Märtyrer

[933] Märtyrer (v. gr.), 1) Jemand, der für seine Überzeugung Verfolgung u. Tod leidet; 2) bes. die Christen, welche in den drei ersten Jahrhunderten ihren Glauben mit dem Tode besiegelten; später alle Christen, welche von Nichtchristen wegen ihres Glaubens verfolgt u. getödtet wurden. Der erste christliche M. war Stephanus, der zweite der Apostel Jakobus, u. ihnen folgte eine ungeheure Zahl M. zur Zeit der Christenverfolgungen, trotz der grausamsten Marter; sie wurden auf glühenden Rosten gebraten (St. Laurentius), in Pechkleidern als Fackeln angezündet, in siedendem Öl, in Kalköfen u. auf Holzstößen verbrannt, von wilden Thieren zerrissen, zerstückelt, gepfählt, als Zielscheibe nach ihnen geschossen (St. Sebastian) etc. Diese Qualen wurden von den M-n mit einer Standhaftigkeit erduldet, welche nicht selten die Zuschauer u. die Peiniger selbst zur Bewunderung[933] zwang u. Manche bewog, sich selbst als Christen zu bekennen u. das Märtyrerthum zu wählen. Die M. wurden von den Christen sehr verehrt, so daß auf ihre Fürbitte, wenn sie sich noch in Ketten befanden, den Büßenden ein Theil der Kirchenbuße nachgelassen wurde. Diese schriftlichen Fürbitten hießen Libelli pacis. Die M. wurden feierlich bestattet, Grabmäler, später Kirchen (Martyria) über ihren Gräbern errichtet, ihre Reliquien verehrt, ihre Namen, Thaten, Todestag in die Diptychen eingetragen u. auswärtigen Gemeinden mitgetheilt u. jährlich ihr Todestag, als Geburtstag zum höheren Leben (Natalitia martyrum), mit Gesang, Gebet, Bewirthung der Armen, Lobrede, Vorlesung ihrer Thaten, die bald in den Martyrologien (s.d.) verzeichnet wurden, gefeiert. Da die Zahl dieser Märtyrer- u. Gedächtnißfeste zu groß wurde, als daß man sie alle hätte einzeln feiern können, so wurden sie zu einem allgemeinen (Festaller M.) vereinigt, das von der Griechischen Kirche in der Pfingstwoche od. am Trinitatisfeste, von der Römischen am Tage des St. Stephanus, den 26. December, gefeiert wird. Vgl. Ruinart, Acta martyrum, Amst. 1713, Fol.; de Chateaubriand, Les Martyrs. Par. 1809, 3 Bde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 933-934.
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