Gerichtsstab, der

[589] Der Gerichtsstab, des -es, plur. die -stäbe, ein Stab, so fern er ein symbolisches Kennzeichen der richterlichen Gewalt ist. Ein solcher Stab ist z.B. derjenige, welchen der Richter noch jetzt über einen zum Tode verurtheilten Missethäter zerbricht. S. Stab.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 589.
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