Handelsgesellschaft, die

[949] Die Handelsgesêllschaft, plur. die -en. 1) Als ein Abstractum und ohne Plural, die Gesellschaft oder gegenseitige Verbindung zweyer oder mehrerer, auf gemeinschaftlichen Gewinn und Verlust zu handeln; eine Handlungs-Compagnie. 2) Als ein Concretum, die auf solche Art verbundenen Personen selbst, als ein Ganzes betrachtet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 949.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: