Quartier-Freyheit, die

[885] Die Quartier-Freyheit, plur. die -en, die jemandes Quartiere oder Wohnung anklebende Freyheit. So gehöret z.B. zu der Quartier-Freyheit der Gesandten, daß ohne ihren Willen keine Gerichtsdiener in ihre Wohnung kommen dürfen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 885.
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