Ständer

[845] Ständer, in der Heraldik der Teil des Schildes, der von einer von einem Ober- oder Untereck des Schildes nach der Mitte gezogenen Schräglinie und einer von der Mitte des Schildrandes nach der Mitte gezogenen Teilungs- oder Spaltlinie umgrenzt wird. Nach der Lage spricht man von einem rechten oder linken Ober- oder Unter-, rechten obern oder untern, linken obern (s. Figur) oder untern Flankenständer.

Rechter oberer Flankenständer.
Rechter oberer Flankenständer.

Einen »geständerten« Schild s. Heroldsfiguren, Fig. 14. – In der Jägersprache bezeichnet der Ausdruck S. die Füße des eßbaren Federwildes sowie der nicht zu den Schwimmvögeln gehörigen Wasservögel; ständern, die S. durch einen Schuß verletzen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 845.
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