Rappe [2]

[823] Rappe, Scheidemünze in der Schweiz, von Kupfer u. Billon, seit dem 15. Jahrh. in Basel u. Freiburg u. anfangs Zweiling genannt; um 1480 gingen 36 auf ein Loth Silber, später wurden sie[823] schlechter. Die Freiburger hatten einen Rabenkopf, daher der Name. Bis 1850, wo das französische Münzsystem in der Schweiz eingeführt wurde, waren 10 R-n = 1 Batzen, 100 R-n = 1 Schweizer Franken (à 12 Sgr.), also 1 R. = 1,2 Pfennige sächsisch; seitdem entsprechen die R-n (ebenfalls noch immer der 100. Theil eines Frank, welcher jetzt 8 Sgr. werth ist) vollständig den französischen Centimes, also 10 R-n = 1 Batzen od. 8 Pfennige sächsisch = 9,6 Pfennige preußisch, 1 R. = 0,8 Pfennige sächsisch = 0,96 Pfennige preußisch; die 1- u. ll-Rappenstücke sind aus reinem Kupfer, die 5-, 10- u. 20-Rappenstücke aus einer Mischung von Kupfer, Zinn u. Nickel, die 50-R-n- (1/2 Franken-) stücke von Silber. Rappenheller waren halbe R-n. Rappenmünze nannte man die, welche nach ihnen berechnet wurde, wohin der Rappenschilling = 4 R-n, der Rappenthaler = 17 Batzen u. Rappenvierer zu 2 R-n od. 4 Rappenhellern gehörig; von diesen gingen 75 auf einen Gulden von 60 Kreuzern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 823-824.
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