Ständer

[681] Ständer, 1) das fest angeschlagene Ende eines laufenden Tauwerks; 2) ein Behältniß, welches für gewöhnlich an demselben Orte stehen bleibt; 3) ein aufrecht stehendes Stück Bauholz, bes. bei Thür- u. Fenstergewänden, in Bund- od. Fachwänden; daher oft auch so v.w. Säule. Ein Eckständer (Eckstiel), das bei Fachwerkswänden an der Ecke lothrecht stehende Holz, welches stärker als die übrigen Stiele sein muß, weil in ihm die Riegel der Längen u. Giebelwände eingezapft werden. Desgleichen säulenförmige hölzerne od. eiserne Theile an Maschinengestellen; 4) an Wasserleitungen vertical aufgesetzte Röhren, in denen man den Wasserstand u. Druck beobachten kann. An Stellen, wo Wasserleitungsröhren eine aufwärts gehende Krümmung haben, setzt man engere verticale Röhren (Luftständer) auf, um durch dieselben die sich an diesen Stellen ansammelnde Luft entweichen zu lassen; 5) bei Fischteichen eine verticale Rinne, welche über der zum Abzuge des Wassers bestimmten horizontalen od. geneigten steht; mittelst des Zapfens od. kleiner Schützen kann man den S. in beliebiger Höhe schließen u. so dem Wasserspiegel des Teiches verschiedene Höhe geben od. das Wasser ganz ablassen; 6) so v.w. Fischbehälter; 7) (Her.), s.u. Ehrenstücke A) i); 8) die Füße der Jagd- u. Raubvögel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 681.
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