Dame

[62] Dame. Diesen Namen erhielten in früherer Zeit bloß die Frauen der Adeligen. Die Frau eines Bürgerlichen wurde Demoiselle genannt. Seit 50 Jahren und besonders seit der Revolution erhielten aber auch diese den Namen »Dame.« Es ist im Französischen gebräuchlich, daß fürstliche Personen, wenn sie auch unverheirathet sind, »Madame« titulirt werden. Die Königin von Frankreich, Mad. la Dauphine und die Prinzessinnen der königl. Familie hatten jede eine Ehrendame und eine Kammerdame (Dame d'atour); die übrigen Damen der Prinzessinnen hießen Gesellschaftsdamen, jene der Königin aber Palastdamen. Hatten die Königinnen Oberaufseherinnen ihres Hauses, so wurde diese Stelle auch von Prinzessinnen von Geblüt verwaltet. Die Ehrendamen und die Kammerdamen der Königin und der Prinzessinnen von der königl. Familie hatten den Vorzug, daß sie die Ehre des Louvre (das Recht des Tabourets) besaßen. Prinzessinnen hatten keine Kammerdamen, sondern nur eine Ehrendame und Gesellschaftsdamen; die Stelle der Ehrendame erhielt in der Regel die Aelteste im Dienst. Es versteht sich, daß jede Dame die erforderlichen Eigenschaften haben mußte, um am Hofe vorgestellt werden zu können. Wenn die Prinzessinnen an die Königin schrieben, so geschah dieß unter folgender Aufschrift: »An die Königin, meine oberherrliche Dame, (ma souveraine dame).« – Nannte der König eine unverheirathete Person Madame, so gab er ihr dadurch das Recht, den Titel Madame in der Gesellschaft zu führen. Dieß hieß das Madamenrecht.

B.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 3. [o.O.] 1835, S. 62.
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