Ferien

[196] Ferien, 1) s. Feriae; 2) (Rechtsw.), Tage, an welchen kein Gericht gehalten wird, Feiertage des Geschäftslebens. Dazu rechnet man namentlich die Sonn- u. Festtage u. die Zeit der Ernte; auch die Tage während der Messe od. eines Jahrmarkts (Markt-, Meß-Ferien); durch diese wird in oer Regel der Lauf. der Verjährung u. der Fristen nicht unterbrochen, während derselben sollen auch keine gerichtlichen Handlungen vorgenommen werden, mit Ausnahme derer, bei denen Gefahr im Verzuge ist, vorzüglich Criminalsachen; 3) für andere Behörden u. auf Universitäten u. Schulen die Zeit, in welcher die Sitzungen u. öffentlichen Vorträge ausgesetzt werden. In Rom waren regelmäßig Schulferien (Feriae scholarum) an den Saturnalien u. Quinquatrien; außerordentliche bei öffentlichen Festlichkeiten; in den ländlichen Schulen waren die 4 Monate von den Iden des Junius bis zu den Iden des October Ferien. Jetzt dauern die F. auf Universitäten mehrere Wochen zu Ende jedes Semesters, zu Ostern u. zu Michaelis (Ost er- u. Michaelis -F.); nur kurze Zeit zu Weihnachten u. Pfingsten; die Ferien auf den Schulen dauern gewöhnlich 3–4 Wochen zur Zeit der Hundstage (Hundstags- F.) od. im September (Herbst-F.,) kürzere. Zeit an den hohen Festtagen; in den Volksschulen finden sie bes. zur Zeit der Ernte statt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 196.
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Hrsg. v. Dieter Hornemann

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