Feiertage

[382] Feiertage, den gewöhnlichen Geschäften des bürgerlichen Lebens entzogene und vorzugsweise der religiösen Erbauung, aber auch dem Vergnügen gewidmete Tage. Sind sie. von der Kirche vorgeschrieben, so werden sie vom Volke die gebotenen F. genannt, während die aufgehobenen in Tirol Bauernfeiertage heißen. S. Feste.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 382.
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