Steuerruder, das

[364] Das Steuerruder, des -s, plur. ut nom. sing. dasjenige Ruder, womit ein Schiff oder Fahrzeug gesteuert, das ist, in seinem Laufe bestimmt wird, und welches auch nur das Steuer heißt; zum Unterschiede von denjenigen Rudern, welche bloß dessen Fortkommen befördern. Auf den Donauschiffen wird es das Kehrruder, an andern Oberdeutschen Orten aber der Leitnagel genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 364.
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