Rappe (1), der

[936] 1. Der Rappe, des -n, plur. die -n, eine Art Raubfische, welche sich in süßen Wassern aufhält, oft über eine Elle lang wird, stark und fleischig ist, breite, dichte und durchsichtige Schuppen und lange Zähne hat. Er ist auf dem Rücken dunkelblau, an den übrigen Theilen seines Leibes aber silberfarben, und hat ein gräthiges, übrigens aber schmackhaftes Fleisch. Cyprinus rapax L. Rappfisch, Rapen, Rapsen. Daß dieser Fisch nicht von der schwärzlichen Farbe seines Rückens den Nahmen habe, sondern von seiner Raubgier, erhellet unter andern auch daraus, weil er in einigen Oberdeutschen Gegenden ausdrücklich Raubaland, Raubalet heißt. Im Nieders. ist Rebbes und Ribbes der Raub, S. Rappuse. An andern Orten wird dieser Fisch auch Schiedt und Zope genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 936.
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