Steuerschein, der

[364] Der Steuerschein, des -es, plur. die -e. 1. Ein Schein, eine Bescheinigung, daß jemand die schuldige Steuer abgetragen habe. 2. In einigen Provinzen sind es Obligationen oder Schuldscheine über dem Landesherren vorgeschossene Summen, welche aus der Steuer wieder bezahlet werden sollen, und wofür diese haftet. S. Steuer 3 (2)

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 364.
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