Staats-Dame, die

[260] Die Staats-Dame, plur. die -en, an den Höfen eine Dame, d.i. vornehmes Frauenzimmer, welches zur Vermehrung des Staates d.i. des Gepränges gehalten wird. Im gemeinen Leben wird auch wohl ein sehr geputztes Frauenzimmer zum Scherze mit diesem Nahmen beleget. S. 2 Staat 2.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 260.
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