Sabbathin-Sache, die

[1234] Die Sabbathīn-Sáche, plur. die -n, an dem Kammergerichte zu Wetzlar, eine Sache, welche Sonnabends vorgenommen zu werden pflegt, wohin z.B. wichtige Interlocutorien gehören, welche einen Senat von vier Beysitzern erfordern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1234.
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