Ferĭae

[196] Ferĭae (lat.), 1) (röm. Ant.), Fest- od. heilige Ruhetage, wo keine öffentlichen u. Privatgeschäfte betrieben werden durften. Sie waren A) F. publĭcae, u. zwar a) F. legitĭmae, die regelmäßigen, seit alter Zeit bestehenden Staatsfeste:. aa) F. statae, welche stets auf bestimmte Tage fielen und im Kalender verzeichnet waren; bb) F. conceptīvae, welche zwar auch jährlich, aber nicht an einem bestimmten Tage gefeiert, sondern besonders von den Priestern angesagt wurden, dazu gehörten z.B. die Feriae Latinae, s. Latinae feriae; b) F. imperatīvae, welche für einzelne besondere Fälle angesagt wurden. B) F. privatae, welche von einzelnen Personen od. Familien, z.B. bei Geburtstagen (F. nativae), bei Todtenfeiern (F. denicales) etc. gefeiert wurden. 2) (Kirchenw.), eigentlich Tage, zur Ehre Gottes od. eines Heiligen gefeiert; daher Feriales libri, in der alten Kirche die Bücher, worin die Feste der Märtyrer aufgezeichnet waren; 3) seit Papst Sylvester I. alle Tage der Woche, so daß der Sonntag Feria prima, der Montag F. secunda etc. genannt wird, s.u. Woche. Daher Feriale officium (Ferial-officium, Tagzeiten), die in den Brevieren enthaltenen Gebete, welche der katholische Geistliche an den Wochentagen u. zu bestimmten Stunden beten muß.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 196.
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