Oberster Gerichts- und Kassationshof

[874] Oberster Gerichts- und Kassationshof heißt in Österreich die höchste Gerichtsstelle, die fungiert als zweite und letzte Instanz für die Nichtigkeitsbeschwerden gegen die Urteile der Gerichtshöfe in Strafsachen sowie als letzte Instanz in allen Zivilsachen, und zwar auch über Rechtsmittel, die ergriffen werden gegen eine von einem Kreis- oder Landesgericht als zweiter Instanz ergangene Entscheidung. Die Bestimmungen des königlichen Patents vom 7. Aug. 1850 sind auch nach Einführung der Jurisdiktionsnorm von 1895 (§ 3 der Jurisdiktionsnorm und Artikel 11 des Einführungsgesetzes dazu) aufrechterhalten geblieben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 874.
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