Ständer, der

[289] Der Ständer, des -s, plur. ut nom. sing. Diminut. das Ständerchen, Oberd. Ständerlein, ein stehendes Ding, oder in manchen Fällen auch ein Ding, worin man etwas stehen hat, in welcher Bedeutung es in verschiedenen Fällen vorkommt. (1) Das fest angeschlagene Ende eines laufenden Tauwerkes heißt in dem Schiffswesen der Ständer. (2) Ein Gefäß, Siehe das vorige. So haben die Kramer Baumöhlständer, welche von Zinn oder Blech sind, worin sie das Baumöhl zum Verkaufe stehen haben. Bey den Papiermachern ist es ein Faß mit kaltem Alaunwasser, worin das Papier alaunet wird. (3) Ein auf einem Grundstücke stehendes Capital, wenn es auf demselben beständig haften und verzinset werden muß, wird in manchen Gegenden ein Ständer genannt, so wie in andern, (4) die in den Bienenhäusern stehenden Bienenstöcke Ständer oder Ständerstöcke heißen, zum Unterschiede von den Lagerstöcken. (5) Ein kleiner Fischteich, in welchem man die Fische zum täglichen Gebrauche stehen hat, heißt gleichfalls ein Ständer, an andern Orten ein Hälter. (6) Ein aufrecht stehendes Stück Bauholz ist in vielen Fällen unter dem Nahmen des Ständers bekannt. In Nieder-Deutschland führet ein jedes Stück gerade stehendes Bauholz in einem Gebäude diesen Nahmen, welches in Ober-Sachsen eine Säule heißet. Besonders auch in Ober-Sachsen eine hölzerne Säule zur Vermachung der Gärten oder Obstgeländer. Ingleichen die aufrecht stehende Rinne an einem Teiche, vermittelst welcher derselbe abgelassen werden kann. In allen diesen Bedeutungen gleichfalls von stehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 289-290.
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