Kösten

[1732] Kösten, verb. reg. act. die Kost, d.i. den Unterhalt, reichen, welches aber nur noch in den Zusammensetzungen bekösten und verkösten, noch mehr aber in den Intensivis beköstigen, verköstigen üblich ist. S. diese Wörter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1732.
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