[587]Die Geríchts-Ferien, sing. inus. die Ferien in einem Gerichte, diejenigen Tage, an welchen die gewöhnlichen gerichtlichen Geschäfte ausgesetzet werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 587.
Ab in die Ferien mit Pixi und seinen Freunden! Nicht nur alte Bekannte wie Oscar, Hansi Hase und Eberhard genießen die freie Zeit. Auch die Kuh Berta ... weiterlesen