hauen, geht gerichts den hohen Ort hinein,

Opitz.


S. Gerade Anm. und Richten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 587.
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