Ferĭen

[429] Ferĭen (Feriae), bei den Römern allgemeiner Name der Feiertage, der von Staats wegen angeordneten (feriae publicae) wie der nur Einzelne angehenden (f. privatae). Von erstern gab es drei Arten: feriae statīvae, die stehenden, an bestimmten Monatstagen wiederkehrenden; f. conceptīvae, die beweglichen, die zwar jährlich, aber nicht an bestimmten Tagen, sondern nach jedesmaliger obrigkeitlicher Anordnung gefeiert wurden, wie die f. Latinae (s. Latiaris) und sementīvae (das Saatfest), und f. imperativae, die bei besondern Anlässen angeordnet wurden, z. B. die Supplikationen (s.d.). Die feriae privatae waren teils Opferfeste, die gewissen Geschlechtern an bestimmten Tagen des Jahres oblagen, teils Familienfeiern, z. B. für Verstorbene (f. denicales). Feriae forenses (Gerichtsferien) waren bei den alten Römern die Dies festi und nefasti, später besonders je 30 Tage im Sommer und Herbst, der Anfang des bürgerlichen Jahres, die Gründungstage Roms (21. April) und Konstantinopels (11. Mai), die Tage der Geburt und des Regierungsantritts des Kaisers, die sieben Tage vor und nach Ostern, alle Sonn- und christlichen Festtage (weiteres s. Gerichtsferien). In der Kirchensprache bezeichnete das Wort zunächst Tage, die zur Ehre Gottes oder eines Heiligen gefeiert wurden (daher feriales libri, die Bücher, in denen die Feste der Märtyrer verzeichnet waren), später alle Tage der Woche, weil die Christen außer dem Sonntag noch den Mittwoch und Freitag als Tage des Gebets zu feiern pflegten (s. Fasten) und, um beide Wochentage zu unterscheiden, den einen feria quarta, d. h. den Feiertag, welcher der vierte Wochentag war, und den andern f. sexta, d. h. den Feiertag, welcher der sechste Wochentag war, nannten. Diese beiden Benennungen zogen die f. secunda für Montag, f. tertia für Dienstag etc. nach sich. Sonntag und Sonnabend jedoch behielten meist die Namen Dominica (s.d.) und Sabbatum (s.d.). Daher feriale officium (Tagzeiten), die in den Brevieren den katholischen Geistlichen für bestimmte Stunden der einzelnen Wochentage vorgeschriebenen Gebete. – Über die an Lehranstalten und Universitäten eingeführten F., d. h. die Zeiträume, in denen keine Unterrichtsstunden oder Vorlesungen stattfinden, s. Schulferien und Universitäten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 429.
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