Ferien

[570] Ferĭen (lat. ferĭae), bei den Römern die zu gottesdienstlichen Handlungen bestimmten Tage; bei Lehranstalten der Zeitraum, wo die Unterrichtsstunden ausgesetzt werden; bei Gerichtsbehörden (Gerichts-F.) der Zeitraum, wo nur in bes. ausgenommenen Sachen (Feriensachen: Straf-, Arrest, Meß-, Markt-, Wechsel-, Bausachen und Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern und zwischen Arbeitgebern und Arbeitern) Termine abgehalten werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 570.
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