Pranger (2), der

[827] 2. Der Pranger, des -s, plur. ut nom. sing. ein Pfahl, eine Säule, oder auch ein jeder Ort, an welchem die Missethäter zur öffentlichen Schau und Schande ausgestellet werden. Am Pranger stehen. An den Pranger gestellet werden. Weil der Verbrecher gemeiniglich vermittelst eines eisernen Bandes um den Hals daselbst befestiget wird, so wird er auch das Halseisen genannt. In andern Gegenden heißt er der Schandpfahl, im Nieders. der Kaak.

Anm. Bey dem Pictorius der Brangen, im Pohln. Pranga. Entweder von dem Nieders. Prange, ein großer Stock, ein Pfahl, welches sich von Prügel nur durch den Nasenlaut, von Range aber nur durch den vorgesetzten Blaser unterscheidet, oder auch von dem vorigen Zeitworte prangen, so fern es überhaupt zur Schau ausstellen bedeutet, da es denn den Ort bedeuten würde, so solches geschiehet. Das Nieders. Kaak oder Kak wird von vielen gleichfalls von dem Nieders. kiken, sehen, abgeleitet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 827.
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